Vermieterpfandrecht - was passiert mit Gegenständen & darf Vermieter manche Sachen einfach behalten?

3. August 2020 Thema abonnieren
 Von 
osiacosiac
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieterpfandrecht - was passiert mit Gegenständen & darf Vermieter manche Sachen einfach behalten?

Hallo,

wenn ein Vermieter von seinem Vermieterpfandrecht gebrauch macht, es zur Räumung der Wohnung kommt und der Mieter aufgrund des Pfandrechtes Gegenstände wie Schränke, TV, Bett, Einbauküche mit Elektrogeräten und seperatem Kühlschrank zurück lässt, was darf der Vermieter damit nun machen?
-Darf er diese nun einfach verkaufen?
-Müssen diese Gegenstände versteigert werden? Wenn ja, wann muss oder soll diese Versteigerung geschehen?
-Was passiert mit Gegenständen die der Vermieter nicht verkaufen/versteigern kann, weil sich kein z.B. kein Käufer findet?
-Darf der Vermieter die Einbauküche mit e-Geräten und Kühlschrank einfach in der Wohnung belassen und diese Wohnung nun mit Einbauküche vermieten? Wenn ja, wer bestimmt nun den Preis den der Vermieter dafür zu bezahlen bzw den Betrag der dadurch von der Forderung abgezogen wird? Falls eine so ablaufenden Übernahme der Einbauküche durch den Vermieter, nicht rechtens ist, was kann der Mieter dagegen tun um es zu verhindern bzw wenn die Wohnung bereits neu mit Einbauküche vermietet ist, wie kommt der Mieter dann zu seinem Recht? (es bleibt hinzuzufügen, dass es sich bei dem Vermieter um einen Rechtsanwalt handelt, der sich eben auch nicht mit Nichtwissen rausreden kann.

Danke schon mal vorab für eure Antworten.
cheers
osiac

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9910 Beiträge, 4488x hilfreich)

In diesem Artikel gibt es die Antworten auf zumindest einen Teil deiner Fragen: https://www.schuldnerberatung.de/vermieterpfandrecht/ .

Zitat (von go553544-91):
Schränke, TV, Bett, Einbauküche mit Elektrogeräten und seperatem Kühlschrank
Diese Gegenstände sind meines Wissens nach in aller Regel nicht pfändbar und unterliegen somit nicht dem Vermieterpfandrecht. Der Vermieter müsste sie nach Aufforderung durch den Mieter herausgeben.

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#2
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Diese Gegenstände sind meines Wissens nach in aller Regel nicht pfändbar
Aber nur wenn der Mieter das alles nur einmal besitzt und auch weiterhin benötigt.
Und bei Auszug/Räumung zurückgelassen deutet schon darauf hin, dass das nicht unbedingt zutreffen muss.

Stefan

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#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Und bei Auszug/Räumung zurückgelassen deutet schon darauf hin, dass das nicht unbedingt zutreffen muss.


Oder darauf, dass der Vermieter einfach ein energischeres Auftreten als der Mieter hatte, in der Regel besitzen Mieter ja ihre Wohnungsausstattung selten in doppelter Ausfertigung.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Je nach Situation könnte man auch von Besitz- / Eigentumsaufgabe ausgehen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
osiacosiac
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Je nach Situation könnte man auch von Besitz- / Eigentumsaufgabe ausgehen.


Warum Eigentumsaufgabe?
Der Vermieter hat mehrmals sein Vermieterpfandrecht schriftlich gefordert/mitgeteilt und immer mit demHinweis, dass direkt Strafanzeige gestellt wird, wenn Wertgegenstände verbracht werden. Da es sich bei dem Vermieter um einen Anwalt handelt, was beim Mieter die Angst vor Strafanzeige bei bestehender Bewährung verstärkt hat.
Daher haben sich die Mieter dazu entschieden diese Sachen als Wertgegenstände zurück zu lassen, da den Mietern nicht klar war, was Sie mitnehmen dürfen und was nicht.

Am meisten interessiert mich wirklich, ob der Vermieter die Einbauküche inkl. E-Geräten (noch releativ neu und auch sicher noch 1000 Euro wert) einfach in seinen Besitz übernehmen darf und die Wohnung nun inkl. Einbauküche vermieten darf. Ist diese nicht offiziel noch Eigentum des Mieters?
Was kann der Mieter hier tun und zu seinem Recht zu kommen? Der Vermieter wird sicherlich nicht bereit sein den Wert von 1000 Euro zu bezahlen bzw von der Schuld abzuziehen. Aber hätte er die Küche nicht auch in einer Versteigerung anbieten müssen? Hat er sich hier nicht einfach über geltendes Recht hinweggesetzt?

