Vermietet verstorben

8. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
Ghasemi
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermietet verstorben

Guten Tag, mein Vermieter ist vor drei Wochen verstorben. Ich, mein Sohn und meine Frau leben seit 4 Jahren in dieser Wohnung. Was passiert mit mir als Mieter? Kann der neu Hausbesitzer mich kündigen? Was passiert, wenn ich nach 3 Monate Räumungfrist kein Wohnung gefunden habe?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10523 Beiträge, 4660x hilfreich)

Zitat:
Was passiert mit mir als Mieter?

Der Mietvertrag läuft weiter. Ich würde die Miete einfach weiter auf das bisherige Konto überweisen. Irgendwann werden vermutlich die Erben kommen und sich an euch wenden. Dann macht es Sinn, sich einen Beweis vorlegen zu lassen, dass diese auch wirklich die Erben sind. Ein Grundbuchauszug oder ein Erbschein wäre z.B. möglich.

Zitat:
Kann der neu Hausbesitzer mich kündigen?

Ein Sonderkündigungsrecht gibt es meines Wissens nach nicht. Eine Kündigung ist aber z.B. nach § 573 BGB , wenn die jeweiligen Voraussetzungen (in der Regel Eigenbedarf) vorliegen.

Zitat:
Was passiert, wenn ich nach 3 Monate Räumungfrist kein Wohnung gefunden habe?

Wenn die Kündigung rechtmäßig ist und der Mieter dennoch nicht auszieht, kann der Vermieter Räumungsklage einreichen. Das sollte der Mieter aber tunlichst vermeiden, weil dadurch einiges an Kosten anfallen kann.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1448x hilfreich)

Zitat (von Ghasemi):
Was passiert mit mir als Mieter?


Außer das sich Name und Bankverbindung des Vermieters ändern, nichts.

Zitat (von Ghasemi):
Kann der neu Hausbesitzer mich kündigen?


Möglich. Aber das hätte auch der verstorbene Vermieter tun können. Liegen keine anderen Gründe vor käme einzig Eigenbedarf in Betracht.

Zitat (von Ghasemi):
Was passiert, wenn ich nach 3 Monate Räumungfrist kein Wohnung gefunden habe?


Kündigungsfrist, Räumungsfrist ist was anderes.

Vorausgesetzt die Kündigung wäre rechtmäßig, kann der Vermieter Räumungsklage einreichen.

Zitat (von Ghasemi):
Ich, mein Sohn und meine Frau leben seit 4 Jahren in dieser Wohnung


Ab 5 Jahre Wohndauer beträgt die Kündigungsfrist für den Vermieter 6 Monate und ab 8 Jahre 9 Monate.

Das nur nebenbei.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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