Vermieterin möchte Untermieter kündigen !

5. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
emko778
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieterin möchte Untermieter kündigen !

Guten tag zusammen !

hätte mal ne frage ....unzwar.....

letztes jahr bin ich bei eine tante ( hauptmieterin) eingezogen weil ich keine wohnung hatte ! und die vermieterin wusste davon bescheid und hat mir eine vermieter bescheinigung gegeben für das einwohnermeldeamt ! es wurde zwischen der vermieterin und der hauptmieterin mündlich vereinbart das ich für da 6-8 monate da wohnen darf + anmeldung

jetzt nach ca 7monaten läuft die frist ab ! aber habe noch keine wohnung oder sonst was gefunden .... und die frage ist ...!
wenn ich die vermieterin frage ob man das verhältnis noch verlängern kann bis ende2018 ! kann die vermieterin mich jetzt kündigen? oder beim einwohnermeldeamt abmelden ?

es wurde kein vertrag oder sonst was schriftlich festgehallten
nur die vermieterbescheinigung und da stand kein datum oder sonst was...... ....nur mündlich !

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4242 Beiträge, 2420x hilfreich)

Nein, das kann sie nicht.
Bei der Tante sieht das eventuell anders aus. Wenn du ihr allerdings nachweisbar eine Untermiete zahlst, kann auch sie dir nicht von heute auf morgen kündigen (es bleibt eine Kündigung mit sechsmonatiger Frist durch die Tante, das könnte diese tun)

Wie sich das allerdings auf das Verhältnis zwischen der Vermieterin und deiner Tante auswirkt, wissen wir natürlich nicht. Wenn das darunter leidet: schade für die Tante.

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#2
 Von 
emko778
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

danke erstmal !

also meine tante wird mir nicht kündigen das steht fest! und ich zahle auch keine miete ! weder ihr oder der vermieterin ! (komplette miete bekommt sie von meine tante)

was könnte auf mich zukommen ? Zb ende des monats möchte die vermieterin mich kündigen und setzt sie sich mit mir in verbindung und fragt mich ob ich ne neue bleibe habe oder sonst was, und ich antworte ihr dann : leider noch nicht ,können wir das miet verhältnis noch verlängern ? oder was könnte ich da noch ""verhandeln"" das ich noch paar monate verzögern kann ?

:D danke !

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119518 Beiträge, 39734x hilfreich)

Zitat (von emko778):
nd hat mir eine vermieter bescheinigung gegeben für das einwohnermeldeamt !

Und das Dokument hat man noch?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von emko778):
nd hat mir eine vermieter bescheinigung gegeben für das einwohnermeldeamt !

Und das Dokument hat man noch?


Wird das nicht beim Meldeamt abgegeben?

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#5
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4242 Beiträge, 2420x hilfreich)

Da du gar keinen Vertrag mit der Vermieterin hast, kann sie auch nichts kündigen.

Sie kann nur deine Tante auffordern, sich vertragsgerecht zu verhalten, sprich: dich nicht ohne ihre Zustimmung dort wohnen zu lassen. Dann kommt eventuell ne Abmahnung und danach die Kündigung für die Tante - erst dann müsstest du auch raus.

Bevor wir hier die schlimmste Option noch weiter diskutieren: bestehtdie Gefahr überhaupt? Eigentlich dürfte es der Vermieterin doch ziemlich egal sein: wenn du schon ein halbes Jahr ohne Ärger da wohnst jedenfalls.

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#6
 Von 
emko778
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

danke erstmal !

also ....die Bescheinigung für das Einwohnermeldeamt gibt es nicht mehr...habe ich weg geschmissen ! nur die Meldebestätigung habe ich !

--sprich: dich nicht ohne ihre Zustimmung dort wohnen zu lassen.
++ sie Vermieterin hat damals zugestimmt aber nur für ca 6 Monate und das mündlich !

die Gefahr kann bestehen , weil sie Vermieterin hm....ich sag mal so nicht human gegenüber andere ist ! eigendlich sollte es ihr egal sein weil es eine 2 zimmer Wohnung ist und genug platz gibt.....

ich denke mal das wenn ich sie bald anrufen werde ,werde ich das Gespräch aufzeichnen : die Bestätigung von ihr einholen von damals und evt die Verlängerung ! aber ich denke mal falls nicht dann würde eine Abmahnung kommen...... und dannach falls es zu irgendeine Zwischenfall kommt jegliche art kommt dann die Kündigung !? soweit ich es weis oder ?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3089x hilfreich)

Das mit dem Aufzeichnen sollten Sie dringend unterlassen, wenn Sie sich nicht strafbar machen wollen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9870 Beiträge, 4477x hilfreich)

Zitat (von quiddje):
Sie kann nur deine Tante auffordern, sich vertragsgerecht zu verhalten, sprich: dich nicht ohne ihre Zustimmung dort wohnen zu lassen. Dann kommt eventuell ne Abmahnung und danach die Kündigung für die Tante - erst dann müsstest du auch raus.
Auch wenn ich es nicht daraufankommen lassen würde, ist letzteres wenig wahrscheinlich. Bei Aufnahme von Familienangehörigen, besteht normalerweise ein Anspruch auf Erlaubnis zur Gebrauchsüberlassung nach § 553 BGB . Wird wie hier um Genehmigung angesucht und lehnt der Vermieter diese unberechtigt ab, so wäre eine darauf gestützte Kündigung unwirksam.

Sofern kein akuter Anlass besteht, würde ich persönlich eher empfehlen abzuwarten. Der Vermieter weiß seit Monaten von der Gebrauchsüberlassung, weil er ja eine Wohnungsgeberbescheinigung ausgestellt hat.Er kann nicht wissen, dass der Bewohner diese nicht mehr hat. Daher ist nicht zu erwarten, dass der Vermieter absichtlich lügt. Und wenn nichts Besonderes vorgefallen ist, wird es schwer für den Vermieter werden, die Genehmigung jetzt zu widerrufen oder zu behaupten, eine solche wäre nun auf einmal unzumutbar.

Sollte man dennoch aktiv werden wollen (z.B. weil der Vermieter eh schon nachfragt), so wäre eine schriftliche Anfrage um Genehmigung bis zu einer konkreten Frist sinnvoll. Verstreicht diese Frist ohne passende Reaktion und liegen die Voraussetzuingen von § 553 BGB vor, so könnte man sogar auf eine solche klagen.

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#9
 Von 
emko778
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

dann befolge ich die tipps mal !und mache mich nicht strafbar :D

danke an alle!

viel glück und erfolg !

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119518 Beiträge, 39734x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Wird das nicht beim Meldeamt abgegeben?

Bei uns wirds digiatlisiert und dann wieder mitgegeben.



Zitat (von emko778):
also ....die Bescheinigung für das Einwohnermeldeamt gibt es nicht mehr...habe ich weg geschmissen !

Schade.
Daraus hätte man durchaus einen Mietvertrag mit dem Vermieter konstruieren können.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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