Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem und hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann:
Bis vor zwei Jahren wohnte ich mit einem Mann zusammen, als ich auszog, ließ ich (leihweise) meine Küche und diverse andere Möbelstücke in der Wohnung zurück. Heute habe ich per Zufall erfahren, dass die Wohnung geräumt wurde. Als ich beim Vermieter nachfragte, sagte er, dass er seit einem Jahr keine Miete mehr von ihm erhalten habe und bereits im Mai die Wohnung geräumt und vom Vermieterpfandrecht Gebrauch gemacht habe. Als ich erklärte, dass ein Teil der Möbel mir gehört, meinte er, dass ich vergessen könnte, die Möbel wieder zu bekommen, das wäre erst möglich, wenn die Schulden komplett beglichen sind. Jetzt meine Frage: Habe ich wirklich keine Chance, meine Sachen zu bekommen? Darf der Vermieter Dinge pfänden, die gar nicht Eigentum des Mieters sind, obwohl sie sich aber in der Wohnung befinden?
Ich bin für jeden Hinweis dankbar!
Sindy
Vermieterpfandrecht - Darf Vermieter Dinge pfänden, die gar nicht Eigentum des Mieters sind?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
--- editiert vom Admin
Nein, die sind in der Wohnung verblieben und mit gepfändet worden. Aber könnte ich Anspruch erheben, wenn ich es belegen könnte?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Nein, die Quittungen sind in der Wohnung verblieben
auch leihweise ?
Quasi.
Danke für Deine qualifizierte Antwort.
--- editiert vom Admin
Für die Küche habe ich wohl keine Belege mehr, vielleicht aber für die E-Geräte. Würde mir das denn was bringen? Der Vermieter sagte mir klipp und klar, dass ich es vergessen könne.
--- editiert vom Admin
Nein, die Möbel existieren noch, sie sind laut Vermieter irgendwo untergestellt. Er wollte mal mit dem Anwalt reden, ob man da irgendwas machen könnte, aber hat mir keine Hoffnungen gemacht. Wie lange muss der Vermieter denn die Möbel aufbewahren, bevor er sie irgendwie verwertet?
@Scalar
Gibt es da nicht noch ein paar Eckpfeiler zu klären ?
hast du eigentlich damals deine Wohnung gekündigt oder bist so ausgezogen?
Das wäre z.B. einer.
--- editiert vom Admin
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
8 Antworten
-
3 Antworten
-
70 Antworten
-
16 Antworten
-
17 Antworten
-
39 Antworten
-
5 Antworten
-
25 Antworten