Vermieterin psychisch erkrankt - geht immer wieder in vermietete Wohnung

21. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
ed4
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 47x hilfreich)
Vermieterin psychisch erkrankt - geht immer wieder in vermietete Wohnung

Hallo zusammen!

Die Vermieterin ist an einer wahnhaften Psychose wegen einer vorbekannten Tumorerkrankung (systemisch) erkrankt.
Dadurch hat sie offenbar Verlust- und/oder Vandalismusängste und geht, sobald Mieter aus dem Haus ist, in dessen Wohnung und stöbert Wohnung nach Sachen durch.
Sohn (ITler) wohnt auch in Wohnhaus (6er Parteien Haus).
Sohn war offenbar auch schon in dessen Wohnung und hat PC und Router mit Snifferprogramme (WIRESHARK, u.a.) sowie Fernzugriffsprogramm versehen.
Andere Mieter:innen hatten mit Vermieterin auch immer wieder Probleme (keine Reparatur, Anzeigen wegen Vereumdung und Beleidigung,. usw. )

Fragen:
1. Welche rechtlichen Möglichkeiten hat der Mieter?
2. Schlüsselaustausch der Haustür derzeit nicht möglich - was tun?
3. Sollte sich Mieter den anderen Mieter:innen wegen einer gemeinsamen Klage anschließen? > Klage Vermieter Mieter gegenseitig: Reparaturleistungen / Gesundheitsgefährdung: Bakterien = Warmwasser, ausstehende Zahlungen wegen Mietminderung
4. Weitere Punkte, die zu beachten wären?

=> Keine Rechtschutzversicherung, aber Mieterbund-Mitgliedschaft jederzeit möglich

Danke und Grüße!

-- Editiert von ed4 am 21.04.2020 20:16

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4087 Beiträge, 475x hilfreich)

Schloss zur Wohnung austauschen, dann hat der Spuk ein Ende.

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#2
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1711 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von ed4):
2. Schlüsselaustausch der Haustür derzeit nicht möglich - was tun?

Gemeint ist wahrscheinlich die Wohnungstüre. Das Schloß auszutauschen scheint keine Option zu sein.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

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#3
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4087 Beiträge, 475x hilfreich)

Warum sollte der Austausch des Schlosses der Wohnungstür zur Zeit nicht möglich sein? Ich wüsste jetzt hier so schnell keinen Grund. O. k. einer fällt mir ein, Geldmangel.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ed4
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 47x hilfreich)

DANKE für Ihre Antworten.

Ein Schlüsselaustausch. inkl. Schlüsselblech, kommt derzeit wegen den hohen Austauschkosten leider nicht in Betracht. Beides fest verklebt.

Ein Gesprächsversucht ist leider dadurch gescheitert, dass Sie nicht die Tür aufmacht.
Obwohl ich sie eindeutig hinter der Tür gehört habe!?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16422 Beiträge, 5803x hilfreich)

Zitat (von ed4):
Ein Schlüsselaustausch. inkl. Schlüsselblech, kommt derzeit wegen den hohen Austauschkosten leider nicht in Betracht. Beides fest verklebt.
Das verstehe ich nicht. Ein Schließzylinder kostet im Baumarkt ca. 20€- Mehr braucht es nicht.

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Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#6
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5486 Beiträge, 2480x hilfreich)

Zitat (von ed4):
Ein Schlüsselaustausch. inkl. Schlüsselblech, kommt derzeit wegen den hohen Austauschkosten leider nicht in Betracht. Beides fest verklebt.


Den Vermieter zur Behebung des Mangels (Schloss nicht wechselbar) auffordern. Bei Nichtbehebung Selbstvornahme und Kosten von der Miete einbehalten.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
car4000
Status:
Schüler
(391 Beiträge, 59x hilfreich)

Das Schlüsselblech muss doch normalerweise nicht getauscht werden.

Entweder ist das ein Schloss mit Schließzylinder (Nummer 1), der wird mit einer langen Schraube im Schloss fixiert. Wenn die Schraube gelöst ist, dann der Zylinder mit einer leichten Schrägstellung des Schlüssels einfach rausgeschoben werden.

Oder es ist ein Schloss mit Buntbart (Zimmertürschloss) dann kann ein Steckschloss (Nummer 2) eingeführt werden.

Man muss sich nur die richtigen Größen (Länge) rausmessen.
Anleitungen zu beiden Sachen gibts bestimmt bei YT

car4000


Nummer 1:
https://www.amazon.de/ABUS-Profil-Zylinder-Buffo-30-12127/dp/B0014E2R2U/ref=sr_1_3?__mk_de_DE=%C3%85M%C3%85%C5%BD%C3%95%C3%91&crid=3R6ZEXA9F1AVX&dchild=1&keywords=schlie%C3%9Fzylinder&qid=1588164043&sprefix=schlie%C3%9Fzylin%2Caps%2C166&sr=8-3

Nummer 2:
https://www.amazon.de/W%C3%84CHTER-Schl%C3%BCssellochsperrer-Schl%C3%BCssel-SB-St%C3%BCck/dp/B00WT8U7R2/ref=sr_1_5?__mk_de_DE=%C3%85M%C3%85%C5%BD%C3%95%C3%91&crid=3QGUCW7OJ3VRY&dchild=1&keywords=steckschloss+zimmert%C3%BCr&qid=1588164087&sprefix=steckschlo%2Caps%2C164&sr=8-5

-- Editiert von car4000 am 29.04.2020 14:49

Signatur:

- car4000 -

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116231 Beiträge, 39230x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Das verstehe ich nicht.

