Vermieterin will nicht küncigen

20. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
fallen_angel84
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieterin will nicht küncigen

ich lebe mit meinem freund seit juli in unserer gemeinsamen wohnung. beide haben den mietvertrag unterschrieben. ich habe die kaution bezahlt, beteilige mich zu 1/4 an der Miete und Zahle den strom.
jetzt ist die beziehung vorbei und ich würd gern ausziehen, er will in der wohnung bleiben. hab die vermieterin angerufen und die kündigung des mietvertages gefordert, damit sie mit ihm einen neuen machen kann. sie meinte, das sei nicht nötig, ich müsste ihr nur einen brief schreiben in dem ich ihr den auszug mitteile und sie gibt die kaution frei wenn sie die neue kaution von ihm hat.
bin ich, ohne rechtlich für irgendwas belangt werden zu können, aus der sache raus oder kann er die hälfte der mietkosten fordern, da ja eigentlich 3 monate kündigungsfrist sind und der vertrag nicht ordnungsgemäs nichtig gemacht wurde.
er droht mir damit wenn ich bestimmte sachen in der wohnung lasse, dass er die hälfte der miete einfordern wird!!!!!

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... nun - das klingt nicht nach zoff mit der vm, sondern mit dem ex.
die kündigungsfrist gilt für beide hauptmieter, du alleine kannst gar nicht wirksam kündigen. insofern ist die vm sehr vernünftig. die drohung kommt von deinem ex, und was da im feuer steht, legtst du nicht offen - es gehört wohl auch nicht hierher.

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#2
 Von 
fallen_angel84
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

wir wollten ja beide ordnungsgemäß kündigen und er wollte nen neuen mietvertrag. aber die vm will das nicht.
es geht um möbel.. tisch, sofa, schrankwand (hab aber alles ich gekauft)
was kann ich denn tun, dass ich nicht mehr belangt werden kann?

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#3
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... noch mal weiter gedacht: mir scheint euer 'interner vertrag' von belang. du schreibst, du habest bisher 1/4 der miete und den strom bezahlt - mehr wird er m.e. auch nicht fordern können, wenn du jetzt ausziehst. denn er kann die bedingungen nicht nach belieben ändern. die frage ist aber, für wie lange er überhaupt etwas von dir fordern kann.
es spricht doch einiges für partnerschaftsverträge. immer wieder.

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#4
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
fallen_angel84
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

die sachen die er fordert sind ein couchtisch, sofa und ne schrankwand... aber alles eigentlich überhaupt nicht wertvoll... aber ich habs bezahlt und hab auch die rechnungen.

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#6
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

du alleine kannst gar nicht wirksam kündigen. insofern ist die vm sehr vernünftig.

Ansichtssache.

Derartige Vereinbarungen erfordern die Mitwirkung aller Beteiligten.

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#7
 Von 
fallen_angel84
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

und was ist eigentlich wenn mir die vermieterin schriftlich bestätigt, dass sie mich aus dem vertrag streicht und mich dadurch zu keinen weiteren zahlungen mehr verpflichten kann??

kann er dann auch noch miete verlangen wen ich ausgezogen bin??

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#8
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Das kann sie garnicht.

Es ist ein Vertrag zwischen drei Personen und nur alle drei können ihn verändern.

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#9
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

Da ist wohl etwas wahres dran....aber unbefriedigend.

Vor einiger Zeit:
Ehepaar, er schlägt die Frau, die ins Frauenhaus flüchtet.
Er taucht ab, der Vermieter beantragt einen Mahnbescheid gegen die Ehefrau, die den Vertrag alleine nicht kündigen kann und der Vermieter sie auch nicht aus ihrer Pflicht entliess.:(

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#10
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

und der Vermieter sie auch nicht aus ihrer Pflicht entliess.

Aus gutem Grund.

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#11
 Von 
guest123-2085
Status:
Praktikant
(838 Beiträge, 335x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#12
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Eben.

Entweder wirken alle drei zusammen = Änderung
oder beide Mieter wirken zusammen = Kündigung

Das 'Zusammenwirken' von der Fragestellerin und der Vermieterin alleine bringt keine rechtliche Lösung.

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#13
 Von 
guest123-2085
Status:
Praktikant
(838 Beiträge, 335x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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