Vermieterpfandrecht - was ist pfändbar, wo ist der Unterschied zur Räumung?

1. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-12329.06.2009 21:33:15
Status:
Schüler
(379 Beiträge, 39x hilfreich)
Vermieterpfandrecht - was ist pfändbar, wo ist der Unterschied zur Räumung?

Was bedeutet das nun genau, was ist pfändbar, wo ist der Unterschied zur Räumung, muss ein Mieter auch ausziehen, wenn der Vermieter ihm gekündigt hat und wegen Zahlungsverzug sein Pfändungsrecht nutzen möchte?
Oder kann das heissen, der Vermieter pfändet, und der Mieter bleibt weiter wohnen ohne zu zahlen?
Ich weiss schon, dass diese Klausel in jedem Mietvertrag steht, dass das, was der Mieter in die Wohnung einbringt, sein Eigentum ist.

Aber wenn jemand nicht zahlt?

Über Monate nicht?

Was macht dann der Vermieter?

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



54 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vectraopel
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 24x hilfreich)

Das Pfandrecht sagt ja alles aus, wenn du deine Miete nicht zahlen tust, kann der Vermieter dein Zeug behalten als Pfand, ausziehen musst du trotzdem, um sowas zu vermeiden Zahl deine Miete Pünktlich und Vollständig!
Der Vermieter hat auch die möglichkeit eine Räumungsklage zu machen!
mfg
Danny

-- Editiert am 01.06.2009 22:13

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sailor2006
Status:
Praktikant
(796 Beiträge, 201x hilfreich)

In diesem Falle würde ich aber als Vermieter aufpassen.....

wenn denn schon nix mehr beim Mieter zu holen ist, ausser seiner diversen Klamotten und Sachen, die in der Wohnung sind, ob diese auch wirklich diesem gehören und nicht ggf. noch den Firmen die dieser Mieter noch gar nicht bezahlt hat.

Pfändest bsp. nen 52" Plasma-TV der zwar beim Mieter steht, aber die Firma "XYZ" hat das Geld noch nicht erhalten, dann werden diese sich wohl an den neuen Besitzer halten - also an Dich - um die "Kohle" wieder hereinzuholen.




Na ja, ist halt meine Meinung....gruss vom Strand....der "heilige" Geist ist mir erschienen

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sabbele1984
Status:
Lehrling
(1001 Beiträge, 224x hilfreich)

@Sailor das stimmt so leider nicht!

quote:
Pfändest bsp. nen 52" Plasma-TV der zwar beim Mieter steht, aber die Firma "XYZ" hat das Geld noch nicht erhalten, dann werden diese sich wohl an den neuen Besitzer halten - also an Dich - um die "Kohle" wieder hereinzuholen

Die halten sich an den Vertragsnehmer, wo der Fernseher letzlich steht ist denen doch völlig Wurst.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-2232
Status:
Schüler
(284 Beiträge, 177x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Die praktische Bedeutung der Ausübung des Vermieterpfandrechts wird – gerade bei der „normalen“ Wohnraummiete – aus folgenden Gründen deutlich überschätzt.

- Mieter, die sich über längeren Zeitraum im Zahlungsverzug befinden, besitzen in der Regel kaum werthaltige Sachen, die der Pfändung unterliegen.
- viele Gegenstände, die sich zur Pfändung eignen könnten, sind vom Mieter unter Eigentumsvorbehalt erworben worden (z.B. im Zusammenhang mit einem Ratenzahlungskauf) und können nicht gepfändet werden.

Die Pfändung von Mietersachen ist zudem mit erheblichem Arbeitsaufwand und ggf. Kosten verbunden.

- Unpfändbare Gegenstände oder Sachen, die unter Eigentumsvorbehalt erworben worden sind, muss der Vermieter herausgeben. Auch wenn insoweit die Gegenseite beweispflichtig ist, kann ein derartiger Beweis in der Regel leicht erbracht werden (=Ratenzahlungskaufvertrag, Kontoauszüge). Im Streitfall trägt der Vermieter dann oft die Kosten und kann diese nicht auf den Mieter umlegen (z.B. wenn er die Pfandsache zu spät freigegeben hat).
- Der Vermieter ist für die Pfandsachen verantwortlich. Sinn und Zweck des Pfandrechtes ist es, dem Vermieter eine Möglichkeit zur Befriedigung zu verschaffen. Aus diesem Grund kann der Vermieter die Sachen nicht einfach bloß zurückbehalten und als Druckmittel nutzen. Er muss sich vielmehr um die Verwertung kümmern. Bei Beschädigungen oder Wertverlust (z.B. Unterhaltungselektronik) trägt der Vermieter den Schaden. Pfändungen, bei denen die mit der Pfändung verbundenen Kosten (Kosten der Räumung, Unterstellkosten, Mietausfall durch belassen der Pfandsachen in der Wohnung) den mutmaßlichen Erlös übersteigen, sind unzulässig.

