Vermutlich unrechtmäßig starke Erhöhung der Miete /Nebenkosten unpassende Berechnung keine Abrechnun

25. Dezember 2021 Thema abonnieren
 Von 
go536935-98
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 1x hilfreich)
Vermutlich unrechtmäßig starke Erhöhung der Miete /Nebenkosten unpassende Berechnung keine Abrechnun

Hallo
Folgender Sachverhalt:

Ich habe eine 36 Qm 1 Zimmer Wohnung vor 2 Jahren angemietet,.

Kosten laut Mietvertrag 375 Euro Warmmiete ...

Die Warmmiete setzt sich wie folgt zusammen:
275 Euro Grundmiete
25 Euro Betriebskosten
75 Euro Warmwasser/Heizung

Nun bekam ich vor wenigen Tagen einen Brief vom Vermieter eingeworfen wo folgendes drin steht :

,, Sehr geehrter Herr ....

Wie sie bereits aus den Medien erfahren haben sind die Kosten für Strom und Gas stark gestiegen weshalb auch ich die Nebenkosten anpassen muss.

Aus diesem Grund steigen ihre Nebenkosten zum 1.1.2022 um 25 Euro

Miete 250 Euro
Nebenkosten ab 2022 : 200 EUR
Gesamtsumme 450 Euro

So nun meine Frage ..

Die Berechnung ist komplett unterschiedlich und eine Abrechnung habe ich nie erhalten.

Ist diese Forderung rechtens ?

Mir kommt es etwas merkwürdig vor .

Was auch noch anzumerken ist :

Erst ab Frühjahr 2021 hab ich einen Heizungszähler an der Heizung.... vorher wurde es mit den Nachbarn irgendwie abgerechnet ( keine Ahnung wie genau).

Leider bekomme ich nur 900 Euro EM Rente da tun 75 Euro weniger schon verdammt weh...

Bin gerade frisch in der Privatinsolvenz und kann leider nicht in eine günstigere Wohnung ziehen ...



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67 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12329.10.2023 19:00:48
Status:
Praktikant
(662 Beiträge, 72x hilfreich)

Bitte den Beitrag nochmal bearbeiten,denn so mit deinen Zahlen macht es keinen Sinn,da

Zitat (von go536935-98):
Die Warmmiete setzt sich wie folgt zusammen:
275 Euro Grundmiete
25 Euro Betriebskosten
75 Euro Warmwasser/Heizung


Der Vermieter will um 25 Euro erhöhen

Zitat (von go536935-98):
Aus diesem Grund steigen ihre Nebenkosten zum 1.1.2022 um 25 Euro


Du schreibst

Zitat (von go536935-98):
Miete 250 Euro
Nebenkosten ab 2022 : 200 EUR
Gesamtsumme 450 Euro


Vorher 100 bei einer Erhöhung von 25 Euro wären das 125 und nicht 200,ebenso die Grundmiete gibst du unterschiedlich an,auch deine 75 machen keinen Siinn

Zitat (von go536935-98):
Leider bekomme ich nur 900 Euro EM Rente da tun 75 Euro weniger schon verdammt weh


-- Editiert von Catslove am 25.12.2021 08:59

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#2
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4551 Beiträge, 550x hilfreich)

Zitat (von Catslove):
Vorher 100 bei einer Erhöhung von 25 Euro wären das 125 und nicht 200,ebenso die Grundmiete gibst du unterschiedlich an,auch deine 75 machen keinen Siinn


So ist es, und du musst auch nicht zustimmen, kannst also getrost die bisher als vereinbart geltenden Kosten zzgl. Miete zahlen. Leg dir jeden Monat tatsächlich mindestens 25 € zurück, da du eine fette Nachforderung zu erwarten hast aufgrund der tatsächlich unglaublich gestiegenen NK.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

Bei solchen (mageren) Schilderungen sollte man immer prüfen, ob Kündigungsschutz besteht oder der Vermieter das Mietverhältnis GRUNDLOS fristgerecht kündigen kann, wenn der Mieter seinen Vorschlägen nicht entspricht.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#4
 Von 
go536935-98
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 1x hilfreich)

@Catslov genau dass ist ja mein Problem die unterschiedlichen Zahlen ...( habe es korrekt abgeschrieben ) ..

