Vermieterin will Waschmaschine aus der gemeinschaftlichen Waschküche entfernen

25. Juni 2022 Thema abonnieren
 Von 
Tiufal
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieterin will Waschmaschine aus der gemeinschaftlichen Waschküche entfernen

Hallo, brauche kurzfristig mal etwas Hilfe:

Ich habe ein Einschreiben bekommen, dass ich innerhalb von zwei Tagen die Waschmaschine aus der gemeinschaftlichen Waschküche entfernen muss, da die Nutzung der Waschküche nicht im Mietvertrag geregelt ist. Sollte ich dies nicht tun, wird die Vermieterin diese entfernen und vor meine Garage stellen.

Noch ein paar Informationen:
Der Mietvertrag stammt von 1980. In dem ist in der Tat keine Regelung bezüglich der Waschküche zu finden, aber auch generell keine Regelung zur Nutzung einer Waschmaschine. Die Waschküche wird seit Einzug von allen Mietern (früher waren es mehr, jetzt sind es zwei Monteurswohnungen, 2 Mieter und die Vermieterin) ohne jegliche Nutzungsordnung benutzt. In der im Mietvertrag vorhandenen Hausordnung ist dazu auch nichts beschrieben. Weiterhin steht bald der Auszug an, da es hier kaum noch auszuhalten ist, allerdings noch ohne festen Termin.

Wie kann ich darauf rechtskonform reagieren?

- Gewohnheitsrecht dürfte klar sein?
- Gibt es andere Urteile/Regelungen, sodass Sie mir die Nutzung der gemeinschaftlichen Waschküche verbieten dürfte? Bzw. dass Sie mir das nicht verbieten darf? Vor allem so kurzfristig?
- Darf die Vermieterin unsere Maschine entfernen? Wäre das nicht strafbares Verhalten z.B. verbotene Eigenmacht? Vor allem das umsetzen auf die Garage, wo jeder die Maschine klauen könnte?

Bin über Hilfe sehr dankbar!




-- Editiert von Tiufal am 25.06.2022 13:30

-- Editiert von Tiufal am 25.06.2022 13:30

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39861x hilfreich)

Zitat (von Tiufal):
Wie kann ich darauf rechtskonform reagieren?

Durch Beauftragung eines Rechtsanwaltes der die Rechtslage prüft und entsprechende Antwortschreiben an die Mieterin verfasst.



Zitat (von Tiufal):
- Gewohnheitsrecht dürfte klar sein?

Richtig, so was gibt es nämlich nicht



Zitat (von Tiufal):
- Gibt es andere Urteile/Regelungen, sodass Sie mir die Nutzung der gemeinschaftlichen Waschküche verbieten dürfte?

Anders herum: was befugt einen eigentlich, fremdes Eigentum ohne Erlaubnis zu nutzen?
Uuups ...



Zitat (von Tiufal):
Bzw. dass Sie mir das nicht verbieten darf? Vor allem so kurzfristig?

Es liegt entweder eine Leihe vor oder ein Duldung.
Beides kann man ohne lange Kündigungsfrist beenden, die Duldung sogar fristlos.

Es wäre eine Räumfrist zu gewähren, um die WaMa z.B. in die Wohnung zu bringen. Und wenn da so kurzfristig kein Platz wäre: da offenbar eine Garage zur Verfügung stellt wäre auch ein Platz vorhanden wo man diese kurz zwischenlagern könnte-

2 Tage erscheinen mir da etwas kurz, auch angesichts der langen Zeit der Duldung.
2 Tage können aber durchaus vertretbar sein, wenn sei schon zuvor eine mündliche Aufforderung zur Räumung ausgesprochen hat.
Gerichte sehen in der Regel eine Frist von 14 Tagen als angemessen an.



Zitat (von Tiufal):
- Darf die Vermieterin unsere Maschine entfernen?

Durchaus, ja.



Zitat (von Tiufal):
Vor allem das umsetzen auf die Garage, wo jeder die Maschine klauen könnte?

Nun, wenn sie auf der Garage stehen würde, wäre das klauenden schon extrem schwierig.
Sie hat durchaus eine gewisse Sorgfalt zu verwenden, da wäre es angebracht diese z.B. vor die Wohnungstüre zu stellen - falls dann der Flur nicht teilweise blockier wäre.
Ansonsten wäre sie durchaus verpflichtet die WaMa dem Zeitwert entsprechend zu sichern - das kann dann auch eine Einlagerung bei einer Spedition auf Kosten des Mieters sein.

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Gerd61
Status:
Praktikant
(703 Beiträge, 91x hilfreich)

So eine Waschmaschine läuft doch nicht mit Luft und Liebe, wer hat denn die letzten 42 Jahre die Kosten für Wasser und Strom übernommen?

Gibt es in der Waschküche eine separate Strom- und Wasserverbrauchserfassung für den Eigentümer der Waschmaschine oder wurden dieses über die Gemeinschaftskosten abgerechnet?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

Zitat (von Gerd61):
Gibt es in der Waschküche eine separate Strom- und Wasserverbrauchserfassung für den Eigentümer der Waschmaschine oder wurden dieses über die Gemeinschaftskosten abgerechnet?

Die Frage weiterführend: gibt es einzelne Waschplätze mir jeweils Anschlüssen für mehrere Maschinen? Ggf noch entsprechend bauliche Anpassungen?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Es liegt entweder eine Leihe vor oder ein Duldung.
Die Einschätzung ist etwas vorschnell. Auch ohne explizite Erwähnung im schriftlichen Mietvertrag kann die Nutzung des Waschraums Teil des Mietvertrages geworden sein.

Ich würde empfehlen, die Nachfragen aus #2 und #3 zu beantworten. Damit könnten Rückschlüsse auf den Status des Waschraumes möglich sein.

Bei einem Mietvertrag von über 40 Jahren wird es relativ schwer werden festzustellen, was damals wirklich mietvertraglich vereinbart war. Die jahrelange Nutzung kann durchaus ein Anscheinsbeweis dafür sein, dass die Nutzung des Waschraums mitvermietet war. Harry hat zwar Recht, dass es kein Gewohnheitsrecht in dem Sinne gibt. Aber gerade bei solch langen Mietverträgen, bei denen es vermutlich diverse Mieterhöhungen und auch Wechsel bei Vermieter wie Mieter gegeben hat, ist es gut möglich, dass Dinge konkludent mit in den Mietvertrag aufgenommen wurden.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Tiufal
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Also das Ab-/Wasser wird über die Betriebskosten abgerechnet, der Strom wird separat für jeden Mieter abgerechnet.

Wie genau die Anschlüsse sind kann ich nicht bestimmt sagen. Soweit ich das sehe ist für jede Wohnung ein separater Anschluss vorhanden.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6437 Beiträge, 2318x hilfreich)

Die Antwort

Zitat:
Also das Ab-/Wasser wird über die Betriebskosten abgerechnet, der Strom wird separat für jeden Mieter abgerechnet.

finde ich sehr oberflächlich und unzureichend, da unklar bleibt ob und wie der Verbrauch gemessen wird.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Gerd61
Status:
Praktikant
(703 Beiträge, 91x hilfreich)

Zitat (von Tiufal):
Wie genau die Anschlüsse sind kann ich nicht bestimmt sagen. Soweit ich das sehe ist für jede Wohnung ein separater Anschluss vorhanden.


Soll das heißen das in der Waschküche für jede Waschmaschine eine separate Steckdose installiert ist die über den Stromzähler es jeweiligen Mieters läuft?

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.161 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen