Hallo zusammen,
mein Thema bezieht sich auf die Frage, ob in meinem Fall die verspätete Zustellung der Nebenkostenabrechnung durch den Vermieter zu vertreten ist.
Zeitl. Ablauf:
- Einzug in die betroffene Wohnung war am 01.11.2020.
- NK-Abrechnung wurde heute (20.02.22) erhalten.
- Abrechnungszeitraum ist 01.11.2020 - 31.12.2020
- Verbrauchsablesung durch Fa. Techem war am 05.02.2021
- Heiz- und Kaltwasserkostenabrechnