Vermieterwechsel - nun Ärger

21. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
NetteS
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 20x hilfreich)
Vermieterwechsel - nun Ärger

Hallo,
also, ich brauchte im letzten Dezember ganz dringend eine Wohnung, weil ich vor meinem Ex-Freund geflohen bin. Ich bin dann bei einem Bekannten in eine abgeschlossene eigene Wohnung eingezogen, bei der das Fenster kaputt war und etliche andere Mängel auch. Er sagte damals unter Zeugen, dass er das noch reparieren möchte, wobei damals schon das Haus unter einer Zwangsverwaltung stand. Ich habe ihm aber die Miete gezahlt. Wir hatten alle einen Briefkasten und das Schreiben der Zwangsverwaltung hatte er abgefangen. Ich habe aber Belege meiner Mietzahlung. Seit dem 18.06.03 gibt es nun einen neuen Vermieter, mit dem es von Anfang an irgendwie Ärger gab. Dieser besteht nun auf die fehlende Mieteinnahmen bis September 03, die ich dann an ihn überwiesen habe. Ich habe ihm mehrmals mitgeteilt, dass ich Belege meiner Zahlung habe, aber die will er gar nicht sehen. Nun will ich ausziehen und habe am 31. Dezember gekündigt. Wir hatten aber mündlich vereinbart, dass ich zum 01. Januar 04 ausziehen darf, weil der Nachbar in meine Wohnung will. Die neuen Vermieter möchten mich sowieso raus haben. Ich habe einen Hund und dieser darf auch nicht mehr in den Hof. Nun habe ich dies aber bis zum heutigen Tage nicht schriftlich. Es gab zwischenzeitlich einen Vorfall. Und zwar hat der Vermieter am 04. Dezember "aus Versehen" meine Telefonleitung durchschnitten und wollte dies auch im Beisein des Telekomtechnikers begleichen. Da er aber keine Telefonnummer angeben konnte, wurde die Rechnung auf mich geschrieben. Letzte Woche erhielt ich die Rechnung und übergab sie ihm. Er weigert sich aber diese zu zahlen. So, heute wollte er mir ein Schreiben übergeben, welches ich unterschreiben sollte, in dem steht, dass ich mich bereit erkläre, die Miete vom 18.06. zu zahlen, die Fenster repariere und die Wohnung beim Auszug komplett renovieren soll!!!!!!! In meinem Mietvertrag wurde nichts vereinbart!!!!!! Ich habe vor einem Jahr hier neu gestrichen!!!! So, reicht es, dass ich bei Einzug Zeugen habe? Die können den Zustand genau beschreiben. Es existiert ein Schreiben von mir, in dem ich diesem neuen Vermieter alle Mängel aufgeschrieben habe, weil er sich nie um Kontakt und Besichtigung bemüht hatte und nie etwas repariert hat. Ach ja, beim alten Vermieter durfte ich die Scheune nutzen, dort sind noch Sachen von mir, diese ist nun abgeschlossen.

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Gruwo
Status:
Lehrling
(1286 Beiträge, 181x hilfreich)

Lassen Sie sich nicht einschüchtern oder überrumpeln! Unterschreiben Sie bloss keine Vereinbarungen, in denen Sie sich "nachträglich" zu irgendetwas verpflichten!

Wenn Sie in den letzten 12 Monaten Ihre Schönheitsreparaturen durchgeführt haben, sind Sie aus dem Schneider und müssen bei Auszug gar nicht renovieren.

Die Reparatur des Fensters ist Vermietersache, wenn Sie den Schaden nicht verursacht haben.

Auch die Herausgabe Ihrer Sachen aus der Scheune können Sie nach § 812 (1) BGB ohne weiteres verlangen. Schaffen Sie sie in Sicherheit, solange sie noch da sind!!