25 Euro klingen plausibel ...aber nicht die 75 Euro mehr ...vorher waren es 375 Warmmiete nun auf einmal 450 Euro ...für den Preis bekommt man hier eine 3 Zimmer Wohnung .

@Spezi-2
Wie prüfe ich dass ? Eine Kündigung wäre dass mit Abstand schlimmste was mir passieren kann . In meiner Situation finde ich keine Wohnung .
Da ich niemanden hätte wo ich erstmal hin könnte wäre ich schlichtweg obdachlos ..

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#5
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4551 Beiträge, 550x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Bei solchen (mageren) Schilderungen sollte man immer prüfen, ob Kündigungsschutz besteht oder der Vermieter das Mietverhältnis GRUNDLOS fristgerecht kündigen kann, wenn der Mieter seinen Vorschlägen nicht entspricht.


? Wie willst du da denn eine grundlos fristgerechte Kündigung herbeizaubern, das geben die gesetzlichen Bestimmungen nicht her. Wenn doch, dann bitte mal sagen welche.

Zitat (von go536935-98):
Eine Kündigung wäre dass mit Abstand schlimmste was mir passieren kann .


Das gilt für 98 % aller Mieter. Ich gehe mal davon aus, dass du einen normalen Mietvertrag für Wohnraum hast und nicht in einer Einrichtug lebst

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

@Solan196

Zitat:
Wie willst du da denn eine grundlos fristgerechte Kündigung herbeizaubern, das geben die gesetzlichen Bestimmungen nicht her. Wenn doch, dann bitte mal sagen welche.

Ich muß da nichts herbeizaubern.
Ich schrieb schon deutlich: "sollte man immer prüfen, ob Kündigungsschutz besteht".
Wenn kein Kündigungsschutz besteht, kann ordentlich (also ohne Erfordernis eines Grundes) fristgerecht gekündigt werden.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#7
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4551 Beiträge, 550x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Ich schrieb schon deutlich: "sollte man immer prüfen, ob Kündigungsschutz besteht".
Wenn kein Kündigungsschutz besteht, kann ordentlich (also ohne Erfordernis eines Grundes) fristgerecht gekündigt werden.


Aha du versuchst also zu "vanSellen", also Harry zu imitieren, schwurbelst irgendwas herbei und lässt dann den/die Fragesteller/in mit diesen, in den Nebel reinschwadernden Aussagen stehen.

Vorausgesetzt der/die TE wohnt in einer normalen Mietwohnung in einem normalen Mehrfamilienhaus, hat er/sie überhaupt nichts zu befürchten. Da musst du also was herbeizaubern, das weißt du auch sehr genau!

Bewohnt der/die TE ein Zweifamilienhaus, in dem auch der Hauseigentümer wohnt, kann dieser immer grundlos fristgerecht kündigen, das ist also nicht an ein Erhöungsverlangen gebunden und könnte jederzeit passieren, du hättest hier deine Ausführungen vervollständigen sollen, aber es ging dir offensichtlich nur darum zu verwirren.


Wie hier mittlerweile die Fragesteller vorgeführt werden stößt unangenehm auf. Ich dachte, wir wollten den Leuten helfen etwas EInblick zu erhalten. Ihr aber führt sie aufs Glatteis oder lasst sie lächelnd im Regen stehen, sehr unangenehm.

-- Editiert von Solan196 am 25.12.2021 12:36

3x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39745x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
da du eine fette Nachforderung zu erwarten

Wo soll denn die herkommen?



Zitat (von go536935-98):
eine Abrechnung habe ich nie erhalten.

Darauf gibt es wohl auch keinen Anspruch.



Zitat (von go536935-98):
Ist diese Forderung rechtens ?

So wie der Vermieter sie hier stellte, muss man diese nicht beachten. Schon alleine wegen der Fristen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
go536935-98
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo @alle

Ich wohne in einem Zweifamilienhaus Vermieter wohnt ×××× nicht ×××× mit im Haus ...

Das Problem ist einfach die komplette Berechnung stimmt nicht mit der im Mietvertrag ( siehe oben ) überein ...vorher war Warmmiete 375 nun sind's 450 Euro obwohl im Brief drin steht,, Nebenkosten haben sich um 25 Euro erhöht ..."

375 +25 sind 400 Euro Gesamtkosten nicht 450 ...die Zahlen kommen mir fast vor als hätte der VM die gewürfelt:

Mietvertrag: Brief : 250 Grundmiete
275 Grundmiete
Betriebskosten 25
Heiz/Wasser 75 200 Euro inklusive allem
Gedämmt 375 Gesamt 450
Differenz = 75 Euro .

