Hallo,
darf man eine eingezahlte Kaution beim Auszug aus der Wohnung mit der Miete aufrechnen, wenn bekannt ist, dass der Vermieter insolvent ist? Das heißt den Kautionsbetrag abwohnen. Ein Nachweis für die getrennte Anlage der Kaution liegt vor (Kontoauszug). Der Vermieter hat sich aber an der Kaution zu unrecht vergriffen. Gibt es darüber bereits ein Gerichtsurteil?
Danke
Vermieterinsolvenz und einbehaltene Kaution
11. November 2003
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Frage vom 11. November 2003 | 10:27
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieterinsolvenz und einbehaltene Kaution
#1
Antwort vom 12. November 2003 | 17:18
Von
Status: Lehrling (1620 Beiträge, 307x hilfreich)
Wenn klar ist, dass der Vermieter sich der Kaution bereits bedient hat, halte ich es für angemessen die Miete nicht mehr dem Vermieter zu überweisen. Allerdings würde ich dann die Miete auf ein eigenes gesondertes Konto oder Sparbuch legen. Die Kaution dient ja auch dazu Ansprüche wegen möglicher Schäden an der Wohnung zu befriedigen.
Dieses Vorgehen würde ich dem Vermieter schriftlich mitteilen.
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