Vermieterin will mich kündigen

11. Januar 2022 Thema abonnieren
 Von 
Andre70
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieterin will mich kündigen

Ich bin im letzten Oktober 2021 nach dem meine Frau sich von mir getrennt hat, in eine Keller Wohnung gezogen. Meine Vermieterin wohnt in dem Einfamilienhaus. Wir haben uns auf eine Miete inklusive aller Nebenkosten, also Strom, Gas und Wasser geeinigt. Das ist auch die einzige Summe die im Mietvertrag aufgeführt ist. Es gibt keine separate Aufzählung.

Schnell hat sich dann rausgestellt, dass meine Vermieterin mehr von mir will, als mich nur als Mieter. Sie hat einen pflegebedürftigen Mann und so kam eine Beziehung für mich unteranderem auch nicht in Frage. Das habe ich ihr gesagt und war auch kein Problem.

Nun habe ich aber seit November eine Freundin. Diese übernachtet regelmäßig bei mir, aber nicht ständig. Bis auf die letzten 2 Wochen, da hatte ich Urlaub und die war jeden Tag bei mir.

Nun terrorissiert mich meine Vermieterin fast rund um die Uhr per WhatsApp. Sie will die Nebenkosten um 100 Euro und die Miete um 25 % erhöhen, weil nach ihrer Ansicht meine Freundin bei mir wohnt. Dem ist aber nicht so. Sie hat auch eine eigene Wohnung, wo sie sich in der Woche tagsüber immer aufhält.

Nun schrieb sie mir gestern, dass meine Freundin als Untermieterin in den Mietvertrag muss. Heute morgen dann, dass sie mich kündigen wird. Ich bin gerade wirklich total fertig mit den Nerven und weiß nicht was ich jetzt tun soll. Vielleicht weiß hier jemand Rat.

MfG

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



27 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 184x hilfreich)

Zitat (von Andre70):
ch bin im letzten Oktober 2021 nach dem meine Frau sich von mir getrennt hat, in eine Keller Wohnung gezogen. Meine Vermieterin wohnt in dem Einfamilienhaus.


Zitat (von Andre70):
Heute morgen dann, dass sie mich kündigen wird. Ich bin gerade wirklich total fertig mit den Nerven und weiß nicht was ich jetzt tun soll. Vielleicht weiß hier jemand Rat


Wenn es sich um eine Einliegerwohnung handelt, also sich im Haus nur die Kellerwohnung und die Wohnung des Vermieters befindet, dann kann auch ohne Gründe gemäß §573a BGB kündigen. In diesem Fall läge die Kündigungsfrist bei 6 Monaten (3 Monate normale Kündigungsfrist plus 3 Monate wegen Berufung auf §573a)

Zitat (von Andre70):
Nun habe ich aber seit November eine Freundin. Diese übernachtet regelmäßig bei mir, aber nicht ständig. Bis auf die letzten 2 Wochen, da hatte ich Urlaub und die war jeden Tag bei mir.


Da ist dann aber auch irgendwann der Punkt gekommen wo der Besuch zum Mitbewohner wird!

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9910 Beiträge, 4488x hilfreich)

Es gibt keine klaren Regeln, ab wann ein Besucher zum Bewohner wird. Es gibt Indizien. Wenn der Besucher eigene Möbel mitbringt, dann ist er sehr wahrscheinlich ein Bewohner. Wenn er keine eigene Wohnung mehr hat auch. Wenn er die Wohnung alleine nutzt und der eigentliche Mieter weilt ganz woanders, dann ist das auch ein Indiz für ein Bewohnen.

Das sind aber alles nur Anhaltspunkte. Das vielfach gelesene "bis 6 Wochen Besuch, danach Bewohner" ist definitiv falsch. So einfach ist es leider nicht. Letztlich kommt es darauf an, ob derjenige sich Besucher-typisch verhält. 2 Wochen sind da ohne Vorliegen der oben genannten Indizien sehr, sehr wahrscheinlich okay. Wenn der Besucher mit eigenem Bett und Schrank kommt, wird aber vermutlich schon am 1.Tag ein Bewohnen vorliegen.

Zitat (von Andre70):
Nun schrieb sie mir gestern, dass meine Freundin als Untermieterin in den Mietvertrag muss.
Das definitiv nicht. Wenn die Freundin wirklich als Bewohnerin zählen würde, so wäre nach § 553 BGB der Vermieter zur Zustimmung verpflichtet. Da es eine Warmmiete ist, wird eine Erhöhung dieser Warmmiete jedoch zur Voraussetzung gemacht werden können. Dabei wäre aber genau zu prüfen, wie stark die Nebenkosten durch die zweite Person steigen werden.