Frist zu zahlen:
Brief wurde am 17.12 aufgesetzt
Zu zahlen zum 1.1
Brief war per Hand im gebrauchten Briefumschlag am 22 oder 23.12 per Hand eingeworfen...

Die Frage ist nun :
Wie verhalte ich mich ohne die Kündigung zu riskieren?

Was Fakt ist :
Der Insolvenzverwalter muss benachrichtigt werden und der Schuldnerberater ...
Wohngeld werde ich wohl sicher beantragen müssen in der Hoffnung etwas zu bekommen ...

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12329.10.2023 19:00:48
Status:
Praktikant
(662 Beiträge, 72x hilfreich)

Zitat (von go536935-98):
25 Euro klingen plausibel ...aber nicht die 75 Euro mehr ...vorher waren es 375 Warmmiete nun auf einmal 450 Euro ...für den Preis bekommt man hier eine 3 Zimmer Wohnung .


Du solltedt die Zahlen nochmals prüfen, denn so wäre ja die Grundmiete gesunken von 275 auf 250 Euro

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

@Solan196

Zitat:
Aha du versuchst also zu "vanSellen", also Harry zu imitieren, schwurbelst irgendwas herbei


Ich schwubel überhaupt nichts, sondern habe zur Prüfung geraten.
Dabei gehe ich davon aus, daß jeder Wohnungsmieter eigentlich wissen sollte, ob für das gemietete Objekt der gesetzliche Kündigungsschutz gilt, oder eine der gesetzlichen vorgesehendn Ausnahmen (zum Beispiel § 573a BGB) vorliegt.

Die vorgenomme Beschreibung "Ich habe eine 36 Qm 1 Zimmer Wohnung vor 2 Jahren angemietet" ist da viel zu allgemein.

Hat sich vor 2 Minuten durch #9 erledigt.



-- Editiert von Spezi-2 am 25.12.2021 14:03

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von go536935-98):
Leider bekomme ich nur 900 Euro EM Rente da tun 75 Euro weniger schon verdammt weh..

Es gibt je nach Bedürftigkeit auch Wohngeld, nur muss man das beantragen und es kostet Zeit, die sich ein Mieter nun mal nehmen muss.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31982 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von go536935-98):
Mietvertrag: Brief : 250 Grundmiete
275 Grundmiete
Betriebskosten 25
Heiz/Wasser 75 200 Euro inklusive allem
Gedämmt 375 Gesamt 450
Differenz = 75 Euro .


Du könntest ihm antworten,
-dass du sein Mieterhöhungsverlangen nicht für nachvollziehbar hältst.
-dass deine Grundmiete nach wie vor 275,- € beträgt. Eine *ordentliche* Mieterhöhung gem. gesetzl. Regelung hättest du bisher nicht erhalten.
- dass du der Erhöhung der BK (kalt+warm) von 25,- als mtl. Vorauszahlung zustimmst.
(Vorauszahlungen auf BK kann man auch ganz ohne Aufforderung des Vermieters vornehmen, wenn man von Kostensteigerungen und daraus resultierenden Nachzahlungen weiß)

Zitat (von go536935-98):
Wie verhalte ich mich ohne die Kündigung zu riskieren?
Einen Kündigungsgrund sehe ich nicht, wenn du diese gewürfelte oder trunkene *Mieterhöhung* nicht bedienst.

Was meint der VM denn mit ---gedämmt---? Hat er in 2021 irgendwas *modernisiert/gedämmt o.s.ä.?

Ich empfehle auch, den Wohngeldantrag zu stellen. Das hättest du längst tun können.
Welche Mietstufe hat dein Wohnort? Ob und wieviel Wohngeld es gäbe, kannst du dir vorab ausrechnen.
https://www.wohngeld.org/mietstufe.html#3-mietstufen-in-deutschland
http://1ngo.de/web/Wohngeld.html

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Intiron
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 33x hilfreich)

Was genau hindert einen eigentlich daran, den VM mal zu den unterschiedlichen Zahlen zu fragen?

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
go536935-98
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 1x hilfreich)

@Anami So schnell kanns gehen dass Missverständnisse entstehen aufgrund der nervigen Autokorrektur:
Gedämmt soll natürlich gesamt heißen also nichts gedämmt :) ...gedämmt =gesamt.

