Vermieterpfandrecht für welche Kosten?

25. September 2007 Thema abonnieren
 Von 
KalterStein
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieterpfandrecht für welche Kosten?

Ich habe einen Mieter der bereits zum vierten mal mit der Miete im Rückstand ist. Nachdem ich ihm die fristlose Kündigung per Einschreiben habe zukommen lassen, ist der nächste Weg nun die Räumungsklage. Doch hier enstehen ja wieder Kosten. Durch die letzten Mietrückstände entstanden mir bereits Gerichts und Anwaltskosten in Höhe von über 2000 Euro! Nun habe ich etwas von der sogenannten "Berliner Räumung" gehört und das man hier ein Vermieterpfandrecht aussprechen kann. Der Vermieter muss dann alle verwertbaren Gegenstände selbst versteigern lassen, usw. Das habe ich soweit verstanden, doch wie sieht es mit den Kosten aus? Kann ich das Vermieterpfandrecht nur für die ausstehenden Mietschulden geltend machen oder auch für Gerichts- und Anwaltskosten die mir entstehen?

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



22 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Vorsicht:

Das Berliner Modell gibt dem Vermieter die Möglichkeit, an allen Gegenständen das Vermieterpfandrecht auszusprechen. das bewirkt aber nur, dass der Vermieter die Sachen nicht kostenpflichtig durch eine Spedition abtransportieren und lagern muß.

Verwerten darf der Vermieter die Sachen aber noch lange nicht, da dies nur bei Gegenständen zulässig ist, die der Pfändung unterliegen. Nicht pfändbare gegenstände müssen dem Mieter herausgegeben werden. Welche das sind, ist in § 811 ZPO geregelt.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
dreisst
Status:
Schüler
(198 Beiträge, 32x hilfreich)

Hallo Kalter Stein!

Von dieser Variante würde ich Abstand nehmen! Die Feststellung, welche Dinge pfändbar sind und welche nicht sind sehr kompliziert! Zunächst stellt sich auch die Frage, wie man an die Sachen herankommt, weil die Wohnung ja, trotz fehlender Mietzahlung, noch der Nutzungsüberlassung unterliegt.
Die einzige Möglichkeit ist nur der Weg über das Gericht, aber das dauert lange und ist Kostenintensiv! Günstiger wäre eine Absprache mit dem Mieter (evtl. auf die Ausstehende Miete verzichten und einen Auszugstermin vereinbaren.).
Du kannst ohnehin davon ausgehen, dass der vorhandene Besitz in der Wohnung nicht die Kosten decken würde.




-- Editiert von dreisst am 25.09.2007 12:11:21

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

quote:
Später muß der liebe Mieter dir schriftlich die nichtpfändbaren Dinge benennen, auf die er ein Anrecht hat.


Wo steht das denn ??

Das ist jedenfalls nicht dem ursprünglichen Urteil zum Berliner Modell zu entnehmen.


0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
dreisst
Status:
Schüler
(198 Beiträge, 32x hilfreich)

"Und daß erfahrungsgemäß solche Mieter immer ohne neue Anschrift verschwinden brauchen wir so glaube ich, nicht zu debattieren."


Hurra, es leben die Vorurteile! :bang:

Ich habe da auch eines: Fragt man einen VM nach Schimmel in der Mietsache, bekommt man zu 97% folgende Antwort: Der Mieter hat Schuld! (die restlichen 3% sagen: falsches Lüften!

:devil:

-- Editiert von dreisst am 25.09.2007 22:51:16

-- Editiert von dreisst am 25.09.2007 22:52:20

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Wie kommst Du darauf, daß das ein Vorurteil ist ?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
dreisst
Status:
Schüler
(198 Beiträge, 32x hilfreich)

Welches der beiden meinst Du?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Das erste.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
dreisst
Status:
Schüler
(198 Beiträge, 32x hilfreich)

Ich habe schon von Mietern gehört, die aufgrund von Unpässlichkeiten (Arbeitslosigkeit, Scheidung, etc...) ihre Miete nicht zahlen konnten und trotzdem keine Mietnomaden oder sonstiges umzugswilliges Volk sind!

Natürlich habe ich kein Mitleid mit Mietern, die keine Miete zahlen wollen und den VM abkochen... aber mal ehrlich.. gibt es nicht auch viele VM die ihre Mieter abkochen?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Jetzt keinen Nebenschauplatz einführen.

Jemand, von dem Du noch (eine Menge) Geld zu bekommen hast, hat in der Regel kein Interesse, Dir seine neue Adresse ungefragt mitzuteilen (weil Du nämlich idR nicht sein einziger Gläubiger bist).

Ich hatte z.B. mal eine Mieterin, mit der es während des Mietverhältnisses überhaupt keine Probleme gab. Zur Wohnungsübergabe schickte sie allerdings einen Bekannten, der zu kleineren Schäden und dem nicht vollständig geräumten Keller natürlich keine Stellung beziehen konnte. Ihre neue Anschrift bekam ich auch nicht.
Stattdessen bekam ich über ein halbes Jahr später ein wütendes Schreiben, wo eigentlich ihre Kaution bliebe.
So erfuhr ich, daß sie nun weniger als einen halben Kilometer von mir entfernt wohnte.
Ich teilte ihr mit, daß ich die Kaution doch in bar auf die Treppe gelegt hätte und drückte mein Erstaunen darüber aus, daß sie sich das Geld nicht abgeholt haben wollte.
Und das war jemand, der Geld von mir zu bekommen hatte.


0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

quote:
hat in der Regel kein Interesse, Dir seine neue Adresse ungefragt mitzuteilen


Die Info gibts beim Einwohnermeldeamt. Das berechtigte interesse für die Information liegt vor und die Kosten (5,-) sind auch überschaubar. Machen Anwälte ständig, um Leute zu finden.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
dreisst
Status:
Schüler
(198 Beiträge, 32x hilfreich)

Klar, man muss es immer individuell sehen. Ich habe aber auch meine Erfahrung als Mieter gemacht, wo der VM viel Geld für wenig Leistung haben will. Es wurde gelogen bis die Balken sich bogen und das auch vor Gericht... zum Leidwesen meines VM bin ich ein vorsichtiger Mensch und sichere mich gerne ab... daher wurde eine Klage durch meinen VM schon zurück gezogen, weil ich ihm seine Lügen nachweisen konnte... die Sache ist immer noch nicht ausgestanden... ich bin nur gespannt, mit welchen Schachzügen er mich jetzt k.o machen will. 3! seiner Rechtsanwälte habe ich schon verschlissen... vielleicht kommt ja bald der 4., der mich von meinem unschuldigen VM überzeugen kann. Im Grunde geht es aber meinem VM nur um das liebe Geld, das ich auch Kosten haben könnte und mir die Angelegenheit Zeit und Nerven kosten, ist ihm scheinbar egal. Na, mal sehen wie lange noch... er bekommt immerhin noch ganze 110€ Nebenkosten, die Kaltmiete sieht er schon seit Anfang März 2007 nicht mehr. Achja, meine fristlose Kündigung habe ich nun auch in der Tasche... ich freue mich schon auf die Räumungsklage :devil:

...aber das gehört hier eigentlich auch nicht zum Thema...

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
dreisst
Status:
Schüler
(198 Beiträge, 32x hilfreich)

@justice005

Stimmt, hatte ich fast vergessen... bin etwas vom thema abgekommen...

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Der sachverhalt würde mich aber in der Tat brennend interessieren.

Machst Du seit März eine 100%ige Mietminderung ????? Falls die nicht verdammt gut begründet ist, wirst du bei der Räumungsklage schlechte karten haben.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
dreisst
Status:
Schüler
(198 Beiträge, 32x hilfreich)

Bevor noch einige auf dumme Gedanken kommen... ich behalte natürlich nicht einfach 100% der Kaltmiete ein... Die Angelegenheit hat seinen Ursprung im September 2006. Nach einer Mietminderung ohne Reaktion folgte eine zusätzliche Mieteinbehaltung.... auch ohne Reaktion... dann die Erhöhung der Mieteinbehaltung... und siehe da, die 100% Kaltmiete war für den VM nicht mehr greifbar. Es setzt sich aber wie folgt zuusammen: 30% Mietminderung aufgrund von Mängeln in der Wohnung (noch immer nicht behoben) und 70% ist eine Mieteinbehaltung, die ich auf einem Sonderkonto einzahle. Nach dem abstellen der Mängel kann mein VM die Einbehaltung ausgezahlt bekommen... solange sind die Euro´s meine Geiseln :devil:

Mein VM hat mittlerweile 3 Anwälte an mir verschlissen, die ersten beiden hatten das Mandat niedergelegt.
Die fristlose Kündigung hat der neue Anwalt (Nr. 3) sofort auf mich losgelassen... wg. fehlender Mietzahlung. Merkwürdiger Weise las er sich nicht den ganzen Fall durch, denn er hatte einen völlig falschen Kündigungsgrund angeben (wüßte man mehr von meinem Fall, wäre klar warum es so kompliziert ist). Im Grunde liegt es aber daran, dass mein VM eine Wohnung immer wieder vermietet hatte, obwohl er von diversen Mangeln wußte, die aber nicht offensichtlich sind, und diese Mängel nicht beseitigte, sondern aus kostengründen nur vertuschte. Ich bin in einer langen Reihe von Mietern, die diese Mängel beim VM angezeigt hatten, aber dann das aussitzen des VM nicht erdulden konnten. Sie sind auf eigene Kosten ausgezogen. Ich bin dagegen eher kämpferischer... liegt aber auch daran, dass meine Frau und ich beruflich viel mit Gesetzen und deren Interpretation zu tun haben.
So, das wäre dann schon fast eine Biographie ;)

-- Editiert von dreisst am 25.09.2007 23:50:22

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

dass meine Frau und ich beruflich viel mit Gesetzen und deren Interpretation zu tun haben.

Was heißt das denn ?

Veranstaltet Ihr Kaffeefahrten oder vertreibt Ihr Pyramidensysteme ?

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

also Morti ist heute etwas bissig... :grins:

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Wieso ?

deren Interpretation

gibt einem doch zu denken.

:grins:

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
dreisst
Status:
Schüler
(198 Beiträge, 32x hilfreich)

Nein Kaffeefahrten veranstalten wir nicht. Sagen wir mal so, wenn ich dienstlich tätig war, haben meine "Klienten" ein dringendes Bedürfnis ihren RA zu sprechen, um drohenden Zwangsurlaub zu entgehen. ;)
Meine Frau vertritt unser Bundesland in rechtlichen Angelegenheiten in der obersten Baubehörde des Landes... Ich denke damit sind wir nicht die optimalen Mieter, aber unser VM wußte von unseren Berufen. Hätte er nichts zu vertuschen wäre ja auch alles in Butter.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
dreisst
Status:
Schüler
(198 Beiträge, 32x hilfreich)

@Blockwart

Tja, mein VM ist eben unbeirrbar und vor allem beratungsresistent!

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.003 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen