Vermieterwechsel/Mieterhöhung um 33% Sofort

27. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
kdg
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieterwechsel/Mieterhöhung um 33% Sofort

Wie soll ich mich verhalten?
Lebe seit über 20 Jahren in dieser Wohnung. Mein alter Vermieter hat sich nie für meine Mietsituation interressiert. Reparaturen habe ich selber, soweit möglich(Armaturen in Bad und Küche z.b. vorgenommen. Meine Forderung nach z.B.: Neue Kloschüssel(das erste mal vor 15 Jahren,dann nochmal nach fünf und nochmal fünf Jahren) wurden immer mit "Ja" beantwortet, aber nie durchgeführt.
Der neue Eigentümer sagte beim persönlichen Treffen in meiner Wohnung: Es bleibt alles wie es ist. Dann erhielt ich den Brief: Mieterhöhung um 33% ab sofort zu zahlen ab der nächsten Miete.
Nachdem ich mich mal schlaugemacht habe
Bürgerbüro, schickt mich weiter zu:
Rathaus Zimmer XXX Einsicht in Mietspiegel. Mitnahme verweigert.
Rathaus Zimmer XXX schickt mich weiter zu Anwaltskanzlei der MieterVermieter Mietspiegel erhalten .
, komme ich zu folgenden Fakten:
Höchstens 20% nach 3 Jahren
Mieterhöhung greift erst nach drei Monaten
Über 20% ist das Schreiben des Vermieters eh Nichtig. Oder.
Frage:Überweise ich jetzt die alte Miete, oder die neue Miete oder die alte Miete plus 20 Prozent ,


1sthelp



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26 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Bis mal eine korrekte Mieterhöhung kommt überweist du einfach weiter die alte Miete.

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#2
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2420x hilfreich)

Dein Vermieter kann nicht einseitig den bestehenden Mietvertrag ändern, das könnt ihr nur zusammen: [URL=http://dejure.org/gesetze/BGB/558b.htmll]§558b BGB [/URL] .

Er kann dich also um Zustimmung zur Mieterhöhung bitten (mit Fristen, nicht ab sofort).
Wenn du der Erhöhung zustimmst, ist sie laut genanntem Paragraphen drei Monate nach Zugang des Verlanges gültig, sofern sie die gesetzlichen Vorgaben erfüllt: die dir schon bekannten 20% in drei Jahren eben. Beachte Absatz 3; der Vermieter kann sein schon versandtes Erhöhungsverlangen anpassen, die Frist beginnt nicht jedes Mal neu!
Wenn du nicht zustimmst, kann den Vermieter versuchen, die Zustimmung einzuklagen. Hat er mehr als 20% verlangt, wird ihm das eher nicht gelingen, sonst schon, wenn dieentsprechenden Paragraphen wie [URL=http://dejure.org/gesetze/BGB/558.html]§558 BGB [/URL] ff erfüllt sind. Wenn die Klage Erfolg hat, musst du die Prozesskosten bezahlen.

Wenn jetzt ein Anwaltsschreiben mit der Aufforderung, einer Erhöhung um 20% zuzustimmen, kommt, solltest du vielleicht zustimmen. Den Anwalt musst du dann allerdings nicht bezahlen; bisher hat dein Vermieter keinen Grund, einen einzuschalten.

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#3
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1065 Beiträge, 205x hilfreich)

quote:
Dann erhielt ich den Brief: Mieterhöhung um 33%

Wie wäre denn da der genaue Text ?



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#4
 Von 
Babydolly
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

he,

also an deiner stelle würde ich auch noch die alte Miete zahlen...
was will der Vermieter denn machen, wenn es so wieso nichtig ist...
also hat er doch kein grund jetzt aufeinmal so ein aufstand zu machen...und schon gar keine 33 % Mieterhöhung...wo kommen wa denn da hin...



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#5
 Von 
Zaubermaus41
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)


Fand die Mieterhöhung nach einem Vermieterwechsel statt?? Gilt die 20% Klausel auch, wenn der Vermieter wechselt??

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#6
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Natürlich!!

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#7
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 356x hilfreich)

@kdg scheint sein eigenes Thema ja wirklich wahnsinnig zu interessieren.



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#8
 Von 
Zaubermaus41
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Schön zu wissen, weil mein neuer Vermieter...mir einen neuen Mietvertrag präsentiert mit 50% Erhöhung. Gibt es hier eine Formulierung auf die ich ihn verweisen kann. Sorry, bin da noch ziemlich unbeholfen. Danke für eure Hilfe

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#9
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Du musst keinen neuen Mietvertrag unterschreiben und auch einer 50%igen Erhöhung nicht zustimmen. Eigentlich musst du gar nicht reagieren. Wenn der neue Vermieter einigermassen schlau ist, wird er gar nicht erst ansatzweise versuchen sowas durchzusetzen.
Dein alter MV gilt weiter. Noch nichtmal der Name des alten Vermieters muss ersetzt werden.

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#10
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 356x hilfreich)

Ein bißchen mehr sollten wir vom Sachverhalt schon wissen.



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#11
 Von 
guest-12317.09.2010 19:31:21
Status:
Lehrling
(1309 Beiträge, 303x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#12
 Von 
Zaubermaus41
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Bei mir hat sich jetzt rausgestellt, dass der Vermieter gewechselt hat. Und er möchte jetzt einen neuen Mietvertrag mit einer 50% Mieterhöhung mit mir abschließen. Begründung Mietspiegel!
Zudem will er Nebenkostennachzahlung, obwohl ich noch gar keinen Mietvertrag mit ihm hatte. Er hat mir Vermieterwechsel nicht gemeldet. Alles ganz komisch...

