Vermieterin will "einmal durchs komplette Haus schauen"

4. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
Pat4123
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieterin will "einmal durchs komplette Haus schauen"

Hallo!

Wir haben leider das Pech, eine gefühlt eher ängstlich- bis paranoide Vermieterin zu haben. Vor der Vermietung hat sie uns schon gesagt, das eine Ihrer Bedingungen ist, das sie einen zusätzlichen Schlüssel behält, und das ist nur eins der vielen Beispiele. Bis hierher haben wir das auch geduldet, weil Wohnungsknappheit.

Nun ist es Zeit für die Betriebskostenabrechnung. Obwohl die Vermieterin und Ihr Mann die letzten 13 Monate seit dem wir im Haus wohnen um die 10 Mal für irgendwelche Reparaturen im Haus waren (das war leider tatsächlich gerechtfertigt) will sie, wenn sie uns die Abrechnung vorbeibringt Zitat "einmal durchs komplette Haus schauen".

Im Internet hab ich dazu folgendes gefunden:(ich zitiere mal, ich hoffe das ist erlaubt):

Zitat:
Ein anlassloses Besichtigungsrecht der Mietwohnung gibt es nicht. Eine Formularbestimmung, die dem Vermieter von Wohnraum ein Recht zum Betreten der Mietsache ganz allgemein "zur Überprüfung des Wohnungszustandes" einräumt, ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters (§ 307 Abs. 1 Satz 1 BGB ) unwirksam (BGH, 04.06.2013, Az. III ZR 289/13).


Da sie ja eben nicht einen konkreten Grund hat, wie z.B. das sie ein bestimmes Zimmer aufgrund von anstehenden Modernisierungsarbeiten etc. besichtigen will, darf die Vermieterin das nach unserer Auffassung eigentlich nicht bringen.

Wir lassen es diesmal trotzdem zu, weil ich es ihr vorschnell zugesichert hatte, jedoch würde ich gerne wenns so weit ist dazusagen, das das eine einmalige Aktion ist, da sie dazu schlicht kein Recht hat. Wir kennen Sie inzwischen gut genug: Sie will wohl tatsächlich einfach kucken, ob wir auch brav putzen, ob irgendwas verlottert, etc. Ich persönlich empfinde unserere Privatsphäre dadurch stark verletzt, schliesslich gehts auch um Kinderzimmer und Schlafzimmer. Funfact: Sie achtet peinlich genau auf IHRE Privatsphäre.

-> Kann ich ihr aufgrund des oben zitierten Gesetzes (oder aufgrund eines anderen, gerne drauf hinweisen wenn möglich) rechtlich sicher sagen, das sie wenn es keinen konkreten Grund gibt (Modernisierungspläne, konkrete Schäden, ....) sie dazu kein Recht hat, und ich es beim nächsten mal verneinen werde?

Ich habe schon mehrere Foren durchstöbert, und ab und zu lese ich Sätze wie: Einmal im Jahr darf sich der Vermieter alles anschauen, um sicherzugehen/da es ja sein Eigentum ist, solang er das nur rechtzeitig ankündigt - deshalb bin ich verwirrt.

Vielen Dank!

-- Editiert von Pat4123 am 04.03.2020 01:00

-- Editiert von Pat4123 am 04.03.2020 01:02

-- Editiert von Pat4123 am 04.03.2020 01:03

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39745x hilfreich)

Zitat (von Pat4123):
darf die Vermieterin das nach unserer Auffassung eigentlich nicht bringen.

Doch darf sie. Fragen darf man immer.
Nur müsst ihr das nicht erlauben.



Zitat (von Pat4123):
das eine Ihrer Bedingungen ist, das sie einen zusätzlichen Schlüssel behält,

Schloss austauschen und fertig. Dann merkt man auch, wenn sie mal heimlich rein wollte.



Zitat (von Pat4123):
Einmal im Jahr darf sich der Vermieter alles anschauen, um sicherzugehen/da es ja sein Eigentum ist

Da fehlt es nur an der Rechtsgrundlage zu ...



Zitat (von Pat4123):
eine gefühlt eher ängstlich- bis paranoide Vermieterin
Zitat (von Pat4123):
das auch geduldet, weil Wohnungsknappheit.

Und da will man der jetzt ein paar §§ um die Ohren hauen? Abgesehen davon, das sie das eventuell gar nicht akzeptiert, wie wird sie generell darauf reagieren? Ich rechne mal nicht mit was rationalem.


Wenn überhaupt würde ich das machen, wenn sie wieder damit kommt und bis dahin in Ruhe leben (und eventuell was neues suchen).


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3512 Beiträge, 557x hilfreich)

Zitat (von Pat4123):
Wir haben leider das Pech, eine gefühlt eher ängstlich- bis paranoide Vermieterin zu haben


Vielleicht hatte sie mal schlechte Erfahrungen gemacht und möchte deshalb die Hausbesichtigung?

