Hallo an alle,
es handelt sich bei uns um folgendes. Wir haben von 2016 bis 2022 in einer Wohnung zur Miete gewohnt. Wir sind am 15 Januar 2022 ausgezogen und haben bei Übergabe ein Protokoll erstellt das alle unterschrieben haben.
Nun meldet sich die Vermieterin bei uns (21.09.22) und sagt das sie in der Dusche die Mischbatterie austauschen lassen hat und da wir ja dort fast 5 Jahre gewohnt haben das quasi als "Instandhaltungskosten" gelten würde, die im Vertrag vereinbart wären. Da steht im Vertrag jedoch nichts von einer Mischbatterie bzw. wir wurden in den 5 Jahren auch nie dazu aufgefordert da irgendwas zu ersetzen.
Sie hat mit meiner Frau gesprochen und sagte das sie uns eine Rechnung dafür schicken möchte. Ich bin echt vom Glauben abgefallen als ich das gehört habe. Die Frau kommt also 8-9 Monate später an und möchte noch Geld für etwas in der Wohnung sehen.
Soweit ich das richtig sehe ist das sehr dreist was die gute Frau hier versucht abzuziehen und zwar aus folgenden Gründen:
- Im Übergabeprotokoll NICHT als Mangel aufgeführt
- Nach meinem wissen sollten Mängelansprüche nach 6 Monaten verjähren (ist ja nicht mal ein Mangel)
- Ich kann hier nicht prüfen was innerhalb der 8-9 Monate passiert ist. Als wir ausgezogen sind hat alles funktioniert.
Ich denke das hier versucht wird uns dreist abzuzocken. Wie seht ihr die Lage?
Vielen Dank schon mal
-- Editiert von User am 21. September 2022 22:12
-- Editiert von User am 21. September 2022 22:20
Vermieterin will nach Auszug Rechnung stellen
Zitat :da wir ja dort fast 5 Jahre gewohnt haben das quasi als "Instandhaltungskosten" gelten würde, die im Vertrag vereinbart wären.
Selbst wenn das so wäre, wäre das wohl nichtig, denn Instandhaltungskosten können nicht auf den Mieter umgelegt werden, denn Instandhaltungsmaßnahmen fallen regelmäßig dem Vermieter zur Last.
Ich würde jetzt die Kommunikation mit der Vermieterin erst mal einstellen.
Zitat :Sie hat mit meiner Frau gesprochen und sagte das sie uns eine Rechnung dafür schicken möchte.
Kann sie gerne machen.
Ich sehe aus der Schilderung aber keinen Grund, warum ihr diese begleichen solltet.
Deshalb unterstütze ich diesen Vorschlag:
Zitat :Kommunikation mit der Vermieterin erst mal einstellen
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Grundsätzlich stimme ich meinen Vorschreibern zu. Einfach nicht mehr absabbeln.
Anders würde ich das mit dem Einstellen der Kommunikation allerdings sehen, wenn die Vermieterin die Kaution eventuell noch nicht erstattet hat und jetzt plant, die besagten Kosten damit zu verrechnen.
Dann würde ich die Kostenübernahme für die Mischbatterie als grundsätzlich ungerechtfertigt ablehnen (da laut Protokoll nicht bemängelt) und hilfsweise auf die kurze Verjährungsfrist in Bezug auf die Verschlechterung der Mietsache von 6 Monaten verweisen und gemäß BGB §548 die Verjährung auch ganz offiziell erklären. Eine Frist setzen, in der die Vermieterin die Kaution bitte erstatten soll (2-3 Wochen halte ich für absolut ausreichend), abzgl. ggf. eines realistischen Betrags für die offene Nebenkostenabrechnung 2022 (kann für einen Monat ja nicht viel sein) und darauf hinweisen, dass man es sich vorbehält, sonst ohne weitere Ankündigung den Klageweg zu beschreiten.
Das alles natürlich schriftlich und nachweislich der Vermieterin zustellen. Für die, die absolut auf Nummer Sicher gehen wollen, Zustellung per Gerichtsvollzieher (der bestätigt nicht nur die Zustellung, sondern auch den Inhalt des Schreibens). Normalerweise reicht aber ein Einschreiben Einwurf (bestätigt allerdings nur die Zustellung von irgendwas, für den Inhalt des Schreibens hat man so keinen Beweis - also am besten Fotos von dem Schreiben machen und einen unabhängigen Zeugen bestätigen lassen, dass das Schreiben tatsächlich im Umschlag gelandet ist).
-- Editiert von User am 22. September 2022 07:51
-- Editiert von User am 22. September 2022 07:53
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