Ein Vermieterpfandrecht lohnt sich nur in Einzelfällen bei wirklich wertvollen Gegenständen des Mieters.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-2232
Status:
Schüler
(284 Beiträge, 177x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12329.06.2009 21:33:15
Status:
Schüler
(379 Beiträge, 39x hilfreich)

Hi Sailor,

quote:
wenn denn schon nix mehr beim Mieter zu holen ist, ausser seiner diversen Klamotten und Sachen, die in der Wohnung sind, ob diese auch wirklich diesem gehören und nicht ggf. noch den Firmen die dieser Mieter noch gar nicht bezahlt hat.


sehe ich auch so, aber zu holen ist ein Auto, das ungefähr den Mietschulden entspechen dürfte, dies wurde wohl aus einer Abfindung bezahlt, aus der die Mietschulden beglichen werden sollten, was nicht geschah, gleichzeitig stand dann dieses durchaus interessante Auto bei Mieter vor der Tür. Daraufhin wurde auch keine weitere Miete mehr gezahlt, aber Auto wird fleissig genutzt.

Und ich denke, der Anspruch ist da, weil Mieter arbeitslos, da fällt dann der Anspruch auf pkw weg, also pfändbar...?



0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

@Drill-Sergeant

quote:<hr size=1 noshade>alles Erfahrungswerte, nicht §-Reiterei. <hr size=1 noshade>

Ihr Rumreiten auf angeblicher Erfahrung beweist zweierlei. Erstens: von der Rechtlage haben Sie nur wenig Ahnung. Zweitens: da Ihre rechtlichen Ausführungen dermaßen neben der Sache, ist davon auszugehen, dass Ihnen auch die praktische Erfahrung fehlt.
Wer sich vor dem Vollstreckungsgericht auf Drill-Sergeant Erfahrung beruft, statt auf Paragraphen wird wohl mit Pauken und Trompeten verlieren. Da könnte man fast schon meinen, dass hier Vermieter mit Fehlinformationen in aussichtslose Prozesse getrieben werden
quote:<hr size=1 noshade>Mausi: viele Gegenstände, die sich zur Pfändung eignen könnten, sind vom Mieter unter Eigentumsvorbehalt erworben worden (z.B. im Zusammenhang mit einem Ratenzahlungskauf) und können nicht gepfändet werden. – Drill Sergeant: Auch diese können gepfändet und verwertet werden, <hr size=1 noshade>

Schon aus dem Wortlaut des § 562 BGB ergibt sich, dass sich das Pfandrecht nur auf solche Sache erstreckt, die im Eigentum des Mieters stehen. Bei einer unter Vorbehaltseigentum stehenden Sache, wie dies bei Ratenzahlungskäufen regelmäßig der Fall ist, kann der Vorbehaltseigentümer (=der Verkäufer) die Herausgabe der Sache verlangen und dies durch Vorlage des Kaufvertrages und des Kontos des Kunden problemlos nachweisen. Der Vermieter muss die Sache freigeben. Behauptet der Vermieter, er dürfe gleichwohl eine nicht im Eigentum des Mieters stehende Sache Pfänden und verwerten und den Erlös behalten, so wird die Sache ins Auge gehen. Das der Vermieter nicht das Eigentum unbeteiligter Dritter versteigern kann, hat nicht mit Erfahrungswissen zu tun, sondern sollte jedem normal denkenden Vermieter einleuchten. Die Prozesskosten muss dann der Vermieter tragen und kann die finanziellen Folgen seiner fehlerhaften Rechtsansicht nicht auf den Mieter umlegen.

Das es in der Praxis Fälle geben mag, in denen der Mieter die Pfändung von Vorbehaltseigentum bei dem Verkäufern nicht anzeigt und stattdessen schön weiter Kaufpreisraten zahlt, so dass der Verkäufer von der Pfändung nichts merkt, mag es auch geben.
quote:<hr size=1 noshade>Mausi: Im Streitfall trägt der Vermieter dann oft die Kosten und kann diese nicht auf den Mieter umlegen – Drill-Sergeant: Hab ich noch bei keinem VM erlebt. <hr size=1 noshade>

Inwieweit bei einem Mieter Kostenersatz für Aufwendungen im Zusammenhang mit der Verwertung zu erlangen sind, wenn dieser nicht einmal Miete zahlen kann, ist auch ein mit Praxiswissen nicht zu erklärendes Geheimnis. Im Gegenteil: Oftmals ist die Verwertung des regelmäßig nahezu wertlosen Zeugs des Mieters mit Kosten verbunden, die den Wert der Pfandsache übersteigen (z.B. Vermieter lässt Wohnung durch eine Spedition räumen und die Sache des Mieters dort einlagern). Für derartige Mehrkosten, die den zu erwartenden Versteigerungserlös übersteigen kann der Vermieter keinen Ersatz verlangen. Er hätte insoweit gar nicht pfänden dürfen.