Sie wohnen gerne dort und möchten es auch bleiben, dann sollten sie den jährlichen Wunsch erfüllen.

Das Schloss können sie austauschen und würde selbiges der Vermieterin sagen. Wenn sie im Urlaub sind, den Schlüssel allerdings jemanden geben, falls ein Schadensfall eintritt und diese Ansprechpartner der Vermieterin mitteilen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Das Schloss können sie austauschen und würde selbiges der Vermieterin sagen. Wenn sie im Urlaub sind, den Schlüssel allerdings jemanden geben, falls ein Schadensfall eintritt und diese Ansprechpartner der Vermieterin mitteilen.


Welcher Schadensfall? Bei Feuer oder Wasser wird die Feuerwehr nicht erst den
Ersatzschlüssel beim Freund im Nachbarort suchen,- der im Moment gar nicht anzutreffen ist,- die werden die Wohnungstüre sofort öffnen. Welcher Schadensfall könnte sonst noch vorliegen, um die Hinterlegung des Wohnungsschlüssel zu rechtfertigen?

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Einen rechtlichen Anspruch auf eine Hausbegehung hat sie derzeit nicht. Für das gemeinsame miteinander wäre es eventuell nicht falsch die Dame durchzuführen. Es ist Ihre Entscheidung, inwieweit Sie das Mietverhältnis weiter ungetrübt fortführen möchten.
Falls Sie eine Hausbegehung nicht wünschen, würde ich auch nicht mit Paragraphen um mich werfen, sondern versuchen das auf der menschlichen Ebene zu erklären.

Das Schloss würde ich auf jeden Fall austauschen und zwar sofort. Der Vermieterin mitteilen, dass ein Schlüssel für den Fall der Fälle irgendwo hinterlegt ist.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Zitat (von Leo4):
Zitat (von Loni12):
Das Schloss können sie austauschen und würde selbiges der Vermieterin sagen. Wenn sie im Urlaub sind, den Schlüssel allerdings jemanden geben, falls ein Schadensfall eintritt und diese Ansprechpartner der Vermieterin mitteilen.


Welcher Schadensfall? Bei Feuer oder Wasser wird die Feuerwehr nicht erst den
Ersatzschlüssel beim Freund im Nachbarort suchen,- der im Moment gar nicht anzutreffen ist,- die werden die Wohnungstüre sofort öffnen. Welcher Schadensfall könnte sonst noch vorliegen, um die Hinterlegung des Wohnungsschlüssel zu rechtfertigen?


Ja, das ist so eine Uraltansicht...…. Wenn da schon das Wasser zur Tür rausläuft, dann spielt die aufgebrochene Tür keine große Rolle mehr.....

Aber im Urlaubsfalle sollte eine Person des Vertrauens mal im Haus nach dem rechten sehen um bei irgendwelchen sich andeutenden Problemen reagieren zu können.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3512 Beiträge, 557x hilfreich)

Zitat (von Leo4):

Welcher Schadensfall? Bei Feuer oder Wasser wird die Feuerwehr nicht erst den
Ersatzschlüssel beim Freund im Nachbarort suchen,- der im Moment gar nicht anzutreffen ist,- die werden die Wohnungstüre sofort öffnen. Welcher Schadensfall könnte sonst noch vorliegen, um die Hinterlegung des Wohnungsschlüssel zu rechtfertigen?


Ein Wasserschaden, welcher von außen nicht sichtbar ist. Hatten wir, Haarrisse z.B. da läuft es ganz langsam.
Man benötigt nicht für jeden Schaden die Feuerwehr.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Ein Wasserschaden, welcher von außen nicht sichtbar ist. Hatten wir, Haarrisse z.B. da läuft es ganz langsam.
Man benötigt nicht für jeden Schaden die Feuerwehr.


Auch da ist der "Schaden" durch eine Notöffnung (100 EUR durch Schlüsseldienst) doch in keinem Verhältnis zum Gesamtschaden. Wenn man merkt, dass das Wasser zur Haustür rausläuft ??? Vor allem muss ja dann der Vermieter oder die Vertrauensperson auch erst mal sofort erreichbar sein.....

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von philosoph32):
Vor allem muss ja dann der Vermieter oder die Vertrauensperson auch erst mal sofort erreichbar sein.....


Das ist der springende Punkt. Welcher sog. "Notfallschlüssel" ist unverzüglich zu
erreichen? Letztendlich wird die Wohnung im Notfall geöffnet, auch ohne Schlüssel.

Im Übrigen hat nicht jeder Mieter "den guten Freund", welchem er seine Schlüssel überlassen möchte. Wie werden solche Leute diesen sog.Vorschriften
gerecht?

