Vermieterpfandrecht, Mahnb. & Gerichtsvollzieher

8. August 2013 Thema abonnieren
 Von 
Koenig Arthur
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 212x hilfreich)
Vermieterpfandrecht, Mahnb. & Gerichtsvollzieher

Ich habe Lust einer zahlungssaeumigen Partei das Vermieterpfandrecht geltend zu machen.

Der Gerichtsvollzieher meinte: Er kann zwar den Brief zustellen, aber leider nur nach ZPO pfaenden.
==> Nach BGB (Vermieterpfandrecht) muss ich schon selber pfaenden.

Nun will ich u.a. einen abgemeldeten PKW, der auf dem Hof steht, pfaenden ... ; sie haben noch einen weiteren, den sie benutzen.

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Kann ich nun den PKW pfaenden, dann den Mahnbescheid/VB erlassen ... und mit dem VB den Gerichtsvollzieher zum verwerten des PKW beauftragen ?
==> Idealerweise duerften die Mieter ja den PKW nicht entfernen, da es sich um Pfandgut handelt ... ?

Inwieweit koennen sie sich herausreden ... : "Der PKW sei 'nicht eingebracht' ... da er ja draussen steht und nicht in der Wohnung ... " ?



Mit welchen PAragraphen kann ich drohen fuer den Fall, dass die Mieter den PKW oder Pfandgut aus der Wohnung entfernen ?

-- Editiert Koenig Arthur am 08.08.2013 14:11

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Meine Meinung zu Deinen merkwürdigen Praktiken als Vermieter kennst Du ja.

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#3
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

quote:
Kennst du auch die Meinung von Vermieter die vom Mieter Monate und Jahrelang um Miete, Gerichtskosten, Nebenkosten,etc. geprellt werden und anschließend noch ne völlig demolierte Wohnung zurückerhalten und ggf. dadurch bankrott gehen????


Nicht nur die Meinung!

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#5
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
Nun will ich u.a. einen abgemeldeten PKW, der auf dem Hof steht, pfaenden ...


Wie soll das ohne Titel gehen?

quote:
Kann ich nun den PKW pfaenden, dann den Mahnbescheid/VB erlassen ..

Dem Mahnbescheid kann der Mieter widersprechen.


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#6
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Wie soll das ohne Titel gehen? <hr size=1 noshade>


Für das Vermieterpfandrecht braucht man keinen Titel und auch keinen Gerichtsvollzieher. Siehe BGB § 562 .



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#7
 Von 
guest-12315.05.2016 16:08:11
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 12x hilfreich)

Wir sind hier nicht im wilden Westen, Sie sollten mal überlegen ob Sie als Eigentümer von Wohneinheiten geeignet sind, ich denke nicht!
Wenn Sie der Ansicht sind etwas gegen säumige Zahler unternehmen zu müssen,(wäre Ihr gutes Recht ) beschreiten Sie den Rechtsweg


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"Tränen die man lacht muss man nicht weinen"

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#8
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Nunja, die Ausübung des Vermieterpfandrechts ist sogar der Rechtsweg ;-)
Hier gesteht der Gesetzgeber dem Vermieter ausnahmsweise sogar ein Selbsthilferecht zu, wenn der Mieter gepfändete Sachen aus der Mietsache zu entfernen versucht. Natürlich muss man dabei fein unterscheiden zwischen Pfändung/Ausübung und späterer Verwertung der Pfandsache.

Ich verfolge hier nicht alles mit - aber schliesslich haben nicht nur Mieter das Recht, dass der Vermieter seine vertragliche Pflichten erfüllt - sondern umgekehrt ist es ebenso. Deswegen sehe ich auch keinen Grund für Beschimpfungen oder dafür Infos nur der einen Seite zu geben.

Verwerten oder in Sicherungsverwahrung nehmen (wegbringen), darf der Vermieter dem Pfandrecht unterliegende Gegenstände erst, wenn ein vollstreckbarer Titel vorliegt.
Aussprechen/geltend machen darf der Vermieter sein Pfandrecht dagegen bereits beim Bestehen von Forderungen - und eben ab Geltendmachung erfüllt der Mieter einen Straftatbestand, wenn er unerlaubt Gegenstände beiseite schafft.

http://www.iww.de/ve/archiv/forderungssicherung-vermieterpfandrecht-richtig-geltend-machen-f32293
(Erläuterungen und Musterbrief nennen die §§)

http://www.gevestor-immobilien.de/artikel/vermieterpfandrecht-geltend-machen-ihre-absicherung-3678.html

http://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm0111/hauptmm.htm?https://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm0111/011126.htm

