Vermieterin reagiert nicht auf Kündigung

26. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
guest-12326.10.2015 15:11:10
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)
Vermieterin reagiert nicht auf Kündigung

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem.

Durch ein Telefonat am 23.09.2015, wo ich unsere jetzige Vermieterin auf unsere Kündigung (Kündigung Mietvertrag durch Mieter ) telefonisch hinwies, sowie um einen Termin bat, erfuhr ich, dass Sie ab dem 24.09.15 zum 12.10.15 im Urlaub sei.

Am 29.09.15 haben meine Freundin und ich nun unsere gemeinsame Wohnung fristgerecht zum 31.12.2015 unter Einbehaltung der 3 monatlichen Kündigungsfrist gekündigt.

Dies geschah schriftlich per Einwurfeinschreiben. Am 02.10.2015 zugestellt.

Ich denke bis hier hin ist alles klar...

Was mich jetzt beschäftigt ist, ich habe bis heute nichts von der Vermieterin gehört.

Also schreib ich am 18.10.15 eine Mail und bat um Bestätigung des Erhalt der Kündigung.

Wieder keine Lebenszeichen...

Gestern habe ich Sie dann versucht anzurufen, aber nur der AB. Hab ihr dann kurz was drauf gesprochen.

Wie sieht es aus wenn ich keinen schriftlichen Nachweis des Erhaltes der Kündigung bekomme?
Reicht dann die Sendungsverfolgung/ Bestätigung des Einschreibens?
Meine Freundin und ich können ja beide bezeugen das wir die Kündigung abgeschickt haben.

Wir finden es einfach komisch, dass Sie sich auf nichts meldet und haben etwas Angst, dass Sie sagt, Sie hätte nix bekommen.

Danke

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1378x hilfreich)

Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, die nicht bestätigt werden muss. Da ihr das Schreiben per Einwurfeinschreiben auf den Weg gebracht habt, ist es fristgerecht in den Geschäftsbereich der Vermieterin gelangt. Dass die VM nicht vor Ort war spielt hier keine Rolle.

Ihr solltet euch nur rechtzeitig über die Rückgabe der Wohnung Gedanken machen und den Termin dafür besprechen. Auch ist es nicht verkehrt, einen Termin zu vereinbaren, bei dem darüber geredet wird, ob noch Schönheitsreparaturen anstehen.

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#2
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9870 Beiträge, 4477x hilfreich)

Zitat:
Was mich jetzt beschäftigt ist, ich habe bis heute nichts von der Vermieterin gehört.

Die Vermieterin ist nicht verpflichtet, die Kündigung zu bestätigen. Darauf habt ihr keinen Anspruch.

Zitat:
Wie sieht es aus wenn ich keinen schriftlichen Nachweis des Erhaltes der Kündigung bekomme?
Reicht dann die Sendungsverfolgung/ Bestätigung des Einschreibens?

Theoretisch könnt ihr damit nur beweisen, dass ein Brief die Vermieterin erreicht hat. Darin hätte auch ein leeres Blatt gewesen sein können. Wenn die Vermieterin den Zugang der Kündigung bestreitet, müsste sich am Ende ein Richter mit diesem Argument auseinandersetzen. Der fragt dann auch die Vermieterin, was in diesem Brief war. Und der Richter ist nicht blöd. Der schaut sich die Glaubwürdigkeit der Aussagen an und überlegt sich, welchen Sinn es wohl haben könnte, ein leeres Blatt Papier per Einschreiben zu verschicken. In der Regel wird eine solche Ausrede also wohl nicht durchkommen. Zudem würde sich die Vermieterin damit strafbar machen (Mindeststrafe 3 Monate nach § 153 StGB und 1 Jahr nach § 154 StGB ).

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#3
 Von 
Ver
Status:
Master
(4359 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Theoretisch könnt ihr damit nur beweisen, dass ein Brief die Vermieterin erreicht hat. Darin hätte auch ein leeres Blatt gewesen sein können. Wenn die Vermieterin den Zugang der Kündigung bestreitet, müsste sich am Ende ein Richter mit diesem Argument auseinandersetzen.


