Vermieterwechsel - Was heißt das für uns?

1. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
angle07
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 87x hilfreich)
Vermieterwechsel - Was heißt das für uns?

Hallo,

letzte Woche bekamen wir ein Schreiben in dem Uns folgendes mitgeteilt wurde.
Der Vermieter hat seit Juli 2010 das Haus seiner Tochter überschrieben.
Die neue Vermieterin teilte uns somit mit, das Sie die neue Vermieterin sei, seit wann usw. Außerdem wurde eine neue Hausordnung angehängt und es wurde mitgeteilt das die Mietzahlungen weiterhin auf das gleiche Konto gehen sollen.

Wir bekamen auch keinen neuen Mietvertrag.
Ist der Alte, mit dem alten Vermieter dann nichtig?

Was heißt das überhaupt für Uns? Wie müssen wir Uns verhalten?

Außerdem haben wir noch ein Problem. Vor Monaten tropfte Wasser von unserer Decke. Es enstand an der Wand sein Wasserschaden. Der Schaden von Außén wurde behoben. Der Innere sollte durch den Vermieter begutachtet werden.
Dies geschah auch nach mehreren Nachfragen und Schreiben nicht.
Das ganze passierte aber im August, sprich schon nach Vermieterwechsel (wovon wir ja noch nicht wussten).

So rief ich die neue Vermieterin an. Fragte nochmals nach. Sie sagte dafür sei ihr Vater noch zuständig. Dieser lässt sich nicht blicken.
Heute rief ich wieder an. Er kann leider diese Woche nicht kommen. Hat mir die Umstände erklärt die ich auch vollkommen verstehe, da großer Vorfall in der Familie. Ich bat ihn mir wenigstens die Rechnung zu kommen zu lassen, die ich brauche um den Schaden im Keller (vor vielen Monaten entstanden) nun von der Versicherung bearbeiten lassen zu können. Der Keller schimmelt weg und muss dringend geräumt werden. Auch im Sinne des Vermieters/Vermieterin.
Ich sagte ihm auch das er sich keinen Stress machen brauche, wegen der Begutachtung, das alles derzeit ja trocken sei.
Er mache weder das Eine noch das Andere. Eventuell kann er nächste Woche kommen.

Was mach ich nun?

Hoffe das es halbwegs verständlich erklärt ist. Die Situation ist für uns sehr unschön und wir suchen auch schon nach einer anderen Wohnung (da auch schon Schimmel im Schlafzimmer gehabt). Trotzdem sollte es doch im Sinne des Vermieters sein, das wir unseren Pflichten nachgehen können.

Liebe Grüße
Angi

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2 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
avalon2006
Status:
Praktikant
(801 Beiträge, 100x hilfreich)

Fordere die neue Vermieterin auf, die Mängel bis in 14 Tagen zu beseitigen, und drohe gleichzeitig eine Mietminderung an. Wenn die Angst ums Geld haben, kommen die meistens ganz schnell in die Puschen.

gruß
avalon 2006

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"Das Leben ist eines der Härtesten."

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