Guten Tag, mein Vermieter ist vor drei Wochen verstorben. Ich, mein Sohn und meine Frau leben seit 4 Jahren in dieser Wohnung. Was passiert mit mir als Mieter? Kann der neu Hausbesitzer mich kündigen? Was passiert, wenn ich nach 3 Monate Räumungfrist kein Wohnung gefunden habe?
Vermietet verstorben
8. März 2016
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Frage vom 8. März 2016 | 23:20
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermietet verstorben
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#1
Antwort vom 9. März 2016 | 10:01
Von
Status: Gelehrter (10523 Beiträge, 4660x hilfreich)
Zitat:Was passiert mit mir als Mieter?
Der Mietvertrag läuft weiter. Ich würde die Miete einfach weiter auf das bisherige Konto überweisen. Irgendwann werden vermutlich die Erben kommen und sich an euch wenden. Dann macht es Sinn, sich einen Beweis vorlegen zu lassen, dass diese auch wirklich die Erben sind. Ein Grundbuchauszug oder ein Erbschein wäre z.B. möglich.
Zitat:Kann der neu Hausbesitzer mich kündigen?
Ein Sonderkündigungsrecht gibt es meines Wissens nach nicht. Eine Kündigung ist aber z.B. nach § 573 BGB , wenn die jeweiligen Voraussetzungen (in der Regel Eigenbedarf) vorliegen.
Zitat:Was passiert, wenn ich nach 3 Monate Räumungfrist kein Wohnung gefunden habe?
Wenn die Kündigung rechtmäßig ist und der Mieter dennoch nicht auszieht, kann der Vermieter Räumungsklage einreichen. Das sollte der Mieter aber tunlichst vermeiden, weil dadurch einiges an Kosten anfallen kann.
#2
Antwort vom 9. März 2016 | 10:36
Von
Status: Bachelor (3201 Beiträge, 1448x hilfreich)
ZitatWas passiert mit mir als Mieter? :
Außer das sich Name und Bankverbindung des Vermieters ändern, nichts.
ZitatKann der neu Hausbesitzer mich kündigen? :
Möglich. Aber das hätte auch der verstorbene Vermieter tun können. Liegen keine anderen Gründe vor käme einzig Eigenbedarf in Betracht.
ZitatWas passiert, wenn ich nach 3 Monate Räumungfrist kein Wohnung gefunden habe? :
Kündigungsfrist, Räumungsfrist ist was anderes.
Vorausgesetzt die Kündigung wäre rechtmäßig, kann der Vermieter Räumungsklage einreichen.
ZitatIch, mein Sohn und meine Frau leben seit 4 Jahren in dieser Wohnung :
Ab 5 Jahre Wohndauer beträgt die Kündigungsfrist für den Vermieter 6 Monate und ab 8 Jahre 9 Monate.
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