Hallo,
ich würde gerne wissen welche Besitzverhältnisse gelten, wenn der Eigentümer eines Hauses an mich eine Wohnung vermietet und ich den Eigentümer des Hauses ein Zimmer untervermietet habe.
Vermietung an den Eigentümer
4. Februar 2023
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Frage vom 4. Februar 2023 | 12:46
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermietung an den Eigentümer
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#1
Antwort vom 4. Februar 2023 | 13:41
Von
Status: Senior-Partner (6435 Beiträge, 2317x hilfreich)
Zitat:welche Besitzverhältnisse gelten,
Besitzer ist wer über die Sache tatsächlich verfügt.
Was soll man denn hier unter "Besitzverhältnisse" verstehen ?
-- Editiert von User am 4. Februar 2023 13:42
#2
Antwort vom 4. Februar 2023 | 15:11
Von
Status: Master (4584 Beiträge, 554x hilfreich)
Du bist Mieter und UnterVERMIETER. Die Wohnung steht nach wie vor noch im Eigentum des Eigentümers (hier wohl auch Hauptvermieter), Besitzer der Wohnung bist du, allerdings ist dein VERMIETER auch Besitzer des von ihm angemieteten Teil der Wohnung.
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#3
Antwort vom 4. Februar 2023 | 16:57
Von
Status: Unbeschreiblich (120079 Beiträge, 39828x hilfreich)
Zitatich würde gerne wissen welche Besitzverhältnisse gelten, wenn der Eigentümer eines Hauses an mich eine Wohnung vermietet und ich den Eigentümer des Hauses ein Zimmer untervermietet habe. :
Das könnte sich einem erschließen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen / Nutzungsbedingungen liest.
Kennt man diese Fakten, kann man sinnvoll weiterdiskutieren.
Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den Wortlaut posten, dann können wir zielführend dazu diskutieren.
ZitatBesitzer der Wohnung bist du, :
Falsch, er besitzt allenfalls noch Teile der Wohnung.
Sein Mieter Besitzer des von ihm angemieteten Zimmers und vermutlich auch noch von anderen Teilen der Wohnung.
#4
Antwort vom 4. Februar 2023 | 18:23
Von
Status: Master (4584 Beiträge, 554x hilfreich)
ZitatFalsch, er besitzt allenfalls noch Teile der Wohnung. :
Nichts anderes habe ich geschrieben, musst halt mal alles im Zusammenhang lesen.
ZitatBesitzer der Wohnung bist du, allerdings ist dein VERMIETER auch Besitzer des von ihm angemieteten Teil der Wohnung. :
#5
Antwort vom 4. Februar 2023 | 18:44
Von
Status: Philosoph (13735 Beiträge, 4362x hilfreich)
Hallo,
was hier mit "Besitzverhältnisse" gemeint ist, und in welche Richtung die Frage überhaupt geht ist mir auch nicht klar.
Seit wann ist denn der Vermieter auch noch Untermieter? Seit Beginn?
Steuerrechtlich kann eine solche Konstellation auch Probleme bringen.
Stefan
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