Ich denke so wie beschrieben werde ich es machen weil mir die 25 Euro schon plausibel erscheinen und da alles teurer wird dass auch schlüssig und nachvollziehbar wäre und ist ( auch ohne Abrechnung) .

Ich habe ja vorher nichts erhalten, da war nie was im Briefkasten es sei denn er hat wie jetzt auch es in einem Werbebriefumschlag gesteckt ( der jetzige war vom ,, Hagebaumarkt " dann könnte es ( wenn auch unwahrscheinlich) sein dass ich ihn gleich zusammen mit den kostenlosen versehentlich Werbezeitungen entsorgt hätte ...aber dann hätte er mich irgendwann mal angeschrieben denke ich .

Wohngeldantrag :
Habe dass schreiben erst vor 2 Tagen aus dem Briefkasten geholt ...und auch vorher hätte mir erst ab Januar etwas zugestanden laut Rechner.

Ist in Nordwestmecklenburg Mietstufe 2 .

Problematisch dürfte auch werden wenn das Amt Papiere vom VM verlangt und der die nicht rausrückt ...er ist leider so dass man bei allem ewig hinter her laufen muss ...und wenn da Papiere fehlen gibt's nichts ...

Ich werde den Vermieter am 27.12 anschreiben und mal nachfragen, ich hoffe ja es ist einfach nur ein simpler Fehler.

Viele raten mir ,, ziehe aus dem überteuerten Loch aus " ist nur leider nicht so einfach in meiner Situation, habe diese Wohnung auch nur bekommen weil nein anderer Bewerber da war ...ohne Klingel, ohbe Schuppen, Dachboden und ohne Keller ist auch nicht jedermanns Sache...wenn man aber drauf angewiesen ist nimmt man alles ...alles ist besser als Männerwohnheim oder Straße..

Bin froh dass ich nicht auf Öpnv angewiesen bin und gut Radfahren kann dadurch spare ich enorm ( wohne leider auf dem Dorf ohne Führerschein) ...ginge es nach mir würde ich sofort wieder in die Stadt ziehen wo mein soziales Umfeld ist .



0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31982 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von go536935-98):
Gedämmt soll natürlich gesamt heißen
Alles klar.
Du wohnst für 6,94 nettokalt in Mietstufe 2. Ob das überteuert ist, kann ich nicht sagen. Nach Sozialrecht sind dort lt. der 2019er KDU-Liste Nettokaltmieten zwischen 5,16 und 5,35 pro m²WF *angemessen*.
Zitat (von go536935-98):
ohne Klingel, ohbe Schuppen, Dachboden und ohne Keller
Dafür ist es ziemlich teuer...meine ich.

Aber deine kalten BK sind bisher sehr/zu niedrig mit ca 0,70€/m². Die liegen nach der o.g. Liste in diesem LK zwischen 1,24 und 1,42€ pro m² WF. Jetzt inzwischen vermutlich höher. Dann treffen die kalten BK mit (neu) 50,- eher ins Schwarze.

Für das Jahr 2021 (ab Messung mit HKV) bekommst du nächstes Jahr die erste Verbrauchsabrechnung.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4551 Beiträge, 550x hilfreich)

Zitat (von go536935-98):
Wie verhalte ich mich ohne die Kündigung zu riskieren?


Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von go536935-98):
Ist diese Forderung rechtens ?


So wie der Vermieter sie hier stellte, muss man diese nicht beachten. Schon alleine wegen der Fristen.


0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Dabei gehe ich davon aus, daß jeder Wohnungsmieter eigentlich wissen sollte, ob für das gemietete Objekt der gesetzliche Kündigungsschutz gilt, oder eine der gesetzlichen vorgesehendn Ausnahmen (zum Beispiel § 573a BGB) vorliegt.

Meiner Erfahrung nach weiss das kein Mieter es sei denn er war schonmal davon betroffen.
Zitat (von go536935-98):
Ich habe ja vorher nichts erhalten, da war nie was im Briefkasten es sei denn er hat wie jetzt auch es in einem Werbebriefumschlag gesteckt ( der jetzige war vom ,, Hagebaumarkt " dann könnte es ( wenn auch unwahrscheinlich) sein dass ich ihn gleich zusammen mit den kostenlosen versehentlich Werbezeitungen entsorgt hätte

Sowas lässt schon tief schliessen. Nichts gegen Wiederverwertung, aber das geht gar nicht.
Egal, aber ich schätze, dass sich dein Vermieter hier einfach vertan hat, und würde einfach nachfragen.

