Vermietetes Haus kaufen: Aufhebungsvertrag

26. Juli 2012 Thema abonnieren
 Von 
Maialisa
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Vermietetes Haus kaufen: Aufhebungsvertrag

Guten Tag,

wir (Eltern, 1 Kind) wollen eine DHH kaufen. Diese ist seit 2003 an eine Familie mit Kindern (amerikanische Staatsangehörigkeit) vermietet, Kündigungsfrist also 9 Monate.

Wir möchten selbst einziehen. Würden dann also wegen Eigenbedarf kündigen. Wegen der langen Kündigungsfrist wäre ein Aufhebungsvertrag sinnvoller, vorausgesetzt, daß wir uns mit den Mietern darauf einigen können (ggfs. gegen eine Zahlung).

Angebot des Verkäufers: Wir lassen uns ins Grundbuch eintragen (dann können wir wegen Eigenbedarfs kündigen), und bezahlen das Haus erst, wenn es frei wird.

Wer macht einen Aufhebungsvertrag am sinnvollsten mit den Mietern: Der Verkäufer oder wir als Käufer?

Was sollte dort drin stehen?

Die Modalitäten/Voraussetzungen einer Kündigung nach Eigenbedarf sind mir bekannt.

Danke schon einmal!





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10 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

Ganz ehrlich,

erst das Haus leer, dann kaufen.

Mit dem Grundbucheintrag wird vorab die Grunderwerbssteuer fällig, der Gefahrenübergang zu Euch findet statt, Notar und Makler müssen bezahlt werden.

Wenn Aufhebungsvertrag, dann soll der Verkäufer diesen schliessen und das Haus dann leer an Euch verkaufen.



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#4
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

quote:
Angebot des Verkäufers: Wir lassen uns ins Grundbuch eintragen (dann können wir wegen Eigenbedarfs kündigen), und bezahlen das Haus erst, wenn es frei wird.

Da scheint aber einer das Risiko zu lieben.

quote:
Wer macht einen Aufhebungsvertrag am sinnvollsten mit den Mietern: Der Verkäufer oder wir als Käufer?

Deutlich schneller dürfte es gehn, wenn der Verkäufer das macht.

quote:
Was sollte dort drin stehen?

Na das worauf ihr euch mit den Mietern einigen könnt. Was sonst?

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#5
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

quote:
Genau, dann zahlt der VK ordentlich Schadenersatz, da er nur zum Vorwand auf Eigenbedarf gekündigt hat.

Erst denken, dann schreiben. Es geht um einen Aufhebungsvertrag und nicht um eine Eigenbedarfskündigung, die entweder jetziger oder zukünftiger Eigentümer machen wollen.

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#7
 Von 
Maialisa
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke schon einmal für Eure Antworten!

Erst leer, dann Haus kaufen - natürlich wäre das besser!

Wenn aber die Mieter einem Aufhebungsvertrag nicht zustimmen ...?

Der Vermieter kann ja nicht einfach kündigen. Das können nur wir wegen Eigenbedarfs - und dazu müssen wir ja Eigentümer sein...

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Wenn aber die Mieter einem Aufhebungsvertrag nicht zustimmen ...?



Das ist wohl eine Geldfrage.

Allerdings auch für dich. Leer kann ein Haus 10% mehr wert sein.

Mit einem Aufhebungsvertrag ist dir aber nicht viel geholfen. Wenn die M trotzdem nicht ausziehen, müsstest du klagen, das dauert Monate, Jahre.

Die M müssten sich in einer notariellen Urkunde der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwerfen. Zum Notar müsst ihr ja sowieso.

Ein anderes, bezugsfreies Haus zu kaufen, wäre aber vielleicht doch die bessere, einfachere Lösung.

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-- Editiert flawless am 26.07.2012 23:19

1x Hilfreiche Antwort


#10
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

quote:
Wenn aber die Mieter einem Aufhebungsvertrag nicht zustimmen ...?


Wenn Sie einem Aufhebungsvertrag nicht zustimmen, dann werden sie auch einer Eigenbedarfskündigung nicht so ohne weiteres zustimmen.

Redet doch mal mit den Mietern, wie die das sehen.
Der Eigentümer soll denen einen Betrag x anbieten für freiwilligen Auszug.

Auch ich würde mich nicht auf das Abenteuer "Hauskauf mit Mietern drin" einlassen, ausser Ihr habt genug Zeit, Geld und Geduld.

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