Vermieterpfandrecht - Waschmaschine im Keller, in nicht gemieteten Räumen?

7. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
sommersonnenwende123
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Frischling
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Vermieterpfandrecht - Waschmaschine im Keller, in nicht gemieteten Räumen?

Hallo,

ich habe eine Frage zum Vermieterpfandrecht.

Kurze Beschreibung:

Mein Vater hat eine Wohnung vermietet.
Nachdem der Mieter mit 3 Monatsmieten im Verzug war, kündigte mein Vater vertragsgemäß und möchte sein Pfandrecht an den vom Mieter in die Wohnung gebrachen Sachen geltend machen, indem er einen Fernseher und eine Waschmaschine sicherstellt. Die Waschmaschine befand sich im Keller, in nicht vom Mieter gemieteten Räumen. Der Mieter hat den Keller aufgebrochen und die Waschmaschine mitgenommen. Der Fernseher befindet sich noch in der Wohnung des Mieters. Die Wohnung ist seit Monaten unverschlossen und andere Mieter des Hauses beschwerten sich bei meinem Vater über den aus der Wohnung kommenden Gestank und die Verbreitung von Ungeziefer. (es ist alles sehr unappetitlich) Mein Vater ist gezwungen eine Ungezieferbekämpfung durchzuführen. Da auf 3 Terminvorschläge von Seiten des Mieters keine Reaktion folgte, muss er die Wohnung ohne Zustimmung des Mieters betreten.

Nun meine Fragen.
1. Darf mein Vater im Zuge der Ungezieferbeseitigung Gegenstände aus der Wohnung sicherstellen zum Zwecke des Ausübens seines Pfandrechtes? (Die Richter des OLG Stuttgart, wiesen darauf hin, dass das Pfandrecht auch nicht erlösche, wenn der Vermieter die Gegenstände aus den Mieträumen entferne. Es wäre verfehlt, den Vermieter mit dem Verlust des Pfandrechts zu bestrafen, wenn er die Gegenstände nur zur Sicherung seiner Forderungen an einen sicheren Ort verbringe (OLG Stuttgart, 13 U 139/07 ).)

2. In welcher Form musste/muss mein Vater sein Pfandrecht geltend machen? Reicht eine mündliche Ankündigung, oder muss sie schriftlich erfolgen.
3. Der BGH hat im Urteil AZ: I ZB 45/05 die Rechte von Vermietern in soweit gestärkt, als dass er dem Vermieter gestattet wegen bestehender Mietschulden zunächst sein Pfandrecht auf sämtlichen (!) Einrichtungsgegenständen geltend zu machen. Ist das Einbehalten eines Fernsehers in diesem Sinne erst einmal in Ordnung, oder handelt es sich um einen unpfändbaren Gegenstand, den er nicht sicherstellen darf?


Ich würde mich sehr freuen, wenn jemand Bescheid weiß und mir weiterhelfen könnte.
Einen schönen zweiten Advent allen hier.

Sommersonnenwende123

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guest-12326.10.2009 09:38:46
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guest123-2147
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guest-12326.10.2009 09:38:46
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guest123-2147
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guest123-2147
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#9
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guest-12326.10.2009 09:38:46
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#10
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#11
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#12
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#13
 Von 
sommersonnenwende123
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Hallo Ihr alle, die Ihr mir so schnell geantwortet habt.

Erst einmal DANKE!
Papi ist schon älter :grins: und sehr froh, dass seine Tochter immer einen Rat weiß. Gut, dass es das Internet gibt, so kann ich hoffentlich noch lange meinen Mythos aufrecht erhalten.
Papi wohnt außerdem weit weg von seiner vermieteten Wohnung und muss einen Dritten beauftragen die Sicherstellung vorzunehmen. Das tut er natürlich nur, wenn es rechtlich keine Bedenken gibt.

.....Radio o d e r FS stehen einem zu - nicht beides......

Es steht noch eine Stereo-Anlage in der Wohnung. Dann sollte das doch ausreichen.
Eine Wohnungsbetretung auf Grund der Ungezieferbeseitigung ist also legal, wenn ich Euch richtig verstanden habe. Da die Wohnung ohnehin offen steht, ist das auch nicht einmal gewaltsam nötig.
Da hatte mein Vater die größten Bedenken. Die Zustände sind jedoch grauenerregend und für alle anderen Mieter unzumutbar, so dass ich ihm geraten habe etwas zu unternehmen.

Also noch mal Danke und einen schönen Sonntag Abend.
Sommersonnenwende123

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