Die Rechnung der Telekom können Sie gem. § 556 b (2) BGB mit den Mietforderungen des Vermieters aufrechnen, wenn Sie ihm das einen Kalendarmonat vorher schriftlich anzeigen. Wenn Sie vorher ausziehen, kommen Sie es notfalls mit einer Klage an Ihr Geld.

Im Zweifelsfall fragen Sie einfach Ihren örtlichen Mieterverein.

Viel Erfolg!

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#2
 Von 
NetteS
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 20x hilfreich)

Vielen Dank, habe diese Bestätigung zu meiner Beruhigung gebraucht. Nur weiß der neue Vermieter nicht, dass ich bei Einzug gestrichen habe. Er hat sich bis heute noch nicht meinen Mietvertrag angesehen. Die Belege, dass ich die Miete bezahlt habe, wollte er auch nicht sehen, er beharrt darauf, dass ich nicht bezahlt habe.

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#3
 Von 
Line
Status:
Schüler
(421 Beiträge, 153x hilfreich)

Ich bekomme den Eindruck, daß es sich bei Deinem Vermieter um einen Meschen handelt, der einfach versucht, ein Maximum an Geld von Dir zu bekommen.
An Deiner Stelle würde ich der Sache mit den Mietzahlungen gelassen entgegen sehen. Du hast Deine Miete bezahlt, und das kannst Du belegen. Was mir allerdings nicht ganz klar ist, an wen hast Du denn die Miete ab dem 18.06. gezahlt, an den alten oder neuen Vermieter?
Und wann hast Du von dem Vermieterwechsel erfahren?

Gruß

Line

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#4
 Von 
NetteS
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 20x hilfreich)

Den Eindruck, dass der Vermieter das Maximum an Geld zu bekommen versucht hab ich auch....es kursiert das Gerücht, dass sein Geschäft pleite ist.....aber nur ein Gerücht, das interessiert mich nicht. Ich hab über den Anwalt des neuen Vermieters Ende August erfahren, dass er der neue Besitzer ist. Ich habe dann bei der Zwangsverwaltung angerufen, wem ich nun die Miete ab 01. September geben soll, die sagten, ich solle warten, bis sie die Verwaltung schriftlich niedergelegt habe, das würde ich erfahren. Dann hat sich der Neue gleich wieder per Anwalt gemeldet wegen Mietrückstand. Nun will er von mir eine renovierte Wohnung haben......(damit er sich saniert).

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#5
 Von 
NetteS
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 20x hilfreich)

Das Geld ging bis zum 01. September an den alten Vermieter.

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#6
 Von 
Gruwo
Status:
Lehrling
(1286 Beiträge, 181x hilfreich)

Einen guten Verhaltens-Ratgeber für Mieter im Falle eines Eigentümerwechsels finden Sie hier:

http://www.bmgev.de/me/271/10.pyhtml

Wichtig ist, dass Sie erst an den neuen Vermieter bezahlen, wenn er sich als neuer Eigentümer legitimieren kann, z.B.:

-wenn der alte Eigentümer Sie dazu auffordert;
-wenn der neue Eigentümer Ihnen eine vom alten unterschriebene Vollmacht vorzeigt;
-oder wenn Sie durch Einsichtnahme in das Grundbuch sich davon überzeugen konnten, daß der Neue tatsächlich der Eigentümer ist.

Also nicht voreilig handeln...

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#7
 Von 
NetteS
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 20x hilfreich)

Ich hatte nicht voreilig gehandelt; genau das wirf der neue mir heute noch vor....Er hat sich nicht einmal persönlich vorgestellt, sondern es kam irgendwann ein Angestellter von ihm vorbei. Darauf hat keiner von uns Mieter reagiert, wir wollten die schriftliche Niederlegung der Zwangsverwaltung abwarten. Dann hat sich der neue Vermieter per Anwalt gemeldet, der natürlich ganz wild gedroht hatte. Aber nach der Aufklärung meinerseits, dass der neue sich nicht gemeldet hatte, war der Anwalt dann ganz still und ich bekam bisher keine Post mehr.