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4551 Beiträge, 550x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Dabei gehe ich davon aus, daß jeder Wohnungsmieter eigentlich wissen sollte, ob für das gemietete Objekt der gesetzliche Kündigungsschutz gilt, oder eine der gesetzlichen vorgesehendn Ausnahmen (zum Beispiel § 573a BGB) vorliegt.


und woher soll das Wissen kommen? Du stellst einfach DInge in den Raum und verunsicherst die Fragesteller, was sonst hier eigentlich der Part von Harry van Sell ist.

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4551 Beiträge, 550x hilfreich)

Zitat (von go536935-98):
Der Insolvenzverwalter muss benachrichtigt werden und der Schuldnerberater ...
Wohngeld werde ich wohl sicher beantragen müssen in der Hoffnung etwas zu bekommen ...


Den Insolvenzverwalter informieren ist OK, aber das hat ja mit deiner (?) Inso gar nichts zu tun. Allerdings wenn du Wohngeld erhältst, dass muss dem Inso-Verwalter mitgeteilt werden, da das EInkommen hierdurch angehoben wird.

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

@Solan169

Zitat:
Du stellst einfach DInge in den Raum

Und Du schreibst Unsinn, denn ich stelle auch keine Dinge in den Raum.
Der Ratschlag eine rechtliche Ausgangslage zu prüfen war sehr sinnvoll. Verstehst du natürtich nicht.
Wenn eine unvollkommen beschriebene Situation mehreraber verschiedene Auslagungen ermöglichst, wählst du natürlich die häufigste und hauptest grundlos dann noch andere verunsichern.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4551 Beiträge, 550x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Der Ratschlag eine rechtliche Ausgangslage zu prüfen war sehr sinnvoll.


Sinnvoll wäre er gewesen, wenn du weiter erklärt hättest, hast du aber nicht. Du hast einfach was in den Raum gestellt und das war es dann. Aber du hast recht, so ein Verhalten verstehe ich nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
go536935-98
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 1x hilfreich)

@alle
Brauche noch mal eure Hilfe zum Thema bin nun dabei mich in die Materie mühevoll einzuarbeiten

Deshalb noch mal zum besseren Verständnis für euch paar Stichpunkte :

1. Es ist eine Anliegerwohnung ( Zweifamilienhaus)
Vermieter wohnt ×××× nicht ×××× mit im Haus .

2. Letzten Winter zum Frühling wurden Termostate an an die Heizungen gebaut.

3. Kosten :
Es steht ein längerer Absatz im Vertrag (Vermutlich Standarttext ) dort steht 375 Euro Kaltmiete.

Unterm Punkt Betriebskosten steht nichts ( keine Summe) .

Dann der Umlagenschlüssel mit Standarttext .

Unterm Punkt Heizkosten Wasserpauschale ( kein Eintrag ) .

Dann der Punkt Mietzahlung :
275 Kaltmiete
25 Betriebskosten Vorrauszahlung
75 Euro Heiz/Warmwasser Vorrauszahlung
Gesamt 375 Euro ( den Betrag den ich jeden Monat gezahlt habe .

( zum Vergleich der Brief :
250 Euro Miete
200 Euro Nebenkosten
Gesamt 450 Euro )

Meiner Meinung nach ist es eine Warmmiete ( Pauschalmiete ) denn es ist ja in den betreffenden Punkten nichts genaues vereinbart bzw dass Feld wurde leer gelassen .

Nun noch mal der original Text Mietvertrag ( nur entscheidende Punkte)

Miete Betriebskosten: .
,, Die Grundmiete beträgt 275 Kalt "
Für nachfolgende Betriebskosten gemäß Betriebskostenverordnung zahlt der Mieter eine Vorrauszahlung von .....( Feld leer gelassen) .

Dann nach den einzelnen Posten ( die ich weggelassen habe ) ein interessanter Punkt :

Umlagenschlüssel :
Den Umlagenschlüssel der einzelnen Betriebskosten legt der Vermieter nach billigem Ermessen in der Betriebskostenabrechnung des ersten Abrechnungszeitraumes nach Mietvertragbeginn fest .

