Vermieterpfandrecht /Herausgabe

12. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
-def
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieterpfandrecht /Herausgabe

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bräuchte dringend Rat.

Es geht Praktisch um einen Mietvertrag für eine Halle,
die mit drei weiteren Parteien abgeschlossen wurde, insg.
sind es vier.
Nun, eine Partei zahlt seit August letzten Jahres die Miete nicht mehr
und ich wollte jetzt das Vermieterpfandrecht zur Geltung bringen.

Jetzt besteht die Partei auf Herausgabe, Grund: Sie gehören nicht Ihm?!

Wie kann ich in solch einer Situation vorgehen?
Gibt es Irgendwelche §§ die mir sagen das ich im recht des besitzes bin?
Auch wenn die Partei selbst die Sache von XY geliehen hat?

Mfg
-def




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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Frank It
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Vermieterpfandrecht erstreckt sich nur auf Eigentum des Mieters.

Wenn alle vier gemeinschaftlich gemietet haben, kannst Du von jedem die volle Miete verlangen, es sei denn, dass wurde ausgeschlossen.

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#2
 Von 
-def
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber ich kann doch die Sachen solange einbehalten,
bis er beweisen kann, das es nicht sein Eigentum ist oder?




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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Frank It
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Würde ich so sehen, es sei denn es ergibt sich bereits aus den Umständen (bspw. Leasinggeräte mit entspr. Aufkleber).

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#4
 Von 
-def
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Es lässt sich aus den Sachen nicht erkennen ob es
leasinggeräte sind.
Selbst wenn er jetzt, oder die Person kommt die der Rechtmäßige Besitzer ist
und mir ein (Beleg) vorweisen kann, wie kann ich mir sicher sein das dieser auch
rechtens ist?

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#5
 Von 
Frank It
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn Du 100%-ige Sicherheit brauchst, dann gibst Du die Sachen nicht heraus, lässt Dich verklagen und zahlst die Kosten des Rechtsstreits, falls Du verlierst.

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#6
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 628x hilfreich)

In Wohnraum-Mietverträgen steht so ein Satz:
§ xyz Sicherheitsleistung, Pfandrecht
Der Mieter erklärt, dass die beim Einzug in die Mieträume eingebrachten Gegenstände sein freies Eigentum und nicht ge- oder verpfändet sind.
Der Mieter verpflichtet sich, den Vermieter von etwaigen Pfändungen eingebrachter Gegenstände unverzüglich zu unterrichten.

Steht bei dir etwas ähnliches ?

Ausserdem solltest du das mit der Personenmehrheit als Mieter nochmal durchlesen - siehe auch gesamtschuldnerische Haftung.

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#7
 Von 
-def
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Diesen Paragraph habe ich leider nicht mit auf dem
Vertrag stehen... aber das mit der Personenmehrheit als Mieter
(Gesamtschuldnerische Haftung), ist mir bekannt, doch möchte ich
die weiteren Parteien nicht damit belangen.

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 628x hilfreich)

eine Partei zahlt seit August letzten Jahres die Miete nicht mehr
doch möchte ich die weiteren Parteien nicht damit belangen.

Das solltest du dir nochmal überlegen.


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#9
 Von 
-def
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Es geht mir im Grunde nur um diesen einen Mieter
der die Miete nicht zahlt - der steht hier "bildlich", lacht und denkt sich LMAA.
Warum soll ich die anderen Mieter mit hinein ziehen?
Bei den restlichen Mietern handelt es sich um Bekannschaft
bei denen ich weiß das alles glatt läuft.

Alles kompliziert in der Sache...

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