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#8
 Von 
Gruwo
Status:
Lehrling
(1286 Beiträge, 181x hilfreich)

Hallo NetteS,

das war von mir kein Vorwurf , nur ein Tipp:)

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#9
 Von 
NetteS
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 20x hilfreich)

@Gruwa

Hallo, so habe ich es auch gesehen. Mittlerweile habe ich erfahren, dass der neue Vermieter dem Nachbarn Druck macht auszuziehen, damit er in meine Wohnung ab 01.2. zieht. Ich habe allerdings immer noch nichts über diese Aktion schriftlich. Ich vermute, dass er doppelt Miete kassieren will. Der Bruder des Vermieters möchte nämlich in die Nachbars Wohnung und den wollen sie raushaben. Kann ich nun unbeschadet zum 31.01. raus oder nicht wenn ich es nur mündlich habe???

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#10
 Von 
Gruwo
Status:
Lehrling
(1286 Beiträge, 181x hilfreich)

Nur wenn Ihr Vermieter und der Nachmieter mitspielen und alles reibungslos abläuft, können Sie unbeschadet zum 31.01.04 ausziehen.

Ihr Auszug hat den "Schönheitsfehler" einer mündlichen Kündigung. Diese ist im Ernstfall nicht wirksam, nach § 568 (1) BGB bedürfte sie der Schriftform.

Zur Zeit hält Ihr Vermieter also "die Trümpfe in der Hand", kommt es zu Problemen mit dem Nachmieter, hat er immer noch einen gültigen, ungekündigten(!) Vertrag mit Ihnen.

Um es für Sie sicher zu machen, sollten Sie einen Mietaufhebungsvertrag (MAV) zum 31.01.04 mit Ihrem Vermieter abschliessen. Eine Vorlage finden Sie auf:

www.mietaufhebungsvertrag.de

Einen Anspruch auf Unterzeichnung haben Sie nicht, u.U. knüpft er den Vertrag an weitere Bedingungen...

Einen Königsweg sehe ich daher nicht, am Besten ist m.E. nach der MAV. Natürlich nicht zu jedem Preis.

Die gute Nachricht: Doppelt kassieren kann der Vermieter nicht: zieht Ihr Nachmieter zum 01.02.04 ein, kann er an Sie keine durchsetzbaren Mietforderungen mehr stellen. :)

Haben Sie schon einen neuen Mietvertrag?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
NetteS
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 20x hilfreich)

@Gruwa

Vielen Dank für Ihre Auskünfte. Ich habe dem Vermieter ein Schreiben verfasst, in dem wir in beiderseitigem Einverständnis den Mietvertrag aufheben. Nachdem ich nichts schriftlich in der Hand hatte, hat der Mieterverein ein Schreiben verfasst mit der Bitte um schriftliche Mitteilung. Daraufhin kam Vermieter mit einer Liste von Forderungen, die ich in keinster Weise erfordern will. Der Vermieter schuldet mir noch Geld, weil er meine Telefonleitung durchtrennt hatte. Dies will er mir nicht geben. Außerdem hat er zwei Fahrräder von mir entfernt. Heute kam ich nach Hause und meine Sachen, die in der Scheune deponiert waren, standen vor der Tür. Es wurden neue Briefkästen montiert, aber ich habe keinen bekommen. Er will definitiv, dass ich ausziehe, aber eine schriftliche Bestätigung meiner Auflösung bekomme ich nicht. Ich kann auch definitiv mit diesen Menschen nicht reden. Der Nachmieter hat sich auch nur bereit erklärt in meine Wohnung zu ziehen, weil der Vermieter ihn unter Druck setzt. Aber auf dessen Hilfe kann ich nicht hoffen, weil er froh ist, wenn ich noch nicht ausziehe....Blöde Lage. Nun habe ich die Situation in der neuen Wohnung, dass das Bad renoviert wird und bis zum 01.02. noch nicht fertig ist. Den Großteil meiner Sachen habe ich aber schon drin.

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