Vermietung an den Eigentümer

4. Februar 2023 Thema abonnieren
 Von 
Ape432
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermietung an den Eigentümer

Hallo,
ich würde gerne wissen welche Besitzverhältnisse gelten, wenn der Eigentümer eines Hauses an mich eine Wohnung vermietet und ich den Eigentümer des Hauses ein Zimmer untervermietet habe.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6435 Beiträge, 2317x hilfreich)

Zitat:
welche Besitzverhältnisse gelten,

Besitzer ist wer über die Sache tatsächlich verfügt.
Was soll man denn hier unter "Besitzverhältnisse" verstehen ?

-- Editiert von User am 4. Februar 2023 13:42

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#2
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4584 Beiträge, 554x hilfreich)

Du bist Mieter und UnterVERMIETER. Die Wohnung steht nach wie vor noch im Eigentum des Eigentümers (hier wohl auch Hauptvermieter), Besitzer der Wohnung bist du, allerdings ist dein VERMIETER auch Besitzer des von ihm angemieteten Teil der Wohnung.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120079 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von Ape432):
ich würde gerne wissen welche Besitzverhältnisse gelten, wenn der Eigentümer eines Hauses an mich eine Wohnung vermietet und ich den Eigentümer des Hauses ein Zimmer untervermietet habe.

Das könnte sich einem erschließen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen / Nutzungsbedingungen liest.
Kennt man diese Fakten, kann man sinnvoll weiterdiskutieren.

Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den Wortlaut posten, dann können wir zielführend dazu diskutieren.



Zitat (von Solan196):
Besitzer der Wohnung bist du,

Falsch, er besitzt allenfalls noch Teile der Wohnung.
Sein Mieter Besitzer des von ihm angemieteten Zimmers und vermutlich auch noch von anderen Teilen der Wohnung.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4584 Beiträge, 554x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Falsch, er besitzt allenfalls noch Teile der Wohnung.


Nichts anderes habe ich geschrieben, musst halt mal alles im Zusammenhang lesen.

Zitat (von Solan196):
Besitzer der Wohnung bist du, allerdings ist dein VERMIETER auch Besitzer des von ihm angemieteten Teil der Wohnung.

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#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13735 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

was hier mit "Besitzverhältnisse" gemeint ist, und in welche Richtung die Frage überhaupt geht ist mir auch nicht klar.
Seit wann ist denn der Vermieter auch noch Untermieter? Seit Beginn?

Steuerrechtlich kann eine solche Konstellation auch Probleme bringen.

Stefan

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