Also nachdem ich jetzt 3 Monate in der neuen Wohnung bin, hat die Vermieterin keine Mietkaution bei Vertragsabschluss verlangt.
Da aber nun eine Mieterin ausgezogen ist und die Wohnung total verwahrlost ist, sagte die Vermieterin, dass sie jetzt für alle anderen Mieter doch eine Mietkaution in Höhe von € 750 will. Diesen Betrag kann ich nie und nimmer aufbringen! Meine Sachbearbeiterin sagte mir, dass eine Übernahme einer Kaution nicht vorgesehen ist, da es genügend Wohnungen ohne Kautionen gibt.
Kann ich diese Kaution nun beim Wohnungsamt beantragen oder an einer anderen Stelle? Eine Bekannte sagte mir, dass sie auch die Kaution bekommen hat bzw. ein Konto auf das Amt eingerichtet wurde, sodass sie in der Wohnung bleiben konnte.
Was kann ich nun tun?
Vermieterin verlangt nun Mietkaution
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Wenn vertraglich keine Kaution vereinbart war, dann muss auch keine geleistet werden.
Gruß
Michael
Die Vermieterin verlangt eine einseitige Vertragsänderung der Du nicht zustimmen musst. Du musst auch jetzt nicht zum Amt rennen oder sonstiges. Falls die Forderung schriftlich vorliegt, würde ich auch schriftlich darauf antworten: z.B. Sehr geehrte Frau VM, bei der nachträglichen Forderung von 750.- Kaution ohne vertragliche Vereinbarung möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich zu dieser einseitigen Vertragsänderung meine Zustimmung verweigere.
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"MfG
Susanne"
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@michael32
fassen wir zusammen:
du ziehst in eine(vom amt genehmigte) wohnung, miete angemessen, ohne kaution.
nach kürzester zeit soll die miete, wegen der laminatverlegung, um über 50€ erhöht werden(hat die vm das schriftlich so begründet) und sie will nun doch eine kaution?
ich würde dringend zum mieterverein und eventuell zu einem anwalt f.mietrecht gehen. den kannst du auch mit geringem einkommen aufsuchen. dazu zum amtsgericht, beratungsschein holen(brauchst alle unterlagen über einnahmen u.ausgaben inkl. kontoauszüge der letzten 3 monate), damit zum anwalt deiner wahl. der kabb, muß aber nicht, 10€ maximal für die bearatung nehmen.
das stinkt doch zum himmel und @hh hat dir in deinem anderen thread bereits deine rechte genannt.
die mieterhöhung ist m. meinung nach keineswegs gerechtfertigt, die vm wird doch wohl VORHER gewußt haben was geplant ist.
sunbee
Auch hier gilt:
Entweder bist Du so nett und schreibst der Vermieterin einen Brief, so wie von SueCologne vorgeschlagen oder Du ignorierst die Forderung.
Aus rechtlicher Sicht musst Du erst aktiv werden, wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt. Dagegen musst Du dann umgehend Einspruch einlegen.
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