Vermietung Gewerbe

14. November 2023 Thema abonnieren
 Von 
Wiwaruma
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermietung Gewerbe

Ich habe meinen Betrieb vermietet, der Mieter hat vor ca. 5 Jahren einen alten Gefrierraum wieder in Betrieb genommen ( der Raum steht nicht im Mietvertrag). Ich habe es stillschweigend akzeptiert, weil ich ab und zu mal ein Stück Wild in eine Kühlzelle gehenkt habe. Jetzt will er plötzlich von mir eine Kühlgebühr dafür haben. Kann ich jetzt im Gegenzug, die Miete für den Gefrierraum ( rückwirkend ),
berechnen?

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6285 Beiträge, 2290x hilfreich)

Ich würde erstmal darauf hinweisen, daß der Gefrierraum nicht zur Mietsache gerhört aber vermeitet werden könnte und eine Mietzins vorschlagen. Bei der Vereinbarung der Miethöhe könnte man dann bemerken daß sie geringer sein könnte, wenn man sie auch für eine vergangene Zeit vereinbart.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2072 Beiträge, 317x hilfreich)

Also ich würde da glaube ich die Kühlgebühr akzeptieren und im Gegenzug einen angemessenen Mietzins für die bisher geduldete Nutzung des Raumes verlangen und ggf. mit der Kühlgebühr verrechnen...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
vacantum
Status:
Schüler
(302 Beiträge, 54x hilfreich)

Was genau hat man denn vermietet? "Betrieb" steht bestimmt nicht im Mietvertrag.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116232 Beiträge, 39228x hilfreich)

Zitat (von Wiwaruma):
Kann ich jetzt im Gegenzug, die Miete für den Gefrierraum ( rückwirkend ),
berechnen?

Können kann man vieles, in Abhängigkeit der persönlichen Talente, der Motivation und des finanziellen Spielraumes.
Rechtlich ist das "können" aber regelmäßig wesentlich unrelevanter als das "dürfen".

Und für das "dürfen" sehe ich da gewisse Probleme ...



Zitat (von Spezi-2):
Ich würde erstmal darauf hinweisen, daß der Gefrierraum nicht zur Mietsache gerhört

Nach 5 Jahren widerspruchsloser Nutzung , dürfte es zu einer konkludenten Änderung des Mietvertrages gekommen sein - falls der Raum nicht schon von Anfang an inkludiert war ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4087 Beiträge, 475x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Nach 5 Jahren widerspruchsloser Nutzung , dürfte es zu einer konkludenten Änderung des Mietvertrages gekommen sein - falls der Raum nicht schon von Anfang an inkludiert war ...


Es geht ja nicht darum die Nutzung zu verbieten, sondern darum, den Gebrauch zu monetarisieren. Da dürfte es doch in der Umkehr ebenso sein, man hat kostenlos den Hasen (oder so) dort abhängen lassen, das könnte man auch konkludent sehen.

-- Editiert von User am 19. November 2023 09:00

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 259.788 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
105.267 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen