Vermieterwechsel in 2014 und jetzt BK Abrechnung von beiden

3. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
lachendesauge
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 4x hilfreich)
Vermieterwechsel in 2014 und jetzt BK Abrechnung von beiden

Im November 2014 wurde die Wohnung an meine neue Vermieterin verkauft. Vor sechs Wochen erhielt ich vom ehemaligen Vermieter eine BK Abrechnung für den Zeitraum Januar bis Ende Nov 2014 mit einer Nachzahlungsforderung in Höhe von € 36,- Meine Frage ist: muss ich das an ihn bezahlen oder darf ich eine Gesamtkostenabrechnung für 2014 (inkl. Dezember) abwarten/erwarten, die ja von meiner neuen Vermieterin kommen müsste. Die BK Abrechnungen werden von einer Hausverwaltung erstellt. Der alte Vermieter scheint sie also bis Nov 2014 bei der Hausverwaltung angefordert zu haben.

Wie verhalte ich mich jetzt richtig?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6693 Beiträge, 2351x hilfreich)

Und wann ist die Umschreibung im Grundbuch erfolgt ? Erst damit tritt der neue Eigentümer in den Mietvertrag ein.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#2
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10422 Beiträge, 4621x hilfreich)

Es gilt § 566 BGB , insbesondere erstmal Absatz 1

Zitat:
Wird der vermietete Wohnraum nach der Überlassung an den Mieter von dem Vermieter an einen Dritten veräußert, so tritt der Erwerber anstelle des Vermieters in die sich während der Dauer seines Eigentums aus dem Mietverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten ein.


Wer war denn zum Zeitpunkt der Erstellung (!) der Nebenkostenabrechnung der Eigentümer der Wohnung? Nur der hat das Recht und die Pflicht eine solche zu erstellen und zwar über die ganze Abrechnungsperiode. Wie eventuelle Zahlungen dann zwischen ehemaligem und aktuellem Eigentümer aufgeteilt wird, ist nicht das Problem des Mieters. Das müssen die schon unter sich regeln.

Ich würde den aktuellen Vermieter darauf aufmerksam machen, dass du eine solche Abrechnung erhalten hast. Dabei kannst du ihm auch mitteilen, dass er für die Nebenkostenabrechnung auch für die Zeit vor seinem Erwerb verantwortlich ist. Sofern du damals eine Barkaution bezahlt hast, macht es wohl auch Sinn, vom neuen Vermieter einen Nachweis der Anlage der kompletten Kaution zu fordern. Nicht selten geht diese oder Teile davon nämlich während eines Eigentumsübergangs verloren und dann gibt's beim Auszug Ärger.

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#3
 Von 
lachendesauge
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 4x hilfreich)

cauchy, deine Antwort hilft mir sehr! Vielen lieben Dank!

Dann habe ich zumindest richtig gedacht und werde evtl. den neuen Vermieter informieren. Eigentlich wollte ich dies nicht tun, da ja die Chance besteht, dass ich vom neuen VM gar keine fristgerechte Abrechnung erhalte ;) Witzig ist, dass die Dame selbst Juristin ist und doch eigentlich wissen sollte, dass die alten Eigentümer/Vermieter nicht einfach eine BK Abrechnung erstellen können.

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#4
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10422 Beiträge, 4621x hilfreich)

Zitat (von lachendesauge):
Witzig ist, dass die Dame selbst Juristin ist und doch eigentlich wissen sollte, dass die alten Eigentümer/Vermieter nicht einfach eine BK Abrechnung erstellen können.

Dann frage doch ganz harmlos mit Hinweis auf § 566 BGB die Ex-Vermieterin, warum sie dir eine Nebenkostenabrechnung geschickt hat bzw. warum sie glaubt, dass sie aktuell noch Rechte dirgegenüber hat. Vielleicht gibt es ja irgendo noch eine andere Regelung oder ein Urteil, auf das sie ihre Meinung stützt. Dies hier ist nur ein Laienforum und Laien können (wie auch Juristinnen ;) ) irren.

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#5
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1466x hilfreich)

Kann das im Kaufvertrag geregelt werden, dass der alte Vermieter noch die BK-Abrechnung für die Zeit, als es noch ihm gehörte, erstellt?

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#6
 Von 
lachendesauge
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich habe heute meine Vermieterin gefragt. Sie weiß nichts von einer BK Abrechnung bis 2014. Habe ihr gesagt, dass ich dann nicht darauf reagiere und eine Abrechnung für das gesamte Jahr von ihr erwarte. Was auch immer kommt - zumindest eine ZahlungsFRIST hätten sie ja nennen sollen. Haben sie aber nicht.

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#7
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10422 Beiträge, 4621x hilfreich)

Zitat (von Anjuli123):
Kann das im Kaufvertrag geregelt werden, dass der alte Vermieter noch die BK-Abrechnung für die Zeit, als es noch ihm gehörte, erstellt?

Im Prinzip geht das natürlich schon. Wobei der Kaufvertrag ja in der Regel ein Vertrag zwischen dem Ex-Vermieter und dem neuen Vermieter ohne Beteiligung des Mieters ist. Von daher können darin eigentlich keine Regelungen getroffen werden, die Wirkung auf die Rechte und Pflichten des Mieters haben. Das wäre dann nämlich ein Vertrag zu Lasten Dritter (des Mieters) und das geht nicht. Auch wenn die Ex-Vermieterin aufgrund des Kaufvertrages zur Erstellung einer NK-Abrechnung berechtigt oder sogar verpflichtet sein sollte, müsste diese m.M.n. offiziell über den aktuellen Vermieter zugestellt werden. Woher soll auch der aktuelle Mieter wissen, was im Kaufvertrag steht und wem die Zahlungen zustehen? Wenn er an die Ex-Vermieterin zahlt, so tut er das möglicherweise ohne rechtlichen Grund und muss, wenn es hart auf hart kommt, an den aktuellen Vermieter nochmal die gleiche Summe zahlen.

Zitat (von lachendesauge):
Habe ihr gesagt, dass ich dann nicht darauf reagiere und eine Abrechnung für das gesamte Jahr von ihr erwarte.

Zur Sicherheit könnte man das auch nochmal der Ex-Vermieterin mitteilen. Wie oben geschrieben: Vielleicht gibt es irgendwo ein Schlupfloch, dass ich bzw. jetzt du übersehen hast. Und dann ist es besser, nicht komplett auf Konfrontation zu setzen und gar nicht zu reagieren, sondern erstmal vorsichtig nachzufragen.

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