Ich gehe aber bei der aktuellen Schilderung nicht davon aus, dass die Freundin als Bewohnerin zählt.

Wenn die Vermieterin künidigen will, so gibt es auf jeden Fall eine ausreichende Kündigungsfrist. Eine fristlose Kündigung erscheint mir beim bisher dargestellten Sachverhalt nicht möglich zu sein. Also kein Grund für akute Panik. Warte erstmal ab, was da wirklich kommt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 510x hilfreich)

Pragmatische Lösung wäre doch ,wenn du dann eben in Zukunft bei ihr übernachtest oder ihr euren Urlaub in ihrer Wohnung verbringt.

Bei einer Einliegerwohnung kann der Vermieter immer schnell und einfach kündigen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Andre70
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für eure Antworten. Die hat mir nun mitgeteilt, dass sie mich mit einer Frist von 6 Monaten kündigen wird. Wie sieht das ganze dann für mich aus? Welche Frist zum Auszug muss ich einhalten? Kann sie trotzdem noch die Miete erhöhen? Sie will die Kaltmiete um 115 Euro erhöhen und die Nebenkosten um 100. Dann würde ich 815 Euro für eine 2 Zimmer Wohnung mit 55qm zahlen und das in einer Stadt, wo man für solche Wohnungen im Schnitt eine Kaltmiete von 450 Euro zahlt.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32210 Beiträge, 5659x hilfreich)

Zitat (von Andre70):
Die hat mir nun mitgeteilt, dass sie mich mit einer Frist von 6 Monaten kündigen wird.
Sie wird dir kündigen?
Oder sie hat dir die Kündigung (schriftlich) zugestellt?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Andre70
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Sie wird dir kündigen?
Oder sie hat dir die Kündigung (schriftlich) zugestellt?


Sie hat mir mitgeteilt, dass sie mir die schriftliche Kündigung geben wird.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2332 Beiträge, 364x hilfreich)

Nebenkosten: Da gibt es nichts zu erhöhen, weil die von Dir zu zahlenden Nebenkosten bereits im Mietzins inkludiert sind.

Miete: Da gibt es auch nichts zu erhöhen, weil das frühestens nach einem Jahr möglich ist. Dabei darf sie aber nur die Kaltmiete im Rahmen der gesetzlichen möglichkeiten erhöhen. Da diese aber gar nicht beziffert ist, wird sich das als schwierig gestalten.

Kündigung: Sie darf mit einer Frist von 6 Monaten zum Monatsende kündigen. Aber (und das behälst Du besser für Dich) das hat sie nicht getan. Sie hat lediglich angekündigt es tun zu wollen.





-- Editiert von Kalanndok am 11.01.2022 16:35

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Andre70
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Kalanndok):
Miete: Da gibt es auch nichts zu erhöhen, weil das frühestens nach einem Jahr möglich ist.


Aber die beruft sich ja darauf, dass Recht zu haben Miete und Nebenkosten zu erhöhen, weil meine Freundin regelmäßig bei mir übernachtet. Tagsüber ist sie aber bis auf die Wochenenden zuhause.

Außerdem bleibt die Frage, wenn sie mich kündigt, welche Zeit muss ich einhalten, um auszuziehen, weil ich kann ja schlecht kündigen, da ich ja schon gekündigt wurde? Oder muss ich dann kündigen, wenn ich früher ausziehe und welche Frist habe ich da?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120190 Beiträge, 39844x hilfreich)

Zitat (von Andre70):
ch bin gerade wirklich total fertig mit den Nerven und weiß nicht was ich jetzt tun soll.

WA hat doch eine Blockfunktion? Die könnte man einfach nutzen



Zitat (von Andre70):
Sie hat mir mitgeteilt, dass sie mir die schriftliche Kündigung geben wird.

Dann abwarten was da drin steht.
Eventuell ist dies überhaupt nicht gültig.



Zitat (von Kalanndok):
Nebenkosten: Da gibt es nichts zu erhöhen, weil die von Dir zu zahlenden Nebenkosten bereits im Mietzins inkludiert sind.

