Vermieterpfandrecht !

11. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
Jannica
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieterpfandrecht !

3 Wochen nach Mietbeginn,erhielt ich vom Vermieter die fristlose Kündigung.
Jetzt erlaubt er mir nicht meine Sachen aus der Wohnung zu holen.
Vermieterpfandrecht!
Hab Miete u.Kaution nicht gezahlt und auch keinen Mietvertrag unterschrieben,da die Wohnung verwahrlost war und ich sowieso keinen Tag drinne wohnen konnte.

Darf er mir verbieten meine Sachen aus der Wohnung zu holen?
Zu pfänden gibt's bei mir sowieso nichts. Und ohne Mietvertrag darf er auch nicht pfänden.

Wie seht ihr das ?

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30 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2035
Status:
Schüler
(208 Beiträge, 76x hilfreich)

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#2
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1595x hilfreich)

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#3
 Von 
guest123-2035
Status:
Schüler
(208 Beiträge, 76x hilfreich)

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#4
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2044x hilfreich)

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#5
 Von 
guest123-2037
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 3x hilfreich)

Na ja, dass was die Herrschaften Vermieter hier so antworten dürfen Sie mal ruhig ignorieren!

So einfach wie bei Ihnen kann er natürlich nicht pfänden! Aber lassen Sie den VM ruhig in sein Verderben laufen.

Gehen Sie zur Polizei und erstatten Anzeige wg Diebstahl. Listen Sie ihre hochwertigen Gegenstände auf! Nehmen Sie einen Zeugen mit, der auch darstellt, dass diese Gegenstände in Ihrer Wohnung waren.

Kurz zur Kündigung, das ist auch nicht rechtens, da Sie erst mit mehreren Mieten im Rückstand sein müssen, damit eine Kündigung überhaupt ausgesprochen werden kann. Diese Kündigung kann der Mieter dann aber auch abwenden.

Letzter Tipp, gehen Sie zum örtlichen Mieterverein und lassen Sie sich beraten, auch wg Schadenersatz, dieser steht Ihnen vom VM zu!

aD

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#6
 Von 
Jannica
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Wohnung hatte ich vorher besichtigt,aber der Vermieter sagte sie wird bis zum Einzug renoviert.

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#7
 Von 
Jannica
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)


Hab gelesen,das das Vermieterpfandrecht immer einen gültigen Mietvertrag vorraussetzt(§535).

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#8
 Von 
Dr. Lecter
Status:
Praktikant
(856 Beiträge, 337x hilfreich)

...der für den Mieter dann aber besser ist - vielleicht Miete bis zum Monatsende?...

Schmarrn, wenn die TE schreibt, es gäbe keinen Mietvertrag, ist hier offensichtlich gemeint, keine gesonderte Vereinbarung, so dass die gesetzlichen Regelungen gelten.

...Gehen Sie zur Polizei und erstatten Anzeige wg Diebstahl...

Blödsinn

...da die Wohnung verwahrlost war und ich sowieso keinen Tag drinne wohnen konnte...aber der Vermieter sagte sie wird bis zum Einzug renoviert...

Wieso bist du denn eigentlich überhaupt eingezogen, wenn die Wohnung gar nicht bewohnbar ist und wo hast du denn die letzte Zeit und vor allem diese 3 Wochen gewohnt?

...Hab gelesen,das das Vermieterpfandrecht immer einen gültigen Mietvertrag vorraussetzt(§535)...

Richtig, ein solcher ist jedoch offensichtlich auch zustande gekommen.

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#9
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1595x hilfreich)

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#10
 Von 
guest123-2033
Status:
Schüler
(326 Beiträge, 59x hilfreich)

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#11
 Von 
Dr. Lecter
Status:
Praktikant
(856 Beiträge, 337x hilfreich)

...Im Gegensatz zu uns...

Für wen sprichst du denn noch?

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#12
 Von 
Jannica
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Meine Sachen musste ich zwangsläufig da reinstellen,da meine alte Wohnung gekündigt war (Eigenbedarf).
Wohne seitdem bei den Eltern.

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#13
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1595x hilfreich)

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#14
 Von 
Dr. Lecter
Status:
Praktikant
(856 Beiträge, 337x hilfreich)

Auch per mail dürftest du kaum in der Lage sein, hierzu eine vernünftige Erklärung abzugeben, sonst könntest du dies sicher auch hier.

