Hallo,
ein ganzes Haus wurde in Eigentumswohnungen / Einheiten verkauft.
Ich habe die vermietete Untergeschosswohnung erworben.
Ein Ehepaar mit 2 Kleinkindern (ca. 5 und 2 Jahre), erwarben die Wohnung darüber.
Nun beklagt sich der Mieter meiner Wohnung darüber, dass die darüberliegende Partei sehr laut sei, die Kinder mit Roller und Bobbycar den langen Flur ( 6-8 Meter) entlangfahren würden und er die Miete kürzen wolle.
1.) Wie verhalte ich mich ?
2.) Bekomme ich eine Mietkürzung erstattet ?
3.) Von wem ?
4.) Wer sorgt in diesem Fall für Ruhe ?
Für eine Antwort bedanke ich mich schon jetzt und Grüße
Wolfgang W.
Vermietete Eigentumswohnung....
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Verlangen Sie von Ihrem Mieter ein Lärmprotokoll, aus dem sich Zeiten und Arten der Lärmbelästigung ergeben.
Mit diesem müssen Sie die Obereigentümer zur nachbarschaftlichen Rücksichtnahme auffordern.
Eine Mietkürzung würden Sie von den Oberen nur erstattet bekommen, wenn diese nach Aufforderung weiterhin zur Unzeit übermäßigen Lärm produzieren. Ist dem nicht so, war die Minderung Ihres Mieters unberechtigt und er ist zur Erstattung verpflichtet.
Mit freundlichen Grüßen
Scharnhorst
Rechtsanwalt
Vielen Dank für die promte Antwort Herr RA Scharnhorst !
Wenn ich darf, belästige ich Sie noch mit einer Frage :
Geht es auch das ich die Drüberwohnenden sofort zur Ruhe auffordere ?
Habe mir das laute Bollern der Rädchen, am Telefon schon mitangehört. War in der wohl üblichen Mittagsruhe, also zwischen 13 und 15 h, sowie nach Auskunft des Mieters, in aller Herrgottsfrüh am Sonntag.
Vielen Dank nochmal, und freundliche Grüße
Wolfgang W.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Versuchen kann man es. Hand und Fuß hat die Sache jedoch erst mit dem genannten Lärmprotokoll.
Mit freundlichen Grüßen
Scharnhorst
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Herr Scharnhorst,
ich möchte mich auf diesem Wege, nochmals recht herzlich bedanken, für die prompte und kompetente Antwort.
Dieses Forum gehört nun zu meinen Favoriten !
Freundliche Grüße
Wolfgang W.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
4 Antworten
-
20 Antworten
-
18 Antworten
-
6 Antworten
-
5 Antworten
-
39 Antworten
-
5 Antworten
-
25 Antworten