Das es in der Praxis Fälle geben mag, in denen sich Mieter dagegen nicht wehren, mag vorkommen.
quote:<hr size=1 noshade>Papageien, Kakadus und Kois dürfen bsp.-weise auch gepfändet werden <hr size=1 noshade>

Auch das ist ein mit einem Kostenrisiko behaftetet „Tipp“, bei dem man fast meinen könnte, Drill-Sergeant habe das Ufer gewechselt und wolle hier Vermieter mit Fehlinformationen in die Falle locken. Einer derartigen Pfändung kann der Mieter wegen § 811c ZPO (Unpfändbarkeit von Haustieren) wiedersprechen.

Das es auch hier Fälle geben mag, wo sich der Schuldner nicht gegen die Pfändung wehrt, mag vorkommen. Gerade bei Haustieren wird aber oft bis zum Schluss gekämpft. Zudem muss sich der Vermieter während der Zeit der Pfändung um das Tier kümmern (füttern, ausführen etc.) und die Kosten tragen. Daher: Finger weg von Haustierpfändungen!

@Mrs. Patience
quote:<hr size=1 noshade> gleichzeitig stand dann dieses durchaus interessante Auto bei Mieter vor der Tür <hr size=1 noshade>

Das Auto unterliegt aber nicht dem Vermieterpfandrecht. Zur Pfändung ist ein „normaler“ Vollstreckungstitel erforderlich, d.h. im Zweifel ein obsiegendes Urteil vor dem Gericht. Im Übrigen steht das Auto in der Praxis oft nicht im Eigentum des Schuldners sondern ist geleast, noch nicht abbezahlt (=Eigentumsvorbehalt) oder gehört einem Verwandten etc.. Richtig ist allerdings, dass ein Auto nicht deshalb unpfändbar ist, weil es der Schuldner benötigt, um zur Arbeit zu fahren. Da kommt es auf den Einzelfall an. Die Schuldnerschutzvorschriften dienen nicht der Bequemlichkeit des Schuldners, so dass diesem regelmäßig zugemutet werden kann, seine Arbeitstelle mit anderen (öffentlichen) Verkehrsmitteln zu erreichen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2536x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Habe ich doch geschrieben: an den Vorbehaltseigentümer.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2536x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12329.06.2009 21:33:15
Status:
Schüler
(379 Beiträge, 39x hilfreich)

Oh Mausi?

quote:
Die der M. zu zahlen hat.
Deshalb sehen solche Gestalten auch nix mehr von ihrem Ex-Eigentum, geschweige denn Geld, es bleibt eben nix übrig, meist reicht es ja nicht mal aus auch nur annähernd die effektiven Schulden zu decken, aber lieber wenig als gar nix.





Du hast aber dein Dach über dem Kopf, es geht dir gut, ja?



D



0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest123-2232
Status:
Schüler
(284 Beiträge, 177x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Die Behauptung, das Vermieterpfandrecht erstrecke sich auf alle in der Mietwohnung befindlichen Sachen, so dass auch solche Gegenstände, die nicht im Eigentum des Mieters stehen, gepfändet und verwertet werden können, ist völlig absurd. Dies ergibt sich – wie ausgeführt – bereits aus dem Wortlaut von § 562 BGB :
„Der Vermieter hat … ein Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Mieters.“

Wer selbst das nicht einsehen will, dem ist nicht mehr zu helfen. Trotzdem steht es natürlich jedem Vermieter frei, derartige Pfändungsversuche zu unternehmen und dabei seine eigenen Erfahrungen zu machen.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest123-2232
Status:
Schüler
(284 Beiträge, 177x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12329.06.2009 21:33:15
Status:
Schüler
(379 Beiträge, 39x hilfreich)

quote:
Hat der Vermieter an allen beweglichen Sachen in der Wohnung sein Vermieterpfandrecht geltend gemacht und das dem Gerichtsvollzieher mitgeteilt,

die Koi-Karpfen und die Papageien befanden sich aber ausserhalb der Wohnung?
Und waren trotzdem pfändbar?
quote:
zwei rot-, gelb-, blau-, grau-gefiederte Papageien hatten es dem Vermieter angetan.


Dies kann eigentlich nur ein Pärchen hellrote Aras gewesen sein.
Und bei mir hört all der Spass schon auf, wenn es um Pfändung von Haustieren geht, sorry, denn der ideelle Wert übersteigt bei mir dann doch den materiellen.

Auch wenn Tiere gesetzlich als Sache behandelt werden.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest123-2232
Status:
Schüler
(284 Beiträge, 177x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12329.06.2009 21:33:15
Status:
Schüler
(379 Beiträge, 39x hilfreich)

Drill,
bevor ich hier jetzt abschweife, gehe ich sicher besser in ein Papageienforum?

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12329.06.2009 21:33:15
Status:
Schüler
(379 Beiträge, 39x hilfreich)

quote:
Nehmen M. denn in solchen oder ähnlichen Situationen auf den VM Rücksicht?
Da kommt doch nur: ich weiß, mein Recht, ich will, ich will, ich will...


Dies ist absolut richtig, ich erlebte Fälle wie:

Kampfhundmischling, mir wurde nur Mischling mitgeteilt, Bullterriermischlingshündin bekam in einer 68m2-Wohnung 11 Junge, es wurden Leguane gehalten in einer anderen Wohnung,Schlangen auch, ohne mir das mitzuteilen, och, da war noch so einiges, und ja, es tut mir auch leid um diese Tiere, denn das passte auch nciht in diese Wohnungen.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest123-2232
Status:
Schüler
(284 Beiträge, 177x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest-12329.06.2009 21:33:15
Status:
Schüler
(379 Beiträge, 39x hilfreich)

Hm, Drill, nicht nur einen, ich habe 2 Pärchen.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest123-2232
Status:
Schüler
(284 Beiträge, 177x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest-12329.06.2009 21:33:15
Status:
Schüler
(379 Beiträge, 39x hilfreich)

quote:
Vielen ist ja, ähnlich einem Haustier, auch der PKW sehr ans Herz gewachsen, manche geben diesem ja auch einen Kosenamen



Der Unterschied besteht aber darin, dass Tiere leben und Autos nicht, oder anders ausgedrückt, dass Tiere leiden, wenn sie ihrem Besitzer weg genommen werden, ein Auto jedoch nicht, dem ist es wohl egal, wer es fährt.

Und was kann ein Tier dafür, wenn der Besitzer sich verschuldet? Warum sollte ein Tier sowas ausbaden? Es geht hier schliesslich nicht nur um den Besitzer.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest123-2232
Status:
Schüler
(284 Beiträge, 177x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest-12329.06.2009 21:33:15
Status:
Schüler
(379 Beiträge, 39x hilfreich)

quote:
Aber nicht alle, denn Exoten werden meist nicht artgerecht gehalten, - außer von Dir natürlich. Für diese ist es dann eine Erlösung.


Dies ist natürlich das grosse Problem mit Exoten, und ich denke schon oder bin mir sicher, dass ein Halter, der sich seine Tiere wirklich als Hobby und im Bewusstsein der Verantwortung angeschafft hat, erheblich eher in der Lage sind, diese Tiere halbwegs artgerecht zu halten, d. h. auch sehr viel Platz anbieten, auf eine artgerechte Ernährung achten, die beileibe nicht billig ist, s. z. B. Himbeeren, exotische Früchte, die natürlich ungespritzt sein müssen etc.
Man darf nie vergessen, dass es sich hierbei um wilde Tiere handelt, die gleichzeitig in der Lage sind, eine emotionale Bindung zu ihrem Besitzer aufzubauen.

Papageien sind nun mal monogam, in gewisser Weise merkt man das auch an ihrem Verhalten dem Besitzer gegenüber. Sind diese Tiere glücklich, sind sie auch wunderschön, denn da spiegelt sich so einiges im Gefieder wieder.
Werden sie jedoch als " wertvolles Eigentum" in Besitz genommen und nicht ihren Bedürfnissen entsprechend gehalten, dann kann da ruckzuck ein Rupfer ohne Federn raus werden, oder ein Papagei, der vor lauter Unglück pausenlos schreit und den niemand ertragen kann. Leider gibt es genug solcher Fälle, bei denen bereits die Halter, die diese Tiere bewusst angeschafft haben, also nicht per Pfändung, hoffnungslos überfordert werden.

Leidtragende natürlich mal wieder die Tiere.

Man darf nie vergessen, dass sie eigentlich wilde Tiere sind und in Freiheit gehören, und erst, wenn man das halbwegs erkannt hat, kann man ihnen halbwegs gerecht werden.
Welcher Pfänder würde sich sowas antun? Mal abgesehen von der Arbeit, die sie machen?

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
guest123-2232
Status:
Schüler
(284 Beiträge, 177x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
guest-12329.06.2009 21:33:15
Status:
Schüler
(379 Beiträge, 39x hilfreich)

Da würde ich vorher alle Fenster und Türen aufmachen....

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
guest123-2232
Status:
Schüler
(284 Beiträge, 177x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.957 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.277 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
12