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Den Schlüssel jemanden anzuvertrauen ist ja auch keine rechtsgültige Vorschrift, sondern nur ein Vorschlag. Niemand ist verpflichtet seine Schlüssel irgendwo zu lagern, hat dann aber im Zweifel auch damit zu rechnen, dass die Tür gewaltsam aufgemacht werden muss.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Niemand ist verpflichtet seine Schlüssel irgendwo zu lagern, hat dann aber im Zweifel auch damit zu rechnen, dass die Tür gewaltsam aufgemacht werden muss.


Der Vermieter wird sich rechtfertigen müssen für die Notwendigkeit einer gewaltsam geöffneten Wohnungstüre. Bei Feuer-und Wasserschaden ist die Versicherung zuständig und bei Kleinigkeiten, wie z.B. ein gekipptes Fenster, wird das nicht zum Notfall zählen, wer hier für die Kosten der aufgebrochenen Türe zuständig wäre? kann ich nicht sagen.

Ich habe z.B. für jede Wohnung einen versiegelten Notfallschlüssel, selbst dann
müsste bei Feuer oder Wasser die Feuerwehr soforttätig werden sofern
ich nicht anzutrennen wäre. Wie in einem solchen Fall entschieden werden soll/
muß, überläßt man am besten den Fachleuten/Feuerwehr. Möge der Fall nie
eintreten.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Für jede Wohnung einen Schlüssel zu besitzen diesen zu versiegeln und dann auch noch sicher zu verwahren um ihn eventuell mal in der Not wenn’s denn mal Not gibt damit die Tür zu öffnen. So viel Zeit und Platz hätte ich gar nicht.

Und ihre Mieter sind mit solch einer Maßnahme einverstanden?Oder haben Sie sie einfach vor vollendete Tatsachen gestellt?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Zitat (von Leo4):
Ich habe z.B. für jede Wohnung einen versiegelten Notfallschlüssel,


Hervorragend !!!
Nutzt viel, wenn der Mieter, so wie man das immer tun sollte, das Schloss getauscht hat.....

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
gerlind
Status:
Schüler
(385 Beiträge, 29x hilfreich)

Ich kann die V ermieterin gut verstehen.
Wie "Altes Haus" schrieb
Zitat:
"Für das gemeinsame miteinander wäre es eventuell nicht falsch die Dame durchzuführen. Es ist Ihre Entscheidung, inwieweit Sie das Mietverhältnis weiter ungetrübt fortführen möchten.
Falls Sie eine Hausbegehung nicht wünschen, würde ich auch nicht mit Paragraphen um mich werfen, sondern versuchen das auf der menschlichen Ebene zu erklären." (Zitatende)

ist das ein sehr guter Vorschlag.
Ich würde allerdings auf gar keinen Fall das Schloss austauschen.

Als Hausbesitzerin würde ich einen Mieter, der das macht, fristgerecht kündigen.
Das Verhältnis ist dadurch zerstört.

Die Haus Besitzerin möchte sicherstellen, dass der Wert dessen, was sie und ihr Mann in da sHaus
investiert haben, erhalten bleibt.

Wenn sie es im Vorfeld bereits gesagt hat, hättet ihr die Wohnung nicht nehmen müssen.

Und, nein, es ist mit einer Besichtigung nicht getan. WennSie das Mietverfhältnis ungetrübt fortsetzen möchten, sollten Siedas akzeptieren.

Und, wenn das das einzige Problem ist, haben Sie einen Glücksgriff getan., Lesen Sie doch einmal,
was in anderen Mietverhältnissen, von denen die Menschen hier im Forum schreiben, so los ist.
Theater ohne Ende -da haben Sie es gut getroffen.



lg

malia








0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

:party:

Zitat (von malia):
Ich würde allerdings auf gar keinen Fall das Schloss austauschen.

Als Hausbesitzerin würde ich einen Mieter, der das macht, fristgerecht kündigen.
Das Verhältnis ist dadurch zerstört.


Das wird ja immer lustiger......
Dann mach mal die Erfahrung, dass diese Kündigung für dich erfolglos und teuer wird.

Wenn du so tickst, dann bewohne dein Eigentum selber und vermiete es nicht.



-- Editiert von philosoph32 am 04.03.2020 23:18

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Es ist verständlich, dass der Vermieter sein Eigentum wohl verwahrt wissen möchte, aber er hat keinerlei Recht durch das Haus zu wandeln und zu schauen ob alles so ist, wie er es sich wünscht. Auch hat er kein Recht darauf, einen Schlüssel zu dem Haus oder der Wohnung zu haben, es sei denn dies ist so mit dem Mieter vereinbart. Eine Pflicht für den Mieter dem Vermieter einen Schlüssel zu überlassen gibt es nicht. Hierüber haben viele Gerichte eindeutig entschieden, da braucht man eigentlich auch gar nicht mehr viel zu sagen.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Und ihre Mieter sind mit solch einer Maßnahme einverstanden?Oder haben Sie sie einfach vor vollendete Tatsachen gestellt?


