Hallo!
Wir haben leider das Pech, eine gefühlt eher ängstlich- bis paranoide Vermieterin zu haben. Vor der Vermietung hat sie uns schon gesagt, das eine Ihrer Bedingungen ist, das sie einen zusätzlichen Schlüssel behält, und das ist nur eins der vielen Beispiele. Bis hierher haben wir das auch geduldet, weil Wohnungsknappheit.
Nun ist es Zeit für die Betriebskostenabrechnung. Obwohl die Vermieterin und Ihr Mann die letzten 13 Monate seit dem wir im Haus wohnen um die 10 Mal für irgendwelche Reparaturen im Haus waren (das war leider tatsächlich gerechtfertigt) will sie, wenn sie uns die Abrechnung vorbeibringt Zitat "einmal durchs komplette Haus schauen".
Im Internet hab ich dazu folgendes gefunden:(ich zitiere mal, ich hoffe das ist erlaubt):
Zitat:Ein anlassloses Besichtigungsrecht der Mietwohnung gibt es nicht. Eine Formularbestimmung, die dem Vermieter von Wohnraum ein Recht zum Betreten der Mietsache ganz allgemein "zur Überprüfung des Wohnungszustandes" einräumt, ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters (§ 307 Abs. 1 Satz 1 BGB ) unwirksam (BGH, 04.06.2013, Az. III ZR 289/13).
Da sie ja eben nicht einen konkreten Grund hat, wie z.B. das sie ein bestimmes Zimmer aufgrund von anstehenden Modernisierungsarbeiten etc. besichtigen will, darf die Vermieterin das nach unserer Auffassung eigentlich nicht bringen.
Wir lassen es diesmal trotzdem zu, weil ich es ihr vorschnell zugesichert hatte, jedoch würde ich gerne wenns so weit ist dazusagen, das das eine einmalige Aktion ist, da sie dazu schlicht kein Recht hat. Wir kennen Sie inzwischen gut genug: Sie will wohl tatsächlich einfach kucken, ob wir auch brav putzen, ob irgendwas verlottert, etc. Ich persönlich empfinde unserere Privatsphäre dadurch stark verletzt, schliesslich gehts auch um Kinderzimmer und Schlafzimmer. Funfact: Sie achtet peinlich genau auf IHRE Privatsphäre.
-> Kann ich ihr aufgrund des oben zitierten Gesetzes (oder aufgrund eines anderen, gerne drauf hinweisen wenn möglich) rechtlich sicher sagen, das sie wenn es keinen konkreten Grund gibt (Modernisierungspläne, konkrete Schäden, ....) sie dazu kein Recht hat, und ich es beim nächsten mal verneinen werde?
Ich habe schon mehrere Foren durchstöbert, und ab und zu lese ich Sätze wie: Einmal im Jahr darf sich der Vermieter alles anschauen, um sicherzugehen/da es ja sein Eigentum ist, solang er das nur rechtzeitig ankündigt - deshalb bin ich verwirrt.
Vielen Dank!
-- Editiert von Pat4123 am 04.03.2020 01:00
-- Editiert von Pat4123 am 04.03.2020 01:02
-- Editiert von Pat4123 am 04.03.2020 01:03