Vermietung gewerblich oder nur privat?

7. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
ratlos44
Status:
Schüler
(386 Beiträge, 70x hilfreich)
Vermietung gewerblich oder nur privat?

Hey,

der A und die B mit ihrem Klienkind wollen zur Miete ein Haus von C mieten. Von den insgesamt 160qm will der A ca. 35qm gewerblich nutzen (kein echtes Gewerbe, sondern freier Beruf, zB Architekt)
C hat nichts dagegen, will aber nun wissen, ob er mit A und b einen ganz normalen MietV abschließen kann, oder ob aufgrund der (teil-) gewerblichen Nutzung Änderungen am MV-Vordruck vorzunehmen sind, bzw. ob sich steuerlich was ändert.

Was sind generell die Unterschiede zwischen einer Vermietung zum privaten Wohnen und der Vermietung von gewerblich genutzten Räumen??

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Von den insgesamt 160qm will der A ca. 35qm gewerblich nutzen

Sind die irgendwie separat ?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47607 Beiträge, 16828x hilfreich)

Wenn es sich um ein Haus handelt, in dem ein oder zwei Zimmer für eine freiberufliche Tätigkeit genutzt werden sollen, ohne dass diese Zimmer baulich getrennt von der Wohnung sind (z.B. eigener Eingang), dann handelt es sich um einen Wohnraummietvertrag.

Anders könnte es nur dann aussehen, wenn die 35qm prinzipiell auch durch einen anderen Gewerbetreibenden genutzt werden können, also zwei getrennte Mietverträge geschlossen werden können. Es muss dabei denkbar sein, dass auch unterschiedliche Mieter in Betracht kommen.

Der Umstand, dass ein Haus komplett als Wohnraum vermietet wurde, führt nicht dazu, dass alle Räume nur zum Wohnen genutzt werden dürfen. Einzele Räume dürfen durchaus auch als Arbeitszimmer genutzt werden.

Bei gewerblicher Vermietung gibt es für den Mieter keinen Kündigungsschutz. Daher sind Zeitmietverträge bei gewerblicher Vermietung häufig anzutreffen. Auch an vielen anderen Punkten gibt es einen deutlich geringeren Mieterschutz. Schließlich gibt es mit den §§ 549 - 576b BGB eine Vielzahl von Vorschriften, die nur auf die Vermietung von Wohnraum anwendbar sind.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ratlos44
Status:
Schüler
(386 Beiträge, 70x hilfreich)

hey morthi*

die Räume befinden sich im Souterrain; sie sind von außen durch einen Eingang zugänglich, aber auch innen durch einen "normale" Treppe zu erreichen.
Eine Nutzung als fremdvermietete Wohneinheit käme nur nach Umbau in Betracht - hier müßte dann der Weg zur Treppe mit einer Tür versehen werden...oder halt Mauerwerk, je nachdem wie man sich so versteht:-)

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ratlos44
Status:
Schüler
(386 Beiträge, 70x hilfreich)

News: Vermieter C stimmt der teilgewerblichen Nutzung wie beschrieben zu. Im Mietvertrag wird dies nicht !! verankert - hier wird nur reiner Wohnraum vermietet.

Frage nun: Wie schauts mit der Grundsteuer aus? Diese ist ja bei Gewerbeobjekten höher.
Mmüssen A und B etwas unternehmen - zB dem Finanzamt Bescheid geben? Kann es nicht sein, dass bei diesem qm-Verhältniss (160 gesamt zu 35 als Büro bei max alle 2 tage ein Kunde) die gewerbliche Komponente zurücksteht???

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