Das ist schlicht falsch.
Selbstverständlich können und dürfen auch pauschale Nebenkosten erhöht werden, wenn alle Vorschriften eingehalten werden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9910 Beiträge, 4488x hilfreich)

Die Erhöhung von pauschalen Nebenkosten ist derart aufwendig, dass sich das keiner bei einem gekündigten Mietverhältnis antun wird. Ich bezweifle auch, dass in dieser Konstellation die Vermieterin eine Erhöhung von Nebenkosten und Miete überhaupt rechtswirksam alleine hinbekommt. Das ist wirklich sehr anspruchsvoll. Es müsste erstmal eine saubere Kalkulation aller Nebenkosten vor Anmietung durchgeführt werden, dann die eigentliche Nettomiete ausgerechnet werden und dann argumentiert werden, welche Nebenkosten sich seit Anmietung um wieviel genau erhöht haben. Da hat selbst Fachpersonal viel Arbeit mit und ob dann wirklich ein rechtlich haltbarer Erhöhungsanspruch über bleibt, steht in den Sternen.

Die Vermieterin könnte eine Abmahnung und nachfolgend fristlose Kündigung wegen Gebrauchsüberlassung an Dritte (hier Freundin) aussprechen. Aber auch wäre rechtlich extrem aufwändig zu beweisen. Zumal ich davon ausgehe, dass die Freundin tatsächlich nur Besucherin ist.

Es kann schon sein, dass da noch einiges kommt. Ob es wirklich rechtlich wirksam ist, da habe ich so meine Zweifel. Melde dich einfach, wenn wirklich etwas Schriftliches eintrudelt.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16989 Beiträge, 5893x hilfreich)

Zitat (von Andre70):
Oder muss ich dann kündigen, wenn ich früher ausziehe und welche Frist habe ich da?
Wenn du früher ausziehen möchtest, dann musst du selbst auch kündigen. Reguläre Frist für dich: 3 Monate

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47626 Beiträge, 16833x hilfreich)

Zitat:
Zumal ich davon ausgehe, dass die Freundin tatsächlich nur Besucherin ist.


Da die Freundin laut Sachverhalt fast jede Nacht dort verbringt und das Wochenende vollständig ist das nach meiner Auffassung kein Besuch mehr.

Dann wird aber einen Genehmigung des Vermieters nach § 553 BGB benötigt. Die wiederum kann der Vermieter nach § 553 Abs. 2 BGB von einer Erhöhung der Miete abhängig machen.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 184x hilfreich)

Zitat (von hh):
Dann wird aber einen Genehmigung des Vermieters nach § 553 BGB benötigt. Die wiederum kann der Vermieter nach § 553 Abs. 2 BGB von einer Erhöhung der Miete abhängig machen.


Wobei ich aber davon ausgehe das eine Erhöhung der Warmmiete von 600€ auf 815€ unangemessen hoch sein dürfe.

Wenn der VM ohnehin kündigen will sollte man der Erhöhung widersprechen und darauf bestehen das die Freundin lediglich als Besuch zu werten ist.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von Andre70):
Nun terrorissiert mich meine Vermieterin fast rund um die Uhr per WhatsApp. Sie will die Nebenkosten um 100 Euro und die Miete um 25 % erhöhen, weil nach ihrer Ansicht meine Freundin bei mir wohnt. Dem ist aber nicht so. Sie hat auch eine eigene Wohnung, wo sie sich in der Woche tagsüber immer aufhält.

Nachdem die Freundin keine eigenen Sachen, wie Möbel etc. in die Wohnung bringt und ihr Name nicht auf dem Klingelschild der Wohnung steht, ist anzunehmen, dass sie nur als Besuch gilt. Und somit das Recht als Besuch ausüben darf.


Signatur:

Meine persönliche Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32210 Beiträge, 5659x hilfreich)

Zitat (von Andre70):
Außerdem bleibt die Frage, wenn sie mich kündigt,
Wenn die Vermieterin DIR schriftlich kündigt, sollte in dieser Kündigung zu lesen sein, zu wann sie DIR kündigt.
Schriftlich ist Schriftform. Also nicht über WhatsApp oder mündlich im Treppenhaus...

Zitat (von Andre70):
Nun habe ich aber seit November eine Freundin. Diese übernachtet regelmäßig bei mir, aber nicht ständig. Bis auf die letzten 2 Wochen, da hatte ich Urlaub und die war jeden Tag bei mir.
Schon seit November? So lange schon? :wink:
Da war ja auch noch Weihnachten und Jahreswechsel und viel frei. Da haben ganz viele Leute BESUCH. Der auch mal dort übernachten darf incl. Verbrauch von Wasser,Heizung und Strom.