Zu meinem Leidwesen wurde ich von den Mietern darum gebeten, einen Not-
fallschlüssel anzunehmen. Mir ist bewußt, dass dies für mich nicht ganz ohne Risiko ist, so z.B. es wäre ein Fenster gekippt, es regnet in die Wohnung, hinterläßt
Schaden am Teppichboden; schnell fällt der Verdacht auf den Notfallschlüssel-Inhaber, der sich darum nicht gekümmert hat (er hätte es doch merken müssen etc). Nein, ich bin nicht dafür des Mieters Aufpasser zu spielen, nur hatte es auch
schon öfters den Vorteil, wenn wieder mal die Wohnungstüre zufällt, man braucht halt dann keinen Schlüsseldienst.
Um das gute Miteinander aufrecht zu erhalten möchte ich ungern nein sagen.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von philosoph32):
Hervorragend !!!
Nutzt viel, wenn der Mieter, so wie man das immer tun sollte, das Schloss getauscht hat.....


Welcher Mieter wird dem Vermieter einen "Notfallschlüssel" anvertrauen wenn er
das Schloß getauscht hat. :augenroll:

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Zitat (von Leo4):
Welcher Mieter wird dem Vermieter einen "Notfallschlüssel" anvertrauen wenn er
das Schloß getauscht hat.


Diese Info kam ja erst später von Dir.

ja, es ist sehr gut, wenn man ein gutes Verhältnis zum Vermieter hat und ihm auch den Ersatzschlüssel anvertraut. In unserer "Mieterkarriere" hatten wir 6mal ein sehr gutes Verhältnis mit den Vermietern und einmal ein katastrophales, wobei das so ein Vermieter war wie hier in diesem Post angegeben...… Sein Haus, sein Schmuckstück, sein Ein und Alles...…. regelmäßige Kontrollen (von Außen) und auch immer gleich der Hinweis, wenn der Rasen mal wieder gemäht werden müsste.....

Grundsätzlich, und so siehst Du es ja glaube ich auch, ist es doch besser, wenn der Vermieter keinen Ersatzschlüssel hat, dann kommt er auch nicht in Verdacht, wenn irgendwas fehlt......

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38380 Beiträge, 13985x hilfreich)

Bei malia würde ich schon wegen ihres gestörten Rechtsverständisses wirklich nicht wohnen wollen.

Vielleicht hier mal ein Vorschlag, als Kompromiss, der allen Betroffenen m.E. gerecht wird. Wir bieten unseren (alten Mietern, der jüngste ist so ca. 60) an, dass wir einen Notfallschlüssel behalten, der ist in einem TResor aufbewahrt, für Externe ist eine Zuordnung zu einer bestimmten Wohnung nicht möglich. Es werden keine Kontrollgänge gemacht, auch keine angekippten Fenster oder was weiss ich inspiziert. Da gerade ältere Leute eben mal den Schlüssel vergessen, ist dann zu Bürozeiten die Tür schnell offen, auch im Notfall (das kommt häufiger vor) kann dann den Rettungsdiensten die Tür geöffnet werden. Der Mieter bekommt für jede Öffnung, einerlei, von wem angefordert, ein Protokoll, eine Durchschrift behalten wir zur Dokumentation. Das hat sich bewährt.

Wir kontrollieren weiterhin etwa einmal im Jahr Dichtungen in Küche und Bädern, das macht ein Handwerker. Ist im Mietvertrag verankert, wird rechtzeitig angekündigt, 2 Termine werden angeboten.

Aber, so einmal durch das Haus geistern, Möbel anschauen, kontrollieren, ob auch Staub gewischt ist, das geht doch gar nicht. Wirklich nicht.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von philosoph32):
Grundsätzlich, und so siehst Du es ja glaube ich auch, ist es doch besser, wenn der Vermieter keinen Ersatzschlüssel hat, dann kommt er auch nicht in Verdacht, wenn irgendwas fehlt.....


Zur Ergänzung: Der Notfallschlüssel wird versiegelt, und sollte dem Mieter mal
was abhanden gekommen sein, steht hierfür der versiegelte Schlüssel. Die Ver-
siegelung ist nicht verletzt, also kein Verdacht auf den Vermieter.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
das eine Ihrer Bedingungen ist, das sie einen zusätzlichen Schlüssel behält, und das ist nur eins der vielen Beispiele


Wie die Vorredner bereits erwähnt hatten. Sie dürfen das Schloss austauschen.
Beim Auszug bauen Sie das alte Schloss wieder ein.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.937 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen