Vermieterpfandrecht - Darf Vermieter Dinge pfänden, die gar nicht Eigentum des Mieters sind?

12. September 2007 Thema abonnieren
 Von 
sindy123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieterpfandrecht - Darf Vermieter Dinge pfänden, die gar nicht Eigentum des Mieters sind?

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem und hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann:
Bis vor zwei Jahren wohnte ich mit einem Mann zusammen, als ich auszog, ließ ich (leihweise) meine Küche und diverse andere Möbelstücke in der Wohnung zurück. Heute habe ich per Zufall erfahren, dass die Wohnung geräumt wurde. Als ich beim Vermieter nachfragte, sagte er, dass er seit einem Jahr keine Miete mehr von ihm erhalten habe und bereits im Mai die Wohnung geräumt und vom Vermieterpfandrecht Gebrauch gemacht habe. Als ich erklärte, dass ein Teil der Möbel mir gehört, meinte er, dass ich vergessen könnte, die Möbel wieder zu bekommen, das wäre erst möglich, wenn die Schulden komplett beglichen sind. Jetzt meine Frage: Habe ich wirklich keine Chance, meine Sachen zu bekommen? Darf der Vermieter Dinge pfänden, die gar nicht Eigentum des Mieters sind, obwohl sie sich aber in der Wohnung befinden?
Ich bin für jeden Hinweis dankbar!
Sindy

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12 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2042x hilfreich)

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#2
 Von 
sindy123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, die sind in der Wohnung verblieben und mit gepfändet worden. Aber könnte ich Anspruch erheben, wenn ich es belegen könnte?

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#3
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Nein, die Quittungen sind in der Wohnung verblieben

auch leihweise ?

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#4
 Von 
sindy123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Quasi.
Danke für Deine qualifizierte Antwort.

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#5
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2042x hilfreich)

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#6
 Von 
sindy123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Für die Küche habe ich wohl keine Belege mehr, vielleicht aber für die E-Geräte. Würde mir das denn was bringen? Der Vermieter sagte mir klipp und klar, dass ich es vergessen könne.

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#7
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2042x hilfreich)

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#8
 Von 
sindy123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, die Möbel existieren noch, sie sind laut Vermieter irgendwo untergestellt. Er wollte mal mit dem Anwalt reden, ob man da irgendwas machen könnte, aber hat mir keine Hoffnungen gemacht. Wie lange muss der Vermieter denn die Möbel aufbewahren, bevor er sie irgendwie verwertet?

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#9
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

@Scalar

Gibt es da nicht noch ein paar Eckpfeiler zu klären ?

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#10
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

hast du eigentlich damals deine Wohnung gekündigt oder bist so ausgezogen?

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#11
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Das wäre z.B. einer.

:grins:

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#12
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2042x hilfreich)

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