Ich wohne in einer Doppelhaushälfte in Bayern, der Keller ist ausgebaut.
Im Kellergeschoss befindet sich ein Raum (Flächenmaß (Nutzfläche) 8,85 qm, Lichte Höhe des Raums 233,3 cm, der Raum ist mit einer Heizung ausgestattet, die Fensterfläche (Rohbauöffnung) beträgt 0,73 qm. Die Fensteröffnung ist nach außen gerichtet zum Kellerabgang). Dieser Raum wurde mir lt. Mietvertrag als „Arbeitszimmer" vermietet.
Mir wurde ebenfalls ein „WC/Duschbad" (Flächenmaß (Nutzfläche) von 5,57 qm, Lichte Höhe des Raums 233,7 cm, der Raum ist mit einer Heizung ausgestattet, die Fensterfläche zum Lichtschacht (Rohbauöffnung) beträgt 0,73 qm) im Kellergeschoss liegend vermietet.
Frage: Dürfen mir diese beiden Räume im Kellergeschoss überhaupt als Wohnraum vermietet werden?
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Vermietung von Räumen im Kellergeschoss zulässig?
25. Oktober 2013
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Frage vom 25. Oktober 2013 | 19:24
Von
Status: Beginner (146 Beiträge, 8x hilfreich)
Vermietung von Räumen im Kellergeschoss zulässig?
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#1
Antwort vom 25. Oktober 2013 | 19:50
Von
Status: Student (2979 Beiträge, 1379x hilfreich)
Antwort gibt das zuständige Bauaufsichtsamt.
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