Vermieterin stellt Renovierung in Rechnung

17. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
Alminho
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieterin stellt Renovierung in Rechnung

Hallo zusammen,
Person A und Person B sind ein Pärchen welches über einen Zeitraum von einem Jahr eine Wohnung gemietet haben.
A und B mussten zum 15. die Schlüssel übergeben, haben dementsprechend einige Tage vorher die Wohnung renoviert.
Es wurden die Wände weiß gestrichen, wovon eine Wand vorher grau war, weshalb sie relativ schwierig überstrichen worden könnte. Die Wand machte insgesamt einen vernünftigen Eindruck, bei genauerem hinsehen jedoch könnte man einige kleine Mängel feststellen.
Die ohnehin schon weißen restlichen Wände wurden nicht gestrichen.
Insgesamt machte die Wohnung einen renovierten, jedoch nicht ganz perfekten Eindruck. Minimale Spuren an den Wänden waren mal hier und mal dort vorhanden.
Zum anderen wurde die Wohnung geputzt und gewischt.
Die Vermieterin hatte bei der Wohnungsübergabe zu bemängeln, dass an den Fliesleisten Farbreste waren und die Küche nicht perfekt geputzt war, sprich beispielsweise der Backofen nicht hundertprozentig von den Resten bereinigt worden ist. A und B haben diesen mit normalen Reinigungsmitteln geputzt.
Die Vermieterin hat nachdem sie die oben genannten Mängel gesehen hat die Schlüsselübergabe gemacht und sämtliche Schlüssel abgenommen.
Die Vermieterin hat weder bei der Schlüsselübergabe zum Einzug, noch zum Auszug ein Übergabeprotokoll gefertigt.
Nun stellt die Vermieterin a und b die Rechnungen für das Tapezieren an der ehemaligen grauen Wand(450€), sowie die Reinigung der Wohnung (30€x5Std) in Rechnung und möchte nun keine Kaution auszahlen, obwohl diese 880€ beträgt und selbst mit den Rechnungen nicht auf die Kautionssumme kommt.
Wie sieht die Rechtslage hier aus ?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

Ja, was steht diesbezüglich im Mietvertrag?

Aber so, wie es aussieht, würde ich hier die 450 EUR Kosten für Nachbesseung akzeptieren.
Es wird schwierig bis unmöglich durchzusetzten, daß die restliche Kaution zurückbezahlt wird.

Ein Rechtstreit lohnt sich auch nicht, da erst einmal Zeit ins Land geht und Kosten für den Rechtsstreit anfallen. Zumal der Ausgang ergebnisoffen ist.

Auf jeden Fall würde ich noch mal schriftlich auffordern, daß die restlichen 430 EUR ausgezahlt werden. Frist dazu von 14 Tagen setzen. Punkt. Und festhalten, daß darüber hinausgehende Ansprüche seitens der Vermieterin von euch nicht akzeptiert werden.

Denn dann muß sich die ehemalige Vermieterin positionieren. Und dann dann muß man weiter sehen.

Im Extremfall:
Möglicherweise wird die Vermieterin die restlichen 430 EUR dafür verwenden, die restlichen Mängel in der Reinigung zu beseitigen bzw. beseitigen zu lassen. Das sollte sie aber schriftlich festhalten. Und eine Dokumentation über den Aufwand vorlegen. Das könnte z.B. eine Rechnung für Reinigungsarbeiten sein.



-- Editiert von Spejbl am 17.04.2019 18:06

-- Editiert von Spejbl am 17.04.2019 18:08

Signatur:

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32153 Beiträge, 5653x hilfreich)

Was steht im Mietvertrag zur Auszugsrenovierung?Und wie habt ihr die Wohnung übernommen?

Zitat (von Alminho):
Die Vermieterin hat weder bei der Schlüsselübergabe zum Einzug, noch zum Auszug ein Übergabeprotokoll gefertigt.
Habt ihr Fotos gemacht? Oder sie?
Was schreibt die Vermieterin genau? Sind schon 6 Monate um? Oder hattet ihr eine andere Frist? Sind die BK schon abgerechnet?
Es gab kein Übergabeprotokoll und ihr habt ihr alle Schlüssel übergeben.
Frage: WER hat danach solche Sauerei in der Wohnung gemacht, dass sie einer Profi-Putzkraft 30,- pro Stunde zahlt? Und diese 5 Std. eine leere und renovierte Wohnung nachreinigt??
Wer hat die grau-weiße Wand derartig verschmiert, dass sie neu tapeziert werden musste?
Oder habt ihr nicht vielmehr schon beim Einzug vor einem Jahr alles so vorgefunden, wie ihr es jetzt abgegeben habt? Also ohne Renovierung?

Meine Antwort: Ihr könnt es nicht gewesen sein, ihr hattet nach ordentlicher Übergabe keine Schlüssel, sie hat euch keine Nachfrist zur Mangelbeseitigung gegeben. Sie hat gar keinen Mangel gefunden.

Ich hab nix gegen Vermieterinnen ;) Ob sie das wirklich bezahlt hat, weiß man nicht. :devil:
--- aber wenn die das so bei jedem Mieterwechsel macht, kommt schön was zusammen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Alminho):
A und B mussten zum 15. die Schlüssel übergeben, haben dementsprechend einige Tage vorher die Wohnung renoviert.


Warum "musste" man die Schlüssel zum 15. übergeben? Und warum "musste" man renovieren, ist ja bei solch einer kurzen Mietzeit überhaupt nicht nötig es sei denn, man hätte die Wohnung zerhackt?

Gab es irgendwas schriftliches von der VMin nach Übergabe der Wohnung, um die angeblichen Mängel zu beheben?

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