Deshalb solche Dinge per Boten oder das Schreiben von einem Zeugen bei der Post abgeben lassen.

Beste Möglichkeit: Schreibt noch einmal der Vermieterin und schlagt ihr Übernahmezeitpunkte und Besichtigungszeiträume für die Anschlussvermietung vor.

Darauf werden die Vermieter antworten müssen. Meldet Euch noch mal.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12326.10.2015 15:11:10
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Mit der Behauptung "es wäre ein leeres Blatt im Briefumschlag gewesen, dürfte ja nicht gehen, da wir ja zu zweit unterschrieben haben und wir den Brief zu zweit abgeschickt haben. Oder braucht man als Zeugen eine Dritte Person?

Was mich ärgert ist, wir haben in die Kündigung rein geschrieben, dass Se sich melden soll wegen Besichtigungsterminen für die Nachmieter.

Ich denke halt es müsste ja auch in Ihren Interesse sein, einen nahtlosen Übergang herzustellen. Besonders im Rhein/Maingebiet ist eh Wohnungsmangel.

Ich habe mich auch damit abgefunden, dass wir einen Monat doppelt zahlen müssen, aber diese Ignoranz von einer erwachsenen Frau kann ich nicht verstehen.

Das mit dem Übernahmezeitpunkt und Besichtigungsterminen ist eine gute Idee. Danke

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9870 Beiträge, 4477x hilfreich)

Zitat (von Torsten86):
aber diese Ignoranz von einer erwachsenen Frau kann ich nicht verstehen.

Wo liegt das Problem? Ihr habt gekündigt. Einen Anspruch auf eine Bestätigung gibt es nicht. Möglicherweise überlegt sich die Vermieterin gerade, ob sie die Wohnung nicht lieber verkaufen möchte. Oder ob vor einer Weitervermietung größere Sanierungsmaßnahmen anstehen. Oder sie sucht nach einem Makler. Es gibt diverse Gründe, warum die Vermieterin nicht sofort mit der Weitervermietung startet. Ich kann da keine Ignoranz erkennen.

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#6
 Von 
Ver
Status:
Master
(4359 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von Torsten86):
Mit der Behauptung "es wäre ein leeres Blatt im Briefumschlag gewesen, dürfte ja nicht gehen, da wir ja zu zweit unterschrieben haben und wir den Brief zu zweit abgeschickt haben. Oder braucht man als Zeugen eine Dritte Person?


Vor Gericht seit Ihr keine Zeugen, sondern Partei, deshalb braucht man einen unbeteiligten Dritten.

Zitat (von Torsten86):
Ich habe mich auch damit abgefunden, dass wir einen Monat doppelt zahlen müssen


Warum solltet Ihr das tun? Das wäre nur der Fall, wenn die Vermieterin tatsächlich behauptet, Eure Kündigung nicht bekommen zu haben. Zur Sicherheit könntet Ihr die Kündigung ein weiteres Mal beilegen (diesmal mit Zeugen).

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12326.10.2015 15:11:10
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Zitat (von Torsten86):aber diese Ignoranz von einer erwachsenen Frau kann ich nicht verstehen.
Wo liegt das Problem? Ihr habt gekündigt. Einen Anspruch auf eine Bestätigung gibt es nicht. Möglicherweise überlegt sich die Vermieterin gerade, ob sie die Wohnung nicht lieber verkaufen möchte. Oder ob vor einer Weitervermietung größere Sanierungsmaßnahmen anstehen. Oder sie sucht nach einem Makler. Es gibt diverse Gründe, warum die Vermieterin nicht sofort mit der Weitervermietung startet. Ich kann da keine Ignoranz erkennen.


Wenn ich höflich bitte, dass ich eine kurze Rückmeldung haben möchte, egal ob per Brief oder Mail (dauert 1 Minute) erwarte ich einfach, dass man dies als erwachsener Mensch nachkommt egal was man mit der Wohnung vor hat.

