Guten Tag,
wir (Eltern, 1 Kind) wollen eine DHH kaufen. Diese ist seit 2003 an eine Familie mit Kindern (amerikanische Staatsangehörigkeit) vermietet, Kündigungsfrist also 9 Monate.
Wir möchten selbst einziehen. Würden dann also wegen Eigenbedarf kündigen. Wegen der langen Kündigungsfrist wäre ein Aufhebungsvertrag sinnvoller, vorausgesetzt, daß wir uns mit den Mietern darauf einigen können (ggfs. gegen eine Zahlung).
Angebot des Verkäufers: Wir lassen uns ins Grundbuch eintragen (dann können wir wegen Eigenbedarfs kündigen), und bezahlen das Haus erst, wenn es frei wird.
Wer macht einen Aufhebungsvertrag am sinnvollsten mit den Mietern: Der Verkäufer oder wir als Käufer?
Was sollte dort drin stehen?
Die Modalitäten/Voraussetzungen einer Kündigung nach Eigenbedarf sind mir bekannt.
Danke schon einmal!
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Vermietetes Haus kaufen: Aufhebungsvertrag
26. Juli 2012
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Frage vom 26. Juli 2012 | 21:36
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Vermietetes Haus kaufen: Aufhebungsvertrag
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#2
Antwort vom 26. Juli 2012 | 22:02
Von
Status: Lehrling (1168 Beiträge, 313x hilfreich)
Ganz ehrlich,
erst das Haus leer, dann kaufen.
Mit dem Grundbucheintrag wird vorab die Grunderwerbssteuer fällig, der Gefahrenübergang zu Euch findet statt, Notar und Makler müssen bezahlt werden.
Wenn Aufhebungsvertrag, dann soll der Verkäufer diesen schliessen und das Haus dann leer an Euch verkaufen.
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#4
Antwort vom 26. Juli 2012 | 22:15
Von
Status: Bachelor (3215 Beiträge, 999x hilfreich)
quote:
Angebot des Verkäufers: Wir lassen uns ins Grundbuch eintragen (dann können wir wegen Eigenbedarfs kündigen), und bezahlen das Haus erst, wenn es frei wird.
Da scheint aber einer das Risiko zu lieben.
quote:
Wer macht einen Aufhebungsvertrag am sinnvollsten mit den Mietern: Der Verkäufer oder wir als Käufer?
Deutlich schneller dürfte es gehn, wenn der Verkäufer das macht.
quote:
Was sollte dort drin stehen?
Na das worauf ihr euch mit den Mietern einigen könnt. Was sonst?
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#5
Antwort vom 26. Juli 2012 | 22:19
Von
Status: Bachelor (3215 Beiträge, 999x hilfreich)
quote:
Genau, dann zahlt der VK ordentlich Schadenersatz, da er nur zum Vorwand auf Eigenbedarf gekündigt hat.
Erst denken, dann schreiben. Es geht um einen Aufhebungsvertrag und nicht um eine Eigenbedarfskündigung, die entweder jetziger oder zukünftiger Eigentümer machen wollen.
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#7
Antwort vom 26. Juli 2012 | 23:01
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Danke schon einmal für Eure Antworten!
Erst leer, dann Haus kaufen - natürlich wäre das besser!
Wenn aber die Mieter einem Aufhebungsvertrag nicht zustimmen ...?
Der Vermieter kann ja nicht einfach kündigen. Das können nur wir wegen Eigenbedarfs - und dazu müssen wir ja Eigentümer sein...
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#8
Antwort vom 26. Juli 2012 | 23:18
Von
Status: Senior-Partner (6927 Beiträge, 2501x hilfreich)
quote:
Wenn aber die Mieter einem Aufhebungsvertrag nicht zustimmen ...?
Das ist wohl eine Geldfrage.
Allerdings auch für dich. Leer kann ein Haus 10% mehr wert sein.
Mit einem Aufhebungsvertrag ist dir aber nicht viel geholfen. Wenn die M trotzdem nicht ausziehen, müsstest du klagen, das dauert Monate, Jahre.
Die M müssten sich in einer notariellen Urkunde der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwerfen. Zum Notar müsst ihr ja sowieso.
Ein anderes, bezugsfreies Haus zu kaufen, wäre aber vielleicht doch die bessere, einfachere Lösung.
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-- Editiert flawless am 26.07.2012 23:19
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#10
Antwort vom 27. Juli 2012 | 08:12
Von
Status: Schlichter (7340 Beiträge, 1610x hilfreich)
quote:
Wenn aber die Mieter einem Aufhebungsvertrag nicht zustimmen ...?
Wenn Sie einem Aufhebungsvertrag nicht zustimmen, dann werden sie auch einer Eigenbedarfskündigung nicht so ohne weiteres zustimmen.
Redet doch mal mit den Mietern, wie die das sehen.
Der Eigentümer soll denen einen Betrag x anbieten für freiwilligen Auszug.
Auch ich würde mich nicht auf das Abenteuer "Hauskauf mit Mietern drin" einlassen, ausser Ihr habt genug Zeit, Geld und Geduld.
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