Vermietung eines Einfamilienhauses mit einem kleinen Problem

3. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
Lucilla123
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 2x hilfreich)
Vermietung eines Einfamilienhauses mit einem kleinen Problem

Guten Tag!

Herr P. möchte sein Einfamilienreihenhaus vermieten. Seit ein paar Jahren kommt es im Schnitt allerdings alle 2 Jahre mal vor, dass bei bestimmten Wetterverhältnissen Wasser in den Keller des Hauses eindringt. Als Herr P. noch selbst im Haus wohnte, konnte er ganz gut damit leben, da es selten vorkommt und es sich wohl um Regenwasser handelt. Der gesamte Keller ist gefließt. Die Waschmaschine steht auf einem Sockel und auch sonst hat Herr P. dafür gesorgt, dass nichts im Keller so steht, das es Schaden nehmen könnte. Das meiste Wasser fließt irgendwann von alleine wieder ab. Den Rest feudelt Herr P. trocken. Die restliche Zeit ist der Keller supertrocken.

Herr P. hat bereits mit seinem Klemptner gesprochen, was er unternehmen könnte, um das Eindringen des Wassers in seinen Keller zu verhindern und hat erfahren, dass dies nur durch einen umfassenden Eingriff in die Kanalisation seines Hauses möglich wäre. Die Kosten wären immens. Daher hat sich Herr P. dazu entschlossen, nichts zu machen und damit zu leben.

Nun möchte Herr P. sein Haus gerne vermieten. Und er fragt sich nun, ob er auch von einem Mieter erwarten kann, mit dieser Einschränkung in der Kellernutzung zu leben und ob er von einem Mieter erwarten kann, dass dieser ebenfalls den Keller trocken feudelt, falls es mal wieder zu einem Wassereinbruch kommen sollte.

Gibt es eine Möglichkeit, wie Herr P. dies mit seinem zukünftigen Mieter regeln kann? Und wie könnte sich Herr P. vor eventuellen Schadensansprüchen seines zukünftigen Mieters schützen?

Vielen Dank

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4481x hilfreich)

Zitat:
Gibt es eine Möglichkeit, wie Herr P. dies mit seinem zukünftigen Mieter regeln kann? Und wie könnte sich Herr P. vor eventuellen Schadensansprüchen seines zukünftigen Mieters schützen?

Zunächst müsste der Vermieter den zukünftigen Mieter deutlich und nachweisbar auf die Problematik hinweisen. Am besten wäre es wohl, im Mietvertrag eine Klausel mit Beschreibung des Problems einzufügen und den Mieter darin zu verpflichten, regelmäßig den Keller auf Feuchtigkeit zu kontrollieren und bei Bedarf trocken zu legen.

Für die Ausformulierung einer solchen Klausel kann/ sollte man einen Anwalt beaufragen. Wenn die Klausel rechtlich unsauber oder nicht haltbar ist, so können die Folgen nämlich durchaus gravierend sein. Schlimmstenfalls wird der Vermieter dann zur Mängelbeseitigung verurteilt und dann wird's laut Darstellung richtig teuer.

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#2
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Und ich würde keinem Mieter raten so einen Vertrag zu unterschreiben, weil dieser dadurch über die gesetzliche Haftung haftet. Da zahlt dann auch keine Versicherung, wenn der Mieter mal für paar Wochen wegfährt und währenddessen der Keller vollläuft oder sich sogar Schimmel bildet. Und nein, es ist sicher nicht üblich einen Haussitter zu engagieren...

Für meine Begriffe nicht vermietbar.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Hallo,

man könnte das Haus ausdrücklich OHNE den Keller vermieten. Mit der Begründung, dass gelegentlicher Wassereinbruch die Nutzung einschränkt. Dann ist das weiter das Problem des Eigentümers.

Allerdings geht das nur, wenn der Eigentümer z.B. über eine Kellertüre Zutritt hat und dann die Trocknungsarbeiten machen kann und wenn der Mieter beim Unterschreiben des Vertrags das weiss und akzeptiert hat. Das Grundstück muss ja betreten werden können.

Alles andere ist rechtlich knifflig. Im übrigen sollte man sich schon überlegen, was passiert wenn sich der Mieter mal 4 Wochen Urlaub gönnt und gleich nach dem Wegfahren Wasser eintritt. Kommt es dann zu einem massiven Schimmelproblem, das ggf. nach oben zieht ?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Lucilla123
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo und vielen Dank für die Antworten.

Nehmen wir mal an, dass Herr P. sich dazu entschließt den Keller/die Kellerräume nicht (mit) zu vermieten. Würde er dann einen Mietvertrag über eine 3 Zimmerwohnung mit Küche und Bad mit dem Mieter schließen? Oder würde er einen Mietvertrag über ein Haus schließen, in dem der Keller ausgenommen ist?

Wie könnte Herr P. die Kellernutzung mit dem Mieter regeln? Wenn es nach Herrn P. geht, dürfte der Mieter die Kellerräume benutzen, um dort z. B. sein Fahrrad abzustellen und seine Wäsche zu waschen und zu trocknen. Er dürfte nur eben nichts auf den Fußboden stellen, was Schaden nehmen könnte, falls es doch mal wieder zu einem Wassereinbruch kommen sollte und er dürfte auch keine teuren, wertvollen Dinge dort lagern, weil Herr P. die Haftung nicht übernehmen möchte, wenn es zum Schaden käme. Wie könnte Herr P. die Kellerräume also nicht vermieten, die Nutzung aber schon gestatten und gleichzeitig regeln, wie der Keller genutzt werden darf und müsste Herr P. die rechtmäßgie Nutzung regelmäßig überprüfen?

Außerdem müsste Herr P. jederzeit Zugang zum Keller haben, um einen eventuellen Wasserschaden zeitnah zu beheben. Wie könnte Herr P. dies mit einem zukünftigen Mieter regeln? Es gibt einen Nebeneingang zu den Kellerräumen und die Kellerräume könnten vom Rest des Hauses/der Wohnung durch eine Tür abgetrennt werden, wenn nötig (jetzt ist dort ein offenes Treppenhaus).

Für den o. g. Fall, dass der Mieter im Urlaub wäre, wenn es zum Wasserschaden kommt, hat Herr P. schon vorab ein paar Maßnahmen ergriffen, damit das Wasser möglichst schnell wieder abfließt und er würde den Keller "elektronisch überwachen" wollen. Nein, keine Videokameras, aber Feuchtigkeitsmesser, o. ä. Wenn es dann doch unbemerkt zu einem Schaden käme, von dem auch der Mieter betroffen wäre (Schimmel, der "nach oben zieht"), wäre dies das Problem von Herrn P., mit dem er leben müsste (Restrisiko). Wäre dies eine Möglichkeit für Herrn P.?

Vielen Dank

:)

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#5
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4481x hilfreich)

Das ist keine Rechtsberatung hier und genau die benötigt in diesem Fall der Vermieter. Natürlich kostet ein Anwalt Geld, aber ohne ihn wird der Vermieter mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eine Bruchlandung erleben. Wir haben häufig genug Vermieter bzw. Mieter hier, bei denen irgendetwas schiefgegangen ist und dann nachher versucht werden muss, das Problem irgendwie zu lösen. In diesem Fall gibt es noch keinen Mietvertrag und noch kein Problem. Der Vermieter sollte tunlichst dafür sorgen, dass er einen rechtssicheren Mietvertrag anbietet und das geht nur durch eine eingehende Beratung durch einen Rechtsanwalt für Mietrecht.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 627x hilfreich)

Es gibt einen Nebeneingang zu den Kellerräumen und die Kellerräume könnten vom Rest des Hauses/der Wohnung durch eine Tür abgetrennt werden, wenn nötig

