Vermieterin verweigert Zahlung der Kautionszinsen

23. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
M. Schmitz
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieterin verweigert Zahlung der Kautionszinsen

Hallo zusammen, folgendes Problem beschäftigt mich:
Ich musste im Mai wegen einer Eigenbedarfskündigung nach nur 5 Monaten aus der Wohnung ausziehen.
Die Vermieterin verweigert mir jetzt die Rückzahlung der Zinsen der Kaution, obwohl diese eindeutig mir zustehen!

Sie rechtfertigt diese "Verrechnung" mit den "Schäden" und "fehlenden Gegenständen" der Wohnung.
Diese wurde jedoch ordnungsgemäß und ohne Mängel abgenommen! Alle Gegenstände die in der Wohnung waren sind auch dort verblieben (Lampen, und ähnliches)
Die Verechnungspunkte sind alle an den Haaren herbeigezogen und sind nicht nachvollziehbar (wie gesagt: Übergabe ohne Mängel) So beruft sie sich bspw. darauf, dass das Laminat welches von mir auf meine Kosten nach Absprache mit der Vermieterin gelegt wurde (weil der vorhandene Teppich darunter 20 Jahre alt war, und dementsprechend aussah) für teures Geld entfernt werden musste!!
Auch fehlten ihrer Meinung nach Gegenstände in der Wohnung (auch dies trifft nicht zu)

Ich stehe kurz davor einen Anwalt einzuschalten, habe dann aber die Sorge, dass ich dann auch auf den Rest der Kaution warten bzw. bis auf weiteres verzichten muss! Außerdem bin ich leider nicht rechtschutzversichert, was bei der geringen Größenordnung der Zinsen problematisch ist. Mir geht es aber auch "nur" um mein Recht. Nicht um die 2 Eruo 50
Was soll ich tun?

Vielen Dank für eine Antwort und viele Grüße
Martin

-- Editiert von M. Schmitz am 23.09.2008 17:43:34

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 421x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46693 Beiträge, 16553x hilfreich)

Mir geht es aber auch nur um mein Recht.

Warum bist Du überhaupt ausgezogen? Nach nur 5 Monaten Mietzeit ist eine Kündigung wegen Eigenbedarf nur in seltenen Fällen wirksam.

Ansonsten sollten rechtliche Schritte erst dann eingeleitet werden, wenn die Kautionsabrechnung erfolgt ist.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Catlady
Status:
Lehrling
(1477 Beiträge, 197x hilfreich)

Wurde im Mietvertrag schrifltich das Laminatverlegen fixiert?
Wenn nein, dann hat die Vermieterin Anspruch darauf, dass dieses wieder entfernt wird bei Auszug.
ABER: Sie hätte vorher das ganze von dir fordern müssen, dass du es selber machen kannst bevor sie eine Firma beauftragt.

Des Weiteren zum Thema Eigenbedarf: Was stand in der Kündigung wer in die WOhnung einziehen soll? Ist diese Person auch eingezogen? Wenn nein, dann Schadensersatz für Umzug einklagen und Laminat und und und

0x Hilfreiche Antwort

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