Vermieterpfandrecht an vom Vormieter übernommener küche

7. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
Majkl69
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieterpfandrecht an vom Vormieter übernommener küche

Hallo liebe Forumsteilnehmer,
ich bin neu hier und bin zu meinem Problem bislang nicht fündig geworden. Falls es doch schon eine Lösung gibt bitte ich um Nachsicht und einen Link.
Ich habe zum 01.10. eine Wohnung angemietet.
Dem Vormieter wollte ich eine Küche abkaufen, die er zu diesem Zweck in der Wohnung belassen hat, weil er in seiner neuen Wohnung schon eine neue Küche hat.
Der Kaufvertrag sah Zahlung der Küche zum 01.10. vor.
Kurz vor dem 01.10. hat der Vermieter mich informiert, dass er noch Forderungen aus der Mietsache gegen den Vormieter hat.
Er hat mich weiter informiert, dass er deshalb von seinem Vermieterpfandrecht Gebrauch macht und die Küche pfändet.
Ich habe dem Vormieter/Verkäufer geschrieben, dass ich die Küche bis zur Klärung erstmal nicht bezahle.
Dieser schreibt mir jetzt, dass die Forderungen des Vermieters nicht rechtmäßig sind und es damit kein Vermieterpfandrecht gibt. Er besteht auf Zahlung des Kaufpreises.
Ich bin mir jetzt völlig unschlüssig was ich tun soll.
Primär ist das ja eine Sache zwischen Vermieter und Vormieter, in die ich nicht hineingezogen werden will. Und ich will aus verständlichen Gründen weder Ärger mit dem Vermieter noch will ich eine Zahlung leisten, die mir nicht das Eigentum an der Küche verschafft.
Im Kaufvertrag habe ich mir extra bestätigen lassen, dass der Verkäufer frei über die Küche verfügen kann und insbesondere keine Vermieterpfandrechte vorhanden sind.
Hat jemand eine Idee, wie die Rechtslage ist und was ich tun sollte?
Vielen Dank im Voraus und freundliche Grüße
Majkl69

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9870 Beiträge, 4477x hilfreich)

Du wohnst schon in der Wohnung? Dann frag doch mal den Vermieter, wie er sich das vorstellt. Er hat dir eine leere Wohnung ohne Küche vermietet. Wenn er glaubt ein Vermieterpfandrecht an der Küche ausüben zu können, dann hat er seine vertragliche Hauptleistung dirgegenüber bisher nicht erfüllt. Denn dann hätter er die Küche vor Übergabe an dich entfernen müssen, um dir eine leere Wohnung übergeben zu können.

Ich gebe aber zu, dass ein solches Vorgehen gegenüber dem Vermieter für ein vernünftiges Mietverhältnis nicht förderlich ist. Andererseits ist es auch nicht fair, wenn der Vermieter dich in seine Streitigkeiten mit dem Vormieter reinzieht. Von daher würde ich persönlich vom Vermieter eine schriftliche Bestätigung über die Ausübung des Pfandrechtes und dessen Rechtmäßigkeit verlangen. Zudem solllte man schriftlich abklären, was denn nun mit der Küche passieren soll. Sprich ob er sie dir zur Verfügung stellen will oder ob er sie unverzüglich entfernen will. Die von dir gemietete Wohnung ist ja kein Lagerraum für Sachen des Vermieters.

Sollte der Vormieter dich dann auf Zahlung verklagen und gewinnen, hättest du zumindest mal etwas gegenüber dem Vermieter in der Hand. Denn dann wäre dessen Ausübung des Pfandrechtes ja unrechtmäßig gewesen und er müsste dir gegenüber den Schaden (Gerichtskosten etc.) ersetzen.

Mir erscheint dieses Vorgehen sinnvoll, weil du vom Vermieter vermutlich eher einen potentiellen Schaden ersetzt bekommen wirst. Beim Vormieter ist nicht klar, wie solvent der ist und wohin der verschwindet. Solltest du ihm die Küche zahlen und der Vermieter hat Recht, dann wird das Geld möglicherweise nur schwer wiederzubekommen sein. Andersrum ist es meiner Meinung nach leichter.

Im übrigen würde ich versuchen, mich nicht in eine Diskussion zur Rechtmäßigkeit des Vermieterpfandrechtes reinziehen zu lassen. Das ist extrem komplex. Es ist für dich nahezu unmöglich zu prüfen, ob der Vermieter überhaupt berechtigte Forderungen hat, welche über die Kaution hinausgehen. Und ob ein Vermieter bei Wohnraum Dinge des täglichen Bedarfs (Küchenmöbel) pfänden lassen kann, kann zumindest ich auch nicht beurteilen. Normalerweise geht sowas nicht. Mag aber sein, dass durch den geplanten Verkauf dies doch möglich ist.

Aber wie gesagt: Das sollte nicht deine Diskussion sein. Lass dir vom Vermieter die Pfändung und dessen Rechtmäßigkeit schriftlich bestätigen. Dann hast du zumindest was in der Hand.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Ne bloss nicht vom Vermieter verklagen lassen - dazu besteht auch kein Anlass.
Ansonsten stimme ich cauchy zu.
Lediglich noch ein anderer Aspekt, der möglicherweise eine viel einfachere Abwehr des Pfändungsversuchs erlaubt:

Dir hat der Vormieter=vorherige Eigentümer seine Einbauküche ja schon übereignet.
Es steht lediglich noch die Bezahlung durch dich aus.
(es sei denn im Kaufvertrag würde ein Eigentumsvorbehalt stehen "bis zur erfolgten Bezahlung ....")

In DEIN Eigentum darf aber der Vermieter natürlich NICHT wegen seiner etwaigen Forderungen an den vorheriger Mieter (und vorherigen Eigentümer der Einbauküche) pfänden.

ABER: Der Vermieter könnte auch eigene Forderungen seines Schuldners (des Vormieters) gegen dessen Schuldner (Drittschuldner) pfänden - also die Zahlungsforderung des Vormieters gegen dich. Auch eine Vorpfändung/vorläufiges Zahlungsverbot an dich wäre möglich. Das wäre für deinen Vermieter und dich die einzig sichere Variante ... so er denn tatsächlich berechtigte Forderungen hat.

Derzeit würde ich an deiner Stelle
> dem Vermieter unter Vorlage des Kaufvertrages der Pfändung in dein Eigentum widersprechen
> die Zahlung an den Vormieter noch bis zur Klärung zurückhalten
> BEIDE auffordern das untereinander zu klären bzw. dir jeweils geeignete Nachweise für ihre Darstellung vorzulegen

Vielleicht noch eines (denn solch "Superschlaue" gibt es wirklich): Sollte sich herausstellen, dass der Vermieter bereits vor der Übereignung an dich gegenüber dem Vormieter berechtigterweise sein Pfandrecht an Sachen des Vormieters geltend gemacht hätte, dann hätte sich der Vormieter strafbar gemacht (StGB §289 Pfandkehr).

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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