Vermietete Garagen bei Nebenkostenabrechnung zu berücksichtigen?

23. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
Tresentroll
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermietete Garagen bei Nebenkostenabrechnung zu berücksichtigen?

Hallo,
ich habe eine Frage aus Sicht des Mieters. Meine Mutter wohnt in einem Haus mit 5 Parteien. Zum Haus gehören 2 Garagen, die wohl gewerblich vermietet sind uns als Lager dienen.
Bei der Nebenkostenabrechnung und somit bei den Umlagen werden aber nur die Wohnungen mit den entsprechenden Flächen berücksichtigt. Grundsteuer, Straßenreinigung etc. werden also nur auf die Wohnungen umgelegt, die vermieteten Garagen tauchen nicht auf.
Meine Frage: Müssen die Einnahmen bzw. die Garagen nicht in der Nebenkostenabrechnung mit berücksichtigt werden? Die Garagen sind NICHT an Mieter der wohnungen vermietet.
Vielen Dank vorab!
Andi

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1378x hilfreich)

Zitat (von Tresentroll):
die wohl gewerblich vermietet sind uns als Lager dienen.

Du schreibst, dass die Garagen uns als Lager dienen. Das ist doch ein Fehler im Text, oder?

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#2
 Von 
Tresentroll
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Oh. Entschuldigung. Sollte ein "und" sein, kein "uns.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31888 Beiträge, 5621x hilfreich)

Die Garagen gehören nicht zur Mietsache Wohnung.
Der Vermieter hat sie separat vermietet.
Deshalb legt er Kosten auch nicht auf die Wohnungsmieter um.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
guest-12325.02.2020 18:38:59
Status:
Schüler
(298 Beiträge, 104x hilfreich)

Zitat (von Tresentroll):
Grundsteuer, Straßenreinigung etc. werden also nur auf die Wohnungen umgelegt, die vermieteten Garagen tauchen nicht auf.


Stehen Mehrfamilienhaus und Garagen auf einem Flurstück?
Ist das Haus als Mehrfamilienhaus oder als Eigentumswohnungen im Grundbuch eingetragen?

Gibt es einen gemeinsamen Grundbesitzabgabenbescheid (Grundsteuer, Straßenreinigung u.a.) für Haus und Garagen? Oder gibt es getrennte Bescheide für Haus (bzw. ggf. Eigentumswohnungen) und Garagen?

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#5
 Von 
Tresentroll
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Schon mal Danke für die Antwort. Ich meine es umgekehrt. Müssten die Nebenkosten, die das ganze Gebäude/Grundstück betreffen, nicht auch anteilig auf die Miete(r) der Garage umgelegt werden?
Der Vermieter generiert ja Einnahmen durch die Vermietung der Garagen. Ergo müssen doch diese Einnahmen bei der Umlage der Nebenkosten in irgendeiner Weise berücksichtigt werden.

Ergänzung: Die Garagen sind auf einem Flurstück und das Gebäude gehört einem Eigentümer. Ob es in irgendeiner Form getrennte Abrechnungen gibt, kann ich nicht sagen. Ich gehe aber davon aus, dass die Vermietung der Garagen, charmant ausgedrückt, nebenbei läuft.

-- Editiert von Tresentroll am 23.07.2019 12:12

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#6
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9860 Beiträge, 4473x hilfreich)

Zitat (von Tresentroll):
. Müssten die Nebenkosten, die das ganze Gebäude/Grundstück betreffen, nicht auch anteilig auf die Miete(r) der Garage umgelegt werden?
Ja, müssten sie. Nur muss man sich anschauen, welchen Anteil die Garagen an den Nebenkosten haben. Bei der Grundsteuer z.B. könnte man schauen, ob Garagen überhaupt in die Berechnung der Grundsteuer eingehen und wenn ja wie stark. Straßenreinigung wird die Garagennutzer auch treffen müssen. Schneeräumung z.B. wird Garagennutzer möglicherweise überproportional bertreffen, sofern die Garagenzufahrt deutlich größer als der Fußweg zum Haus ist. Gleiches gilt für alle anderen Nebenkostenarten. Wenn in den Geragen z.B. Licht oder ein Stromanschluss ist, so muss dieser Stromanteil ebenfalls auf die Garagennutzer entfallen.

Wenn in den Garagenmietverträgen eine Umlage von Nebenkosten nicht vorgesehen ist, so werden diese Kosten durch den Eigentümer der Garagen zu tragen sein.

Die Frage ist nur, wie groß diese Anteile sind. Sicher ist, dass die Wohnungsmieter dem Vermieter richtig Arbeit machen können, weil eben das Auseinanderdividieren der Kosten nicht unanspruchsvoll ist. Die Kosten für diese Aufschlüsselung ist als Verwaltungskosten übrigens nicht umlegbar. Von daher wird der Vermieter sicher nicht begeistert sein. Wenn das dem Mieter dann am Ende nur ein paar Cent weniger bringt, sollte man sich überlegen, ob es das wert ist.

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#7
 Von 
Tresentroll
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
vielen Dank für die Antworten. Jetzt sehe ich ein wenig klarer. Ich befürchte, dass es für den Vermieter unangenehm wird, da seit Kurzem ein "Hausverwalter" eingesetzt wurde, der sich mit ungerechtfertigten Mahnungen und ähnlich negativen Aktionen vorgestellt hat. Meine fast blinde Mutter mit ihren 80 Jahren weiß sich nicht wirklich gegen sowas zu wehren. Da ist es von Vorteil, wenn man als Mieter Gegenargumente hat.

Nochmals herzlichen Dank!
Andi

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