Ja, bau eine Türe ein, es ist doch offensichtlich nötig.
Eine Tauchpumpe an der tiefsten Stelle ist nicht möglich?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von Lucilla123):

Für den o. g. Fall, dass der Mieter im Urlaub wäre, wenn es zum Wasserschaden kommt, hat Herr P. schon vorab ein paar Maßnahmen ergriffen, damit das Wasser möglichst schnell wieder abfließt und er würde den Keller "elektronisch überwachen" wollen. Nein, keine Videokameras, aber Feuchtigkeitsmesser, o. ä. Wenn es dann doch unbemerkt zu einem Schaden käme, von dem auch der Mieter betroffen wäre (Schimmel, der "nach oben zieht"), wäre dies das Problem von Herrn P., mit dem er leben müsste (Restrisiko). Wäre dies eine Möglichkeit für Herrn P.?
Vielen Dank


Tolles Restrisiko. Ein Feuchtigkeitsmesser bringt doch auch nichts, wenn man keinen Zutritt hat. Und welcher Mieter will ständig (nenne ich das mal so) den Vermieter zu Hause haben?

Wenn sogar klar ist, dass ein Baumangel besteht, der zu weiteren Konsequenzen führt (in diesem Fall die Gesundheit der Mieter), so sehe ich ein durchaus ernstzunehmendes Problem. Auch wenn es für den Vermieter hart klingt: es macht trotz allem Sinn diese Bude zu sanieren.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Lucilla123
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von werner_r):
Es gibt einen Nebeneingang zu den Kellerräumen und die Kellerräume könnten vom Rest des Hauses/der Wohnung durch eine Tür abgetrennt werden, wenn nötig
Ja, bau eine Türe ein, es ist doch offensichtlich nötig.
Eine Tauchpumpe an der tiefsten Stelle ist nicht möglich?


Hallo!

Vielen Dank für die Antwort.

Ja, Tür und Pumpe sind bereits in Planung.

:)

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Lucilla123
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von asd1971):
Zitat (von Lucilla123):
Für den o. g. Fall, dass der Mieter im Urlaub wäre, wenn es zum Wasserschaden kommt, hat Herr P. schon vorab ein paar Maßnahmen ergriffen, damit das Wasser möglichst schnell wieder abfließt und er würde den Keller "elektronisch überwachen" wollen. Nein, keine Videokameras, aber Feuchtigkeitsmesser, o. ä. Wenn es dann doch unbemerkt zu einem Schaden käme, von dem auch der Mieter betroffen wäre (Schimmel, der "nach oben zieht"), wäre dies das Problem von Herrn P., mit dem er leben müsste (Restrisiko). Wäre dies eine Möglichkeit für Herrn P.?
Vielen Dank
Tolles Restrisiko. Ein Feuchtigkeitsmesser bringt doch auch nichts, wenn man keinen Zutritt hat. Und welcher Mieter will ständig (nenne ich das mal so) den Vermieter zu Hause haben?
Wenn sogar klar ist, dass ein Baumangel besteht, der zu weiteren Konsequenzen führt (in diesem Fall die Gesundheit der Mieter), so sehe ich ein durchaus ernstzunehmendes Problem. Auch wenn es für den Vermieter hart klingt: es macht trotz allem Sinn diese Bude zu sanieren.


Hallo und vielen Dank für die Antwort.

Zutritt hätte Herr P. ja, wenn er den Keller nicht vermietet und es zu den Kellerräumen eine eigene Eingangstür gibt. So hätte der Mieter Herrn P. ja nie in seiner Wohnung. In 70 Jahren, in denen das Haus jetzt steht, war 3 Mal Wasser im Keller. Herr P. sieht das nicht als ein sehr großes Problem an, zumal es dann viele Häuser in seiner Straße/Viertel betraf.

:)

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