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#13
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

quote:
Ein bißchen mehr sollten wir vom Sachverhalt schon wissen.

Jetzt tät mich aber schon interessieren unter welchen Umständen du der Meinung wärst, dass eine sofortige Mieterhöhung von 33% gerechtfertigt ist oder auch eine 50%ige inkl. neuem Mietvertrag mit dem neuen Vermieter?
Es gibt keine Umstände, die solche Mieterhöhungen rechtfertigen. Vielleicht mal abgesehen von ganz clever ausgehandelten Individualvereinbarungen, aber da das eher selten ist, geh ich mal nicht davon aus. Ausserdem sollte ein TE das erwähnen.

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#14
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 356x hilfreich)

quote:
Ausserdem sollte ein TE das erwähnen.

Diese TE hat ja auch schon unheimlich viel "erwähnt".



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#15
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Antwort hierauf wäre trotzdem nett:

quote:
etzt tät mich aber schon interessieren unter welchen Umständen du der Meinung wärst, dass eine sofortige Mieterhöhung von 33% gerechtfertigt ist oder auch eine 50%ige inkl. neuem Mietvertrag mit dem neuen Vermieter?




quote:
Und er möchte jetzt einen neuen Mietvertrag mit einer 50% Mieterhöhung mit mir abschließen. Begründung Mietspiegel!
Zudem will er Nebenkostennachzahlung, obwohl ich noch gar keinen Mietvertrag mit ihm hatte. Er hat mir Vermieterwechsel nicht gemeldet. Alles ganz komisch...

Nochmal: du brauchst keinen Mietvertrag mit dem neuen Vermieter. Wenn der neue Vermieter das Haus/Wohnung gekauft/geerbt hat, dann ist er automatisch der neue Vermieter und er erwirbt deinen Mietvertrag sozusagen mit. Änderungen sind nicht erforderlich und für den Mieter z.Zt. eher nachteilig.
Mietspiegel schön und gut, aber er darf nur 20% in 3 Jahren und dazu zählt auch, was dein ehemaliger Vermieter erhöht hat.
Nebenkostennachzahlung musst du ihm gegenüber leisten, wenn nötig.

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0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 356x hilfreich)

quote:
Antwort hierauf wäre trotzdem nett:

Von der Maus wissen wir doch noch nicht mal, ob es sich überhaupt um eine Wohnung handelt (und sonst wissen wir auch nicht viel).
Deshalb immer: Erst Sachverhalt, dann Beurteilung.




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0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

quote:
von der Maus wissen wir doch noch nicht mal, ob es sich überhaupt um eine Wohnung handelt

Entschuldigung wenn ich im Mietrechtsforum mal grundsätzlich nicht davon ausgehe, dass es sich bei den Mietobjekten um Kaninchenställe oder Bleistifte handelt. Und für was ausser Wohnungen gibts Mietspiegel? Gehts noch?

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0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 356x hilfreich)

quote:
nicht davon ausgehe, dass es sich bei den Mietobjekten um Kaninchenställe oder Bleistifte handelt.

Warum so kompliziert ?
Es gibt z.B. auch noch gewerbliche Verträge.



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0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Für die gibts aber keine Mietspiegel. Und offensichtlich wurde aufgrund von Mietspiegel erhöht. Oder zumindest der Versuch gestartet.

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#20
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 356x hilfreich)

quote:
Für die gibts aber keine Mietspiegel

Dann könnte meiner also so etwas wie die Blaue Mauritius sein ?



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0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest-12317.09.2010 19:31:21
Status:
Lehrling
(1309 Beiträge, 303x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Zaubermaus41
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn ich den Mietvertrag ablehne ... welche rechtlich korrekte Formulierung verwende ich und welchen § muss ich verwenden???
Danke !!


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0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 356x hilfreich)

quote:
welche rechtlich korrekte Formulierung verwende ich

Nein, danke.



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#24
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Wenn du unbedingt ablehnen willst, was du nicht musst, da die Forderung rechtlich keinen Bestand hat, dann schreib einfach, dass du den neuen Mietvertrag ablehnst, da der alte Vertrag weiterhin Gültigkeit besitzt.
Ich würde da gar nicht drauf reagieren. Zeitverschwendung! Ein Mietvertrag hat Bestand auch wenn er 50 Jahre alt ist und der Besitzer mittlerweile 5x gewechselt hat.

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#25
 Von 
Zaubermaus41
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

auch, wenn der alte Vermieter noch vermerkt ist..?? Eine Mietergänzung wäre doch hier sinnvoll,oder?

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0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

quote:
auch, wenn der alte Vermieter noch vermerkt ist..?? Eine Mietergänzung wäre doch hier sinnvoll,oder?

Wenn du mit dem 3ten Weltkrieg rechnest und damit, dass danach keinerlei Grundbucheinträge mehr existieren, aber du, das Haus und der neue Mietvertrag weiterhin vorhanden sind, dann ist die Mietergänzung sicher sinnvoll.
Ansonsten ist diese nicht nötig.
Gegen eine Mietergänzung, in der nur der neue Vermieter genannt wird, spricht aber auch nichts. Gegen einen neuen Mietvertrag mit dem neuen Vermieter spricht aber wahrscheinlich einiges. Z.B. so kleine Wörter wie:"weiss" oder "im Allgemeinen", die plötzlich fehlen oder vorhanden sind.

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