Vermieterin verlang Bezahlung der neuen Dusche

30. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
P-Ratlos
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 6x hilfreich)
Vermieterin verlang Bezahlung der neuen Dusche

Hallo,
folgender Fall: Wegen eines Wasserschadens in der Nebenwohnung ist aufgefallen, dass meine Dusche eine beschädigte Silikonfuge hat. Durch diese beschädigte Fuge ist noch zusätzlich Wasser ausgetreten, laut Gutachter (der laut Vermieterin jetzt nicht mehr hier war) hätte man die Duschtasse von unten ausschäumen und die Silikonnaht erneuern können. Die Vermieterin entschied sich dazu die alte Dusche ausbauen und eine neue verbauen zu lassen.

"Die Duschekabine habe ich vor 4,5 Jahren nach Absprache mit der Vermieterin selbst eingebaut weil die alte Dusche schon gute 20 Jahre alt war, starke Abnutzungsspuren hatte und die Türen nicht mehr richtig schlossen."

Jetzt verlangt die Vermieterin das ich die Rechnungen zahle!
Ist das rechtens?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat:
Jetzt verlangt die Vermieterin das ich die Rechnungen zahle!
Ist das rechtens?

Ja, es ist rechtens, das sie sich jemanden sucht der ihre Rechnungen bezahlt.

Nur wird sie es nicht erzwingen können, sprich ich sehe keinen Rechtsanspruch darauf, das DU die Rechung zahlst.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von P-Ratlos):

Jetzt verlangt die Vermieterin das ich die Rechnungen zahle!
Ist das rechtens?

Wer anschafft zahlt, gilt auch hier wieder.

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Zitat:
Die Vermieterin entschied sich dazu die alte Dusche ausbauen und eine neue verbauen zu lassen.
"Die Duschekabine habe ich vor 4,5 Jahren nach Absprache mit der Vermieterin selbst eingebaut weil die alte Dusche schon gute 20 Jahre alt war, starke Abnutzungsspuren hatte und die Türen nicht mehr richtig schlossen."
Jetzt verlangt die Vermieterin das ich die Rechnungen zahle!

Die Vermieterin haftet und zahlt wohl ihre Rechnungen.
Wen sie dafür (später) in Regress zu nehmen versucht ist ihr überlassen.
irgendwas schriftliches gibt es nicht zu der Geschichte? Alle Absprachen waren mündlich?

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
P-Ratlos
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 6x hilfreich)

Der Knaller ist die Vermieterin hat die Rechnung auf meinen Namen schreiben lassen. Und hinzu kommt ich ziehe in 3 Monaten eh aus wegen eigentum. Bringt es etwas das bei der Haftpflicht einzureichen?

Der einbau war eine rein mündliche absprache und ich habe das nur gemacht weil ich den Wert Ihrer Wohnung steigern wollte.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Ist die Rechnung für einen entstandenen Schaden durch einen Wasseraustritt oder für das Auswechseln der 4,5 alten Duschtasse?

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von P-Ratlos):
Der Knaller ist die Vermieterin hat die Rechnung auf meinen Namen schreiben lassen.

Einfach der Firma welche die Rechnung ausgestellt hat, mitteilen das Du nicht der Auftraggeber bist, und keine Geschäftsbeziehung besteht.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
P-Ratlos
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Ist die Rechnung für einen entstandenen Schaden durch einen Wasseraustritt oder für das Auswechseln der 4,5 alten Duschtasse?


Der Wasserschaden ist von Ihrer Wohngebäude versicherung übernommen wurden. Wurde in einem Abwasch mit dem Wasserschaden der nebenwohnung gemacht.

Die Rechnung bezieht sich nur auf den Einbau der neuen Dusche. Laut Sanitärfachmann wäre unsere Dusche beim Ausbau beschädigt wurden.

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Interessant.

Vermieterin bzw. deren Erfüllungsgehilfe beschädigt das Eigentum des Mieters.
Und statt Schadenersatz zu leisten, schickt man die Rechung für die Widerherstellung an den Mieter?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von P-Ratlos):

Die Rechnung bezieht sich nur auf den Einbau der neuen Dusche. Laut Sanitärfachmann wäre unsere Dusche beim Ausbau beschädigt wurden.

Lehne einfach die Rechnung ab, entweder hat der Handwerker die Kosten zu tragen, oder eben die Vermieterin. Oder hast Du den Auftrag erteilt?

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
P-Ratlos
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Lehne einfach die Rechnung ab, entweder hat der Handwerker die Kosten zu tragen, oder eben die Vermieterin. Oder hast Du den Auftrag erteilt?


Den Auftrag habe ich nicht erteilt, habe noch nicht einmal ein Angebot oder gespräch mit dem Sanitärfachmann gehabt.
Das lief alles über die Vermieterin.
Habe die letzten Tage versucht das über die Versicherung laufen zu lassen, die haben natürlich abgelehnt.
Habe jetzt nur noch schriftlichen Kontakt mit der Vermieterin weil Sie sogar dem Sanitärfachmann dazu angehalten hat die Rechnung nicht umzuschreiben. Hinzu kommt Sie unterstellt mir das ich mit Absicht schlechte Qualität verbaut habe weil ich mich für eine moderne Acrylwanne entschieden habe und keine Stahlwanne genommen habe. Jetzt wird es über den Anwalt meines Vertrauens laufen weil mir das zu bunt wird. Werde euch auf dem laufenden halten.

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat:
Jetzt wird es über den Anwalt meines Vertrauens laufen weil mir das zu bunt wird.

Den wirst Du selbst bezahlen müssen, wenn Du ihn jetzt schon einschaltest.




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6444 Beiträge, 2318x hilfreich)

Zitat:
"Die Duschekabine habe ich vor 4,5 Jahren nach Absprache mit der Vermieterin selbst eingebaut weil die alte Dusche schon gute 20 Jahre alt war, starke Abnutzungsspuren hatte und die Türen nicht mehr richtig schlossen."


Wieso fragt denn niemand, ob dieser "Einbau" ( war wohl eher ein Austausch) fachgerecht und nicht Ursache für den Schaden war ? Da steht auch was von einem Gutachter.
Zitat:
dass meine Dusche eine beschädigte Silikonfuge hat. Durch diese beschädigte Fuge ist noch zusätzlich Wasser ausgetreten, laut Gutachter (der laut Vermieterin jetzt nicht mehr hier war) hätte man die Duschtasse von unten ausschäumen und die Silikonnaht erneuern können.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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