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#15
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1595x hilfreich)

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#16
 Von 
Dr. Lecter
Status:
Praktikant
(856 Beiträge, 337x hilfreich)

...vielleicht Miete bis zum Monatsende?...

Woraus könnte sich das denn ergeben, nachdem die TE den Vertrag nicht unterschrieben hat?

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#17
 Von 
guest123-2033
Status:
Schüler
(326 Beiträge, 59x hilfreich)

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#18
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1595x hilfreich)

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#19
 Von 
Dr. Lecter
Status:
Praktikant
(856 Beiträge, 337x hilfreich)

TE hat aber gerade geschrieben, gar keine Vereinbarungen getroffen zu haben.

...3 Wochen nach Mietbeginn...

spricht dann jedoch schon für einen Mietvertrag, mangels anderer Vereinbarungen wohl ganz offensichtlich auf Grundlage der gesetzlichen Regelungen.

...vielleicht Miete bis zum Monatsende?...

würde jedoch gerade erfordern, eine von der gesetzlichen Regelung abweichende Vereinbarung getroffen zu haben.


-- Editiert von dr. lecter am 12.09.2008 13:03:36

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#20
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1595x hilfreich)

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#21
 Von 
Dr. Lecter
Status:
Praktikant
(856 Beiträge, 337x hilfreich)

Und woraus ergibt sich nun, dass die Miete zum Monatsende fällig sein könnte?

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1595x hilfreich)

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#23
 Von 
Dr. Lecter
Status:
Praktikant
(856 Beiträge, 337x hilfreich)

Ich erkenne vor allem, dass du wieder einmal nicht benannte Umstände hinzuspinnst, um doch noch irgendwie argumentieren zu können.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1595x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Dr. Lecter
Status:
Praktikant
(856 Beiträge, 337x hilfreich)

Du bist schon ein lächerlicher Wicht.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1595x hilfreich)

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#27
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1595x hilfreich)

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#28
 Von 
georg2000
Status:
Schüler
(259 Beiträge, 57x hilfreich)

Achtung : Es können nur Gegenstände gepfändet werden, die auch im Eigentum des Mieters stehen!
So sind beispielsweise Gegenstände des Ehepartners oder des zur Hausgemeinschaft gehörenden Lebenspartners oder Untermieters nicht pfändbar, wenn er/sie den Mietvertrag nicht mit unterzeichnet hat!
Wichtig: Das gesetzlich geregelte Pfandrecht erstreckt sich nicht auf "die der Pfändung nicht unterworfene Sachen" (§ 811 ZPO ), wie dem persönlichen Gebrauch oder dem Haushalt dienende Gegenstände (zum Beispiel Fernseher, Waschmaschine, Küchengeräte, Bekleidung). Zu den unpfändbaren Gegenständen kann unter Umständen auch der Personalcomputer gehören, wenn er zur Fortsetzung der Erwerbstätigkeit des Schuldners benötigt wird.
Sollte der Vermieter von seinem Pfandrecht Gebrauch machen wollen, hat der Mieter die Möglichkeit, die Ausübung des Vermieterpfandrechtes abzuwehren. Er kann beim zuständigen Amtsgericht eine Sicherheitsleistung in Höhe der Forderung hinterlegen.

Aus Sicht des Wohnungseigentümers und Vermieters ist das Vermieterpfandrecht in der Praxis jedoch eher ein Papiertiger:
Auf Grund der gesetzlichen Regelungen (Eigentumsnachweis, unpfändbare Gegenstände), wird der Zugriff des Vermieters auf verwertbare und verpfändbare Sachen des Mieters nur in Ausnahmefällen den erhofften Erfolg - die Befriedigung der Schulden - bringen.
Die Gegenstände, auf die der Vermieter dann noch einen zumindest theoretischen Zugriff besitzt, sind zumeist auch für ihn wertlos!
Der grundsätzlich zahlungsunwillige Mietschuldner wird mit seinem "Auszug" nicht darauf warten, dass der Vermieter Schulden aus dem Mietverhältnis durch Pfändung eintreibt.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
guest123-2035
Status:
Schüler
(208 Beiträge, 76x hilfreich)

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#30
 Von 
Dr. Lecter
Status:
Praktikant
(856 Beiträge, 337x hilfreich)

Georg stellt das schon richtig dar.

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