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#6
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Zitat (von go553544-91):
Hat er sich hier nicht einfach über geltendes Recht hinweggesetzt?
Zunächst mal hast ja offensichtlich du dich über geltendes Recht hinweggesetzt > geschuldete Zahlungen einfach nicht leisten ist ebenso unrechtmäßig wie Pfandgegenstände einfach wie Eigentum zu behandeln

Wie kommt nun der Vermieter/Gläubiger/Pfänder ordnungsgemäß zu seinem Recht = zu seinem Geld?
Zitat:
Die Verwertung des Pfandgegenstandes erfolgt gem. § 1233 Abs.1 BGB durch dessen Verkauf, der wiederum gem. § 1235 Abs. BGB durch öffentliche Versteigerung bewirkt wird. Nur wenn die Sache einen Börsen- oder Marktwert hat, ist gem. § 1235 Abs.2 BGB i. V. m. § 1221 BGB ein freihändiger Verkauf möglich.

https://www.mietrecht.org/mietschulden/vermieterpfandrecht/

Nur ist es da sehr oft so, dass ein Versteigerungserlös für mehr oder weniger altes/abgenutztes Mobiliar und Haushaltsgegenstände oft nichtmal die Kosten des Versteigerungsverfahrnes deckt .. falls überhaupt jemand den alten Kram anderer Leute haben will.

Willst du nur "mein Recht" - egal wie teuer das noch für dich wird?
Oder willst du, dass die Angelegenheit für dich positiver ausgeht als bei dem gesetzlich bestimmten Verwertungsweg? Dann musst du entweder die Pfandsachen durch Zahlung deiner Schulden auslösen oder dich mit deinem Gläubiger auf einen angemessenen Betrag einigen, der für die Übereignung der gepfändeten Sachen dann von deinen bestehenden Schulden abgezogen wird

Wenn du aber einfach nur "mein Recht" bekommen willst, dann stellst du halt deine Forderungen auf Herausgabe nichtpfändbarer Sachen und/oder Geldbetrag, der auf deine Schulden anzurechnen ist (auf Basis einer Zeitwertermittlung und mit Nachweis über die Neu-Anschaffungskosten und den Anschaffungszeitpunkt).

Hat dein Gläubiger eigentlich seine Forderungen schon tituliert? (war schon eine Gerichtsverhandlung/Zahlungsklage?)
Ggf. wäre das dann der nächste "mein Recht"-Schritt deines Gläubigers, womit die Angelegenheit dann nochmals teurer für dich würde.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#7
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von Lolle):
Willst du nur "mein Recht" - egal wie teuer das noch für dich wird?


Wenn man nicht liquide ist, wo bekommt man denn dann die zu unrecht gepfändeten Möbel und Einrichtungsgegenstände neu her?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9910 Beiträge, 4488x hilfreich)

Lolle hat die Sachlage sowohl rechtlich als auch moralisch beschrieben. Letzteres aber nur aus Vermietersicht. Ich möchte das nun etwas polemisch aus Mietersicht nachholen: Ein Anwalt nötigt den Mieter geradezu, Bett, Schrank und Co in der Mietwohnung zu belassen. Das ist unter aller Sau.

Wir wissen nicht, warum der Mieter Schulden beim Vermieter aufgehäuft hat. Aber diese Dinge des höchstpersönlichen Lebensbereiches sind unpfändbar und das wusste der Anwalt mit Sicherheit. Zudem werden ihm die Sachen so gut wie kein Geld einbringen. Die Schuld wird also nicht wirklich geringer. Ich nenne das Nachtreten, wenn jemand schon am Boden liegt. Ein bisschen Grundrespekt sollte man schon vor seinen Mitmenschen besitzen.

Rein rechtlich würde ich in der Tat im Gegensatz zur Intention von Lolle dem Mieter raten, seine Sachen zurückzuverlangen. Dieser Vermieter nimmt offenbar keine Rücksicht. Es ist nicht zu erwarten, dass er nun milde gestimmt auf die gerichtliche Durchsetzung seiner Forderungen verzichtet. Der Mieter gewinnt an der Stelle also nichts, wenn er auf seine Privatsachen verzichtet.

PS: Sollte der Vermieter die Pfandgegenstände einem eventuellen Nachmieter überlassen haben, dann könnte man über eine Strafanzeige gegen den Vermieter nachdenken. Denn das wäre meines Wissens nach nicht erlaubt. Schon allein desshalb macht ein Vermieterpfandrecht auf solche Gegenstände keinen Sinn.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

@ cauchy

So wollte ich es jetzt nicht ausdrücken, aber DANKE!

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