Zitat (von Ver):

Zitat (von Torsten86):Ich habe mich auch damit abgefunden, dass wir einen Monat doppelt zahlen müssen
Warum solltet Ihr das tun? Das wäre nur der Fall, wenn die Vermieterin tatsächlich behauptet, Eure Kündigung nicht bekommen zu haben. Zur Sicherheit könntet Ihr die Kündigung ein weiteres Mal beilegen (diesmal mit Zeugen).


Das Mietverhältnis der Neuen Wohnung beginnt am 01.12.15 und das alte endet am 31.12.2015. Somit zahlen wir einen Monat doppelt. Ich hatte gehofft, dass wir einen Nachmieter finden.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Ver
Status:
Master
(4359 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von Torsten86):
Wenn ich höflich bitte, dass ich eine kurze Rückmeldung haben möchte, egal ob per Brief oder Mail (dauert 1 Minute) erwarte ich einfach, dass man dies als erwachsener Mensch nachkommt egal was man mit der Wohnung vor hat.


Bitten kann man natürlich, doch darauf habt Ihr keinen Rechtsanspruch, auch wenn Ihr das erwartet.

Zitat (von Torsten86):
Das Mietverhältnis der Neuen Wohnung beginnt am 01.12.15 und das alte endet am 31.12.2015. Somit zahlen wir einen Monat doppelt. Ich hatte gehofft, dass wir einen Nachmieter finden.


Na, dann würde ich doch mal die Vermieterin unterstützen und einen Nachmieter finden. Sie muss den nicht akzeptieren, doch wenn ist Euch doch beiden geholfen.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9870 Beiträge, 4477x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Vor Gericht seit Ihr keine Zeugen, sondern Partei, deshalb braucht man einen unbeteiligten Dritten.

In diesem Fall glaube ich nicht wirklich, dass ein unbeteiligter Dritter benötigt wird. Ein Brief wurde nachweisbar verschickt. Die Vermieterin müsste sich schon eine sehr gute Ausrede einfallen lassen, was in dem Brief war wenn nicht die Kündigung. Und sie müsste dann diesen Inhalt vermutlich auch vorzeigen können. Der Richter würdigt auch die Aussagen der Parteien und die der Mieter ist hier wahrscheinlich deutlich die Glaubwürdigere.

Man braucht also nicht notwendig einen unbeteiligten Dritten. Sinnvoll ist dies vor allem dann, wenn man Ärger befürchtet bzw. seinem Vertragspartner eine Falschaussage vor Gericht zutraut. Ist dies bei euch wirklich der Fall, könntet ihr hilfweise eine weitere Kündigung verfassen. Dabei sollte nur deutlich werden, dass die alte Kündigung immernoch aufrecht erhalten wird. Und diese Kündigung dann von einem Dritten lesen und zur Post bringen lassen. Wenn dann alles schief läuft, lässt sich zumindest diese Kündigung beweisen und der Mietvertrag endet dann halt spätestens einen Monat später.

Aber wie gesagt: Notwendig ist das meiner Meinung nach nicht.

3x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
Zudem würde sich die Vermieterin damit strafbar machen (Mindeststrafe 3 Monate nach § 153 StGB und 1 Jahr nach § 154 StGB ).


Nö, aber wegen §263 StGB .
Jedenfalls wäre es mir neu, daß eine Partei vor Gericht vereidigt wird. Wie soll das gehen, wenn sie schon gar nicht Zeuge in eigener Sache sein kann?

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Deshalb solche Dinge per Boten oder das Schreiben von einem Zeugen bei der Post abgeben lassen.

Zeig mir bitte einen einzigen Fall, bei dem ein Vermieter (oder auch sonst irgendjemand) mit der "leeres Blatt"-Behauptung durchgekommen ist. Das kommt hier immer und immer wieder, aber ein Urteil konnte noch niemand präsentieren.

Das ist aus meiner Sicht eine nette theoretische Überlegung ohne jede Praxisrelevanz.

2x Hilfreiche Antwort

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