Zitat (von Andre70):
Sie will die Kaltmiete um 115 Euro erhöhen und die Nebenkosten um 100.

Zitat (von Andre70):
Das ist auch die einzige Summe die im Mietvertrag aufgeführt ist. Es gibt keine separate Aufzählung.
Du zahlst 1 Betrag Wohnkosten. Das ist eine Pauschalmiete. Sie kann also nicht einfach die Kaltmiete und die NK erhöhen. Lass dich nicht verar***. Und als deine Untermieterin kommt die Freundin auch nicht in deinen Mietvertrag.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47626 Beiträge, 16833x hilfreich)

Zitat (von Leo4):
Nachdem die Freundin keine eigenen Sachen, wie Möbel etc. in die Wohnung bringt und ihr Name nicht auf dem Klingelschild der Wohnung steht, ist anzunehmen, dass sie nur als Besuch gilt. Und somit das Recht als Besuch ausüben darf.


So einfach könnte man die Notwendigkeit, eine Erlaubnis vom Vermieter zu benötigen umgehen? Man bringt einfach keine Möbel mit und schreibt seinen Namen nicht ans Klingelschild?

Das ist natürlich nicht so.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14008x hilfreich)

hh, volle Zustimmung. "Wohnen" ist ein Zustand, und nicht abhängig von irgendwelchen Zeichen, die man setzt. Das Schild an der Tür oder der Möbelwagen vor dem Haus kann ein Indiz sein, mehr aber auch nicht. Und ich denke, dass eine maßvolle Erhöhung der Miete im Hinblick auf die Nutzung durch zwei Personen angemessen ist. Die Formalien müssen natürlich eingehalten werden.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von Andre70):
Sie will die Nebenkosten um 100 Euro und die Miete um 25 % erhöhen, weil nach ihrer Ansicht meine Freundin bei mir wohnt. Dem ist aber nicht so. Sie hat auch eine eigene Wohnung, wo sie sich in der Woche tagsüber immer aufhält.

Dort ist die Dame sicher auch gemeldet, ist tagsüber auch immer in ihrer Wohnung. Daraus schließe ich, dass sie bei ihrem Freund nur bewsuchsweise ist.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

So wie ich das hier lese, droht die Vermieterin mit der Kündigung, wenn die Mieterin eine nicht-rechtmäßige Mieterhöhrung nicht akzeptiert.
Als Mieter würde ich mich auf diese Drohung nicht einlassen und einfach auf "Durchzug" stellen, wenn die Vermieterin da quaselt.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32210 Beiträge, 5659x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Und ich denke, dass eine maßvolle Erhöhung der Miete im Hinblick auf die Nutzung durch zwei Personen angemessen ist.
Nachdem es die Freundin seit November gibt? Nachdem sie NICHT Dauergast ist? Nachdem sie dort eben nicht wohnt? Nachdem die VM dem TE eine Pauschalmiete in den MV geschrieben hat?
Ohne Vermietererlaubnis und ohne Erhöhung von Miete/NK kann die Freundin 6 Wochen zu BESUCH sein.
Sehr viel länger kennt der TE seine Freundin noch gar nicht und sie war jetzt seit 2 Wochen während seines Urlaubs bei ihm.

Die Vermieterin ist sauer und WILL irgendwas.
Also doch möglichst abwarten, was die tatsächlich tut.
Vielleicht ist die Freundin im März schon keine mehr? Was dann? Die Erhöhung rückgängig machen?
---------------------------------------------
Zitat (von hh):
eine Erlaubnis vom Vermieter zu benötigen
Eine Erlaubnis wozu? Besuch empfangen zu dürfen?
Zitat (von Andre70):
Bis auf die letzten 2 Wochen, da hatte ich Urlaub und die war jeden Tag bei mir.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120190 Beiträge, 39844x hilfreich)

Zitat (von Anami):
und WILL irgendwas.

Nicht irgendwas.
Was sie will, hat sie ja schon am Anfang klargemacht. Bekommt nun eine andere ...



Zitat (von Anami):
Eine Erlaubnis wozu? Besuch empfangen zu dürfen?

Mal wider Probleme mit dem lesen und verstehen?



Zitat (von vundaal76):
So wie ich das hier lese, droht die Vermieterin mit der Kündigung, wenn die Mieterin eine nicht-rechtmäßige Mieterhöhrung nicht akzeptiert.
Als Mieter würde ich mich auf diese Drohung nicht einlassen und einfach auf "Durchzug" stellen, wenn die Vermieterin da quaselt.