Über die Betriebskosten wird einmal jährlich abgerechnet. Nachzahlungen bzw Guthaben sind binnen Frist von 4 Wochen nach Fälligkeit zu leisten.
Die Vertragsparteien sind berechtigt eine angemessene Anpassung der Vorrauszahlung unter Berücksichtigung der vorangegangenen Abrechnung durch Erklärung in Textform vorzunehmen.

Soweit einzelne der Betriebskosten nicht abgerechnet werden bleibt deren Umlage in späteren Abrechnungen ausdrücklich zulässig und vorbehalten .

Der Mieter meldet sich unverzüglich nach Schlüsselüberg. bzw. Vertragsbeginn als Kunde für wohnungsbezogenen Verbrauch insbesondere Strom und erforderlichenfalls auch Wärme bei einem Verdorhungsuntetnehmen an und zahlt diese Betriebskosten direkt ( zahle ich immer an den Vermieter ) .

Ist eine Betriebskostenpauschale vereinbart kann der VM die Erhöhung der B.Kosten durch Erklärung in Textform anteilig auf den Mieter umlegen. Die Erklärung ist nur wirksam wenn der Grund der Umlage bezeichnet und erläutert wird . Erhöhungen und Ermäßigungen wirken sich anteilig im Umfang der Änderungen auf die Pauschale aus .

Der Mieter ist verpflichtet die zur Wohnung gehörenden zwischenzähler zum Ende eines Abrechnungszeitraumes abzulesen und deren Stand dem VM mitzuteilen

( habe nur die an der Heizung, Heizunghauptanlage ist in Nachwhg.)


Dann noch ein ähnlicher Maratontext zu Heizung Wärmw. ...mit leerem Textfeld was die Vorrauszahlung betrifft...

Ist es nun wirklich eine Warmmiete oder doch Kaltmiete ?

Abrechnungen gab's nie ( wohne 2 Jahre hier) ...

Dann noch interessantes im Netz gefunden:
Rechnet VM Miete pauschal ab muss er keine Rechnungen schreiben und darf wenn der Mieter weniger verbraucht Guthaben behalten , der VM bleibt dann größtenteils auf den Kosten sitzen wenn Mieter mehr verbraucht...

Was trifft nun auf mich zu ?





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#24
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4551 Beiträge, 550x hilfreich)

Mit diesem Fragenkatalog solltest du dich an einen Fachmann wenden, Mieterverein würde ich mal sagen. Da gehst du mit Mietvertrag und Schreiben hin. Die haben Zeit und können auch deine Fragen vollständig und verständlich beantworten.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

Nach der Schilderung in #23 scheinen sich einige Punkte zu widersprechen.
Eins kommt aber deutlich zum Ausdruck. Es ist keine vereinbarte Warmmiete zuerkennen, denn es ist immer von Kaltmiete die Rede.

In der ersten zitierten Vereinbarung steht 375 € Kaltmiete wobei völlig unklar bleibt, was sich unter der Schilderung
"Es steht ein längerer Absatz im Vertrag (Vermutlich Standarttext )" versteckt, worauf sich der Betrag 375 € also genau bezieht.

In der zweiten Vereinbarung unter Punkt Mietzahlung mit der Aufschlüsselung steht dann deultich 275 € Kaltmiete sowie das Wort Vorauszahlungen, also nicht Pauschalen.
Vertragshinweise für eine vereinbarte Warmmiete habe ich nicht gefunden.

Allerdings gibt es eine Regelung für den Fall dass eine Betriebskostenpauschale vereinbart ist. Darauf kann man aber nicht bauen, denn der andere Vertragstext gibt keine Betriebskostenpauschale her.

Aber auch wenn man von einer Betriebsksotenpauschale ausgehen würde, regelt § 560 BGB die Möglichkeit einer Erhöhung jedoch mit besonderen den formellen Anforderungen. D.h.der Vermieter müßte an Hand einer Abrechnung nachweisen, dass der Pauschalbetrag die anfallenden Kosten nicht deckt.
Bisher wird dies ohne zahlenmäßigen Nachweis nur behauptet..

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#26
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31982 Beiträge, 5630x hilfreich)

zu 1. Das gibt es nicht. Möglich ist ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung. Oder ein Zweifamilienhaus.
Wenn der Vermieter nicht im Haus wohnt, muss er den Verbrauch entsprechend messen und ablesen und berechnen. Das macht er ja jetzt ab Frühjahr 21.

zu 2. Was wurde angebaut? Thermostate?? Sind es denn nicht eher Heizkostenverteiler? Ab Frühjahr 21 wird ein Ablesedienst beauftragt worden sein. Zunächst erstmalig für den Abrechnungszeitraum *Frühjahr* bis 31.12.21. Diese 1. Abrechnung musst du spätestens am 31.12.22 haben. So lange hat der verpeilte Vermieter Zeit.

zu 3. Der verpeilte Vermieter hat auch noch einen verpeilten Mietvertrag aufgesetzt. Du aber kannst hoffentlich nachweisen, dass du monatlich die Gesamt-Wohnkosten von 275+25+75= 375,- überwiesen hast. Hebe dir die Kontoauszüge auf.
Es ist KEINE Pauschalmiete. Es sind doch Vorauszahlungen für kalte und warme BK vereinbart und für 2021 wirst du eine Verbrauchskosten-Abrechnung erhalten. d.h. entweder Nachzahlung oder Gutschrift...das musst du abwarten. Nichts ist von Pauschalmiete zu sehen.

Zitat (von go536935-98):
Was trifft nun auf mich zu ?
Du hast im ersten Jahr 2020 ohne BK-Abrechnung zu 375,- bruttowarm gewohnt. Das war nichts pauschales, sondern für die 2 Wohnungen berechnet.
Du wohnst in 2021 auch noch zu 375,- bruttowarm. Allerdings kommt ab 22 jährlich eine BK-Abrechnung, weil jetzt dein Verbrauch gemessen wird.

Du könntest ab Januar 25,- mehr für BK überweisen.
Du könntest zuerst vom VM schriftlich die nachvollziehbare Darlegung von höheren Kosten fordern.
Du könntest ab Januar schon 25,- für dich beiseite legen und diese bei nachvollziehbarer Erklärung zahlen.

Zitat (von go536935-98):
Der Mieter ist verpflichtet die zur Wohnung gehörenden zwischenzähler zum Ende eines Abrechnungszeitraumes abzulesen und deren Stand dem VM mitzuteilen
Das steht im ALTEN Mietvertrag. Durch den Einbau der HKV hat sich das erledigt.

Frage: Die Kosten für Strom/Haushaltsenergie und für Telefon/Internet---- zahlst du selbst mit eigenem Vertrag?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39745x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Eins kommt aber deutlich zum Ausdruck. Es ist keine vereinbarte Warmmiete zuerkennen, denn es ist immer von Kaltmiete die Rede.

Sehe ich ganz anders.

Es kann durchaus passieren, das der Mieter sich hier erfolgreich auf eine Pauschalmiete berufen könnte.

Dazu müsste man alles mal konkret prüfen, also insbesondere den kompletten Mietvertrag und nicht nur Fragmente,


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
go536935-98
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 1x hilfreich)

@Anami Zu deiner Frage :
Strom, Internet läuft alles über mich ...die Heizkosten wurden irgendwie mit den einzigen Nachbarn nebenan verrechnet wogegen die gegenan gegangen sind ...

@Harry van Sell
Ich könnte den Mietvertrag höchstens einmal komplett abschreiben . Würde es reichen wenn ich nur die Punkte abschreibe wo es um die Kosten geht ?

Der Mietvertrag scheint mir so ein Standartvordruck zu sein also kein individueller von ihm angefertigter.

Ich schreibe einfach mal im nächsten Posting alles ab was die Kosten betrifft:

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39745x hilfreich)

Zitat (von go536935-98):
Ich könnte den Mietvertrag höchstens einmal komplett abschreiben .

Einfach Fotos machen, anonymisieren und hier hochladen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#30
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31982 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von go536935-98):
Ich schreibe einfach mal im nächsten Posting alles ab was die Kosten betrifft:
Völlig unnötig.
Eine Kündigung kann aus dem bisher geschriebenen nicht erfolgen.
Dass sich die Betriebskosten erhöhen werden, ist eigentlich jedem klar.

Also was soll der olle Standard-MV mit ca 13 Seiten?
Zitat (von go536935-98):
die Heizkosten wurden irgendwie mit den einzigen Nachbarn nebenan verrechnet
Ja, das war möglich. Aber jetzt wird verbrauchsabhängig berechnet.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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