Vermieterwechsel, nochmal Kaution zahlen?

23. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
BloodyNova
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 7x hilfreich)
Vermieterwechsel, nochmal Kaution zahlen?

Hallo,

mein Problem ist folgendes. Das Haus in dem ich wohne wurde vor einigen Monaten verkauft. Da ich bald ausziehen will, habe ich mich schon mit dem neuen Vermieter über die Kaution unterhalten, die dann fällig wäre. Der teilte mir erst mit es gäbe gar keine, obwohl ich an den alten Vermieter 750 Euro gezahlt habe.

Er wollte sich darum kümmern, und meldete sich nun, das der alte Vermieter meine Kaution mit Nebenkostenabrechnungen die ich nicht gezahlt haben soll verrechnet hat. Und ich soll jetzt nochmal eine Kaution zahlen.

Meine Fragen:

Kann der alte Vermieter einfach meine Kaution verrechnen für Nebenkosten die ich nicht gezahlt haben soll, ohne mich darüber in Kenntnis zu setzten? Ich habe nie eine Mahnung bekommen und meines Wissens meine Abrechnungen immer in Raten gezahlt. Sicher kann mal was schief gelaufen sein, oder ich habe eine Rate zu wenig gezahlt. Aber ich habe nie irgendein Schreiben bekommen, das etwas fehlt und jetzt die Kaution ein behalten wird.

Kann der neue Vermieter jetzt nochmals eine Kaution verlangen, da die alte ja jetzt nicht mehr da ist, und eine Kaution im Mietvertrag steht?

Schon mal Vielen Dank für die Antworten!

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8 Antworten
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#1
 Von 
guest-12329.12.2009 08:36:45
Status:
Schüler
(290 Beiträge, 49x hilfreich)

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#2
 Von 
BloodyNova
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 7x hilfreich)

Ich habe dem neuen das schon zukommen lassen.
Es hieß erst, es gäbe keine Kaution, und ich hätte nie eine gezahlt.
Als die Belege vorlagen, hieß es dann plötzlich die Kaution wurde verrechnet.

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#3
 Von 
guest-12329.12.2009 08:36:45
Status:
Schüler
(290 Beiträge, 49x hilfreich)

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#4
 Von 
BloodyNova
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 7x hilfreich)

und wenn der alte Vermieter dazu gar keine Belege hat? Ich meine, der hatte ja noch nicht mal welche dazu das es eine Kaution gab...

Allerdings weiß ich auch nicht, ob ich das überhaupt belegen kann das ich gezahlt habe, ist schon Jahre her... Aber das lässt sich durch die Bank ja nachverfolgen.

Kann denn der neue Vermieter jetzt nochmals eine Kaution verlangen?

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#5
 Von 
guest-12329.12.2009 08:36:45
Status:
Schüler
(290 Beiträge, 49x hilfreich)

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120055 Beiträge, 39822x hilfreich)

Die Kaution wurde gezahlt, Belege existieren.

Das der alte Vermieter diese nicht an den neuen Vermieter übergeben hat bzw. angeblich (widerrechtlich) für ominöse Nachzahlungen verrechnet haben will, ist nicht das Problem des Mieters, das müssen die Vermieter unter sich ausmachen.

Der neue Vermieter kann zwar eine Kaution fordern, wird diese aber vor Gericht nicht durchsetzen können. Die Kaution die im Vertrag steht wurde nachweislich bezahlt.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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#7
 Von 
guest-12329.12.2009 08:36:45
Status:
Schüler
(290 Beiträge, 49x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12329.12.2009 08:36:45
Status:
Schüler
(290 Beiträge, 49x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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