So ist es, volle Zustimmung.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Andre70
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke noch mal für eure Erklärungen. Meine Vermieterin fängt jetzt an einen Kuschelkurs zu fahren. Wo sie aber drauf pocht, ist die Sache das meine Freundin als (Unter) Mieterin im Mietvertrag eingetragen wird. Grund sei, dass meine Vermieterin Probleme bekommt, wenn meine Freundin sich bei mir in der Wohnung verleten würde. Ist das so?

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Andre70
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Jetzt hat sie noch einen nachgekegt. Sie verbietet jetzt, dass meine Freundin bei mir übernachtet, wenn ich sie nicht in den Mietvertrag eintragen lasse. Darf sie das?

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 184x hilfreich)

Zitat (von Andre70):
Jetzt hat sie noch einen nachgekegt. Sie verbietet jetzt, dass meine Freundin bei mir übernachtet, wenn ich sie nicht in den Mietvertrag eintragen lasse. Darf sie das?


Nein, das darf sie natürlich nicht!

Es besteht ohnehin keinen Anspruch das sie im Mietvertrag aufgenommen werden muss, selbst wenn die offiziell bei dir wohnen würde und auch ihren Erst- oder Zweitwohnsitz bei dir angemeldet hätte.

Sie hätte wohl lediglich einen Anspruch darauf darauf die vereinbarte Warmmiete angemessen erhöht wird. Aber sicherlich nicht von 600 auf 815€, und das ohnehin auch nur dann wenn die Freundin als Mitbewohner gewertet wird. Wobei die Frage ob die Freundin nun Besuch oder Mitbewohner ist nicht eindeutig zu beantworten ist.


1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Grund sei, dass meine Vermieterin Probleme bekommt, wenn meine Freundin sich bei mir in der Wohnung verleten würde. Ist das so?
Das ist Unsinn. Keine Ahnung an was die Vermieterin hier denkt.
Probleme könnte sie im Extremfall zwar durchaus bekommen, aber das ist unabhängig von dem Status der verletzten Person (egal ob Mieter, Besucher, Einbrecher, was weiß ich - kommt eine Person beispielsweise durch einen Stromschlag zu Tode dann könnte der dafür verantwortliche Probleme bekommen).

Zitat:
Jetzt hat sie noch einen nachgekegt. Sie verbietet jetzt, dass meine Freundin bei mir übernachtet, wenn ich sie nicht in den Mietvertrag eintragen lasse. Darf sie das?
Natürlich nicht. Ein Mieter ist relativ frei in der Entscheidung, ob und wie oft er Gäste empfängt, auch über nacht.
Ausnahmen gibt es, aber davon ist hier nichts erkennbar. Für eine Einschränkung des Hausrechtes bedarf es gewichtiger Gründe, etwa eine massive Bedrohung des Vermieters durch den Besucher, oder bedeutende vorsätzliche Sachbeschädigungen.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Grund sei, dass meine Vermieterin Probleme bekommt, wenn meine Freundin sich bei mir in der Wohnung verleten würde. Ist das so?


Das ist Quatsch!

Zitat:
Sie verbietet jetzt, dass meine Freundin bei mir übernachtet, wenn ich sie nicht in den Mietvertrag eintragen lasse. Darf sie das?


Nein! Und falls Sie mit Gewalt den Zugang zu Deiner Mietwohnung verhindert -> 110 !

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120190 Beiträge, 39844x hilfreich)

Zitat (von Andre70):
Grund sei, dass meine Vermieterin Probleme bekommt, wenn meine Freundin sich bei mir in der Wohnung verleten würde. Ist das so?

Das ist Schwachsinn.



Zitat (von Andre70):
Sie verbietet jetzt, dass meine Freundin bei mir übernachtet, wenn ich sie nicht in den Mietvertrag eintragen lasse. Darf sie das?

Selbstverständlich darf sie das.

Verbieten kann man, denn verbieten kann man ja fast alles.
Probleme gibt es meist erst beim „durchsetzen", insbesondere wenn die Gegenseite nicht kooperativ ist und sich sträubt die Forderung zu erfüllen.

Falls dann – so wie hier – keine Rechtsgrundlage für das verbieten erkennbar ist, tendieren die Erfolgsaussichten gegen 0.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.032 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen