Vermieterrecht - Besichtigung

24. September 2003 Thema abonnieren
 Von 
Anita Ristau
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieterrecht - Besichtigung

Der Mieter zieht vorzeitig aus. Darf ich evtl. Mietinteressenten die Wohnung ohne Anwesenheit bzw. Information des NOCHmieters zeigen?
Antworten wenn möglich mit Angabe des entspr. § oder einem Tipp wo ich das genauer nachlesen kann.

Danke

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Fran_zi
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 9x hilfreich)

Besuch nur nach Ankündigung
Berlin/Karlsruhe (ddp). Jeder Mieter hat ein Recht auf Schutz seiner Privatsphäre. Doch wann muss er den Vermieter in die Wohnung lassen? Ausnahmen von der Unverletzlichkeit der Wohnung liegen vor, wenn Gefahren abzuwehren sind. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn ein Wasserrohr in Abwesenheit des Mieters platzt oder Gasgeruch aus der vermieteten Wohnung strömt. Der bloße Wunsch des Vermieters, während der vorübergehenden Abwesenheit seines Mieters in der Wohnung "nach dem Rechten zu sehen", rechtfertigt ein Betreten ohne ausdrückliche Zustimmung des Mieters nicht, wie Ulrich Ropertz, Sprecher des Deutschen Mieterbundes (DMB) in Berlin, betont. "Wenn der Vermieter ohne Wissen des Mieters die Wohnung betritt, kann das ein Grund für den Mieter sein, fristlos zu kündigen", sagt der Experte. Ohne wichtigen Grund müssen Mieter ihrem Vermieter nur alle zwei Jahre das Betreten der Wohnung gestatten. Ein Vermieter muss zudem seinen Besichtigungswunsch mindestens 24 Stunden vorher ankündigen.
Kurz gesagt - ich denke, nein! Selbst wenn der Mieter schon ausgezogen ist. Er zahlt noch Miete und es könnten ja schon noch einige persönliche Dinge in der Wohnung sein. Vielleicht fragen Sie ihn einfach freundlich im Vorfeld, ob Sie Interessenten die Wohnung zeigen dürfen, da sie ja leer steht?

Gruß,
Fran_zi

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