Es sollte niemand wundern, dass ein Gläubiger von seinen mageren Rechten auch Gebrauch macht, wenn er weiss, dass der Vermieter=Gläubiger auf einen Verhandlungstermin für seine Räumungsklage/Zahlungsklage oft etliche Monate warten muss (währenddessen seine Forderungen stetig anwachsen) - dass dagegen ein Mieter=Schuldner schon innerhalb weniger Tage (s)einen Verhandlungstermin bekommt, wenn er nur angibt, dass "unpfändbare" Sachen vom Vermieter im Rahmen seines Vermieterpfandrechts gepfändet wurden. Aber auch im Rahmen der Klageerwiderung lässt sich ja dann prima "verhandeln" ;-)

Wer ist denn nun "böse"? Hätte der Mieter/Schuldner, seine Pflichten erfüllt, dann stünden dem Vermieter/Gläubiger schliesslich diese rechtlichen/gesetzlichen Möglichkeiten gar nicht zur Verfügung.

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""Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen." (Diete"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>Wie soll das ohne Titel gehen?
Für das Vermieterpfandrecht braucht man keinen Titel und auch keinen Gerichtsvollzieher. Siehe BGB § 562 . <hr size=1 noshade>


Wie soll das bei einem außen abgestellten Auto praktischerweise funktionieren? Eine Parkkralle, ein Diebstahl?

Der "schlaue" Vermieter sollte mal nach dem Begriff verbotene Selbsthilfe googlen.

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#10
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

Weiterhin würde es mich sehr wundern, wenn ein Vermieter (ohne gerichtlichen Titel) das Auto seiner Mieter pfänden lassen kann, wenn es z.B. Streit bzgl. einer Mietminderung gibt.

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0x Hilfreiche Antwort


#12
 Von 
Koenig Arthur
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 212x hilfreich)

Naja: Die Mieter haben keine Mietminderung geltend gemacht, und bisher von ca. 6 Mieten gerade mal 2 gezahlt ... .
==> Also ist meine Forderung einwandfrei, was denn sonst ... .

Das Auto steht draussen auf dem Grundstueck ; es wurde nicht explizit "ein Stellplatz mitvermietet" ... ... ; das Auto steht halt da.

Das ist nicht angemeldet (kein Nummernschild), und die haben kuerzlich noch ein weiteres Auto angeschafft ; ratet mal wo wahrscheinlich meine Miete hin ist ... ... ...

Nach "@Florian" waere es wohl zweifelhaft, ob das Auto "eingebracht" ist ... ; zweifelhaft auch fuer die Mieter, die nicht sicher sein koennen, es entfernen zu duerfen ... ...

Also koennte ich doch erstmal die Pfaendung erklaeren ... ; irgendwelche SchadensersatzAnsprueche wegen der Pfaendung riskiere ich wohl vermutlich nicht ?
==> Natuerlich wuerde ich auch die KfZ-Papiere fuer gepfaendet erklaeren ... ; Herausgabe kann ich wohl aber nicht fordern ?

Angenommen, dass der Mieter das KfZ dann entfernt ... (er erzaehlte mir was von "RAF" und "Berlin"; macht vermutlich was er will): Dann kann ich ihn wohl direkt bei der Polizei kostenlos anzeigen ... ?

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Ich bin kein skrupelloser Miethai, sondern habe eben wenig Lust nach den Regeln der Nomaden zu spielen ... ; da koennten sie alle der Reihe nach mal e Jahr kostenlos bei mir wohnen ... und ich haette keine Handhabe dagegen ... ...

-- Editiert Koenig Arthur am 11.08.2013 10:45

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#13
 Von 
Zzoro
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich habe mir mal einige Zeit genommen um die ganzen Beiträge durchzulesen
Hier sind nicht wenige Schreiberling die einfach NULL Ahnung haben aber
Andere Menschen bewerten wollen,wenn sich diese gegen Mietpreller
Wehren.Genau diese Leute sollten mal in einigen anderen Ländern
wohnen und kein Miete bezahlen,dann wüssten sie in was für
Einem Schlaraffenland sie sich befinden
Vermieter haben sehr wenig Recht,aber das Vermieterpfand
Ist ein sehr gutes Mittel um den Mietprellern zu entgegnen
Ich kann nur allen Mut machen es ist gar nicht schwer.
habe gerade ein Pfandrecht (Auto)durchgesetzt
Den Titel holt man sich danach

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""

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