Was genau an
Zitat (von ed4):
Beides fest verklebt

ist denn unverständlich?



Zitat (von ed4):
Ein Schlüsselaustausch. inkl. Schlüsselblech, kommt derzeit wegen den hohen Austauschkosten leider nicht in Betracht.

In dem Falle würde ich glatt über einen Austausch der kompletten Türe nachdenken. Die alte Türe müsste man natürlich aufbewahren


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16422 Beiträge, 5803x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Was genau an
Zitat (von ed4):
Beides fest verklebt

ist denn unverständlich?
Ganz einfach. Weder Schließzylinder noch Buntbartschloss sind verklebt und nur das braucht getauscht zu werden. Das Schlüsselblech ist irrelevant, das wird nicht getauscht, das bleibt wo es ist.

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#10
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4087 Beiträge, 475x hilfreich)

Ja aber wenn das Schließ Blech mit der Tür verklebt ist, mit Silikon oder sowas, dann sieht es doch ein bisschen anders aus, denn beides muss man vor Austausch der Schlösser ab montieren. Oder nicht?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116231 Beiträge, 39230x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Weder Schließzylinder noch Buntbartschloss sind verklebt

Achso, Du kennst die Türe vom TE im Detail? Das wusste ich nicht.


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
car4000
Status:
Schüler
(391 Beiträge, 59x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Ja aber wenn das Schließ Blech mit der Tür verklebt ist, mit Silikon oder sowas, dann sieht es doch ein bisschen anders aus, denn beides muss man vor Austausch der Schlösser ab montieren. Oder nicht?


Man muss aber nicht das Schloss tauschen, sondern nur den Schließzylinder. Und dafür muss der Beschlag (Schlüsselblech) i.d.R. nicht abgenommen werden.

Und auch wenn der Beschlag festgeklebt sein sollte, kann man das Schloss tauschen. Außer es ist selbst festgeklebt.
Im Übrigen sitzt das Schließblech in der Türzarge.

car4000
Tischler a.D.

-- Editiert von car4000 am 29.04.2020 16:18

Signatur:

- car4000 -

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5047 Beiträge, 1952x hilfreich)

Zitat:
2. Schlüsselaustausch der Haustür derzeit nicht möglich - was tun?


Nehmen Sie das Geld bitte in die Hand und beauftragen Sie einen Handwerker, das Schloss auszutauschen.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16422 Beiträge, 5803x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Ja aber wenn das Schließ Blech mit der Tür verklebt ist,
Erklär mal bitte, was das Schließblech sein soll. An der Tür wird der Zylinder oder das ganze Schloss getauscht. Beides ist sicherlich nicht verklebt.


Zitat (von Harry van Sell):
Achso, Du kennst die Türe vom TE im Detail? Das wusste ich nicht.

Wer bitteschön würde schon Zylinder oder Schloss verkleben? Hier besteht sicherlich nur ein Missverständnis.

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1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
ed4
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 47x hilfreich)

DANKE für eure Antworten !

Ich war mit Fotos zum Schlüsseldienst. Dieser sagte mir, da der Zylinder mit dem Blech eine Einheit bildet und das Blech mit Silikon (?) verklebt ist, wird ein Austausch mit weiteren, vergleichsweise höheren Kosten verbunden sein.
Ich finde diesen Konstruckt sehr eigenartig?

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
car4000
Status:
Schüler
(391 Beiträge, 59x hilfreich)

Kannst du das Foto mal hier einstellen?
Möchte mal wissen, wie das aussieht?

car4000

Signatur:

- car4000 -

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116231 Beiträge, 39230x hilfreich)

Zitat (von ed4):
Ich finde diesen Konstruckt sehr eigenartig?

Ja, das ist er auch. Eventuell hat da ein minderbegabter Hobbyhandwerker rumgemurkst ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
ed4
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 47x hilfreich)

Nochmals DANKE für eure Antworten!

Meine Rechtsanwälte meinen, die unfreiwilligen Besuche durch die Vermieterin habe strafrechtliche Relevanz > mehrfachen Hausfriedensbruchs.

Interessanter Weise war die Vormieterin meiner Wohnung auch in Konflickt deswegen mit meiner Vermieterin gewesen.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13446 Beiträge, 4311x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Meine Rechtsanwälte meinen, die unfreiwilligen Besuche durch die Vermieterin habe strafrechtliche Relevanz > mehrfachen Hausfriedensbruchs.
Sehe ich nicht so. Die Begründung hast du schon selbst im Threadtitel gebracht.

Und warum man einen Rechtsanwalt befragt kann ich nicht nachvollziehen, für das Geld hätte es sicher ein neues Schloss und ein neues Schließblech gegeben.
Aber gut, offenbar geht es ja nur nebenbei um das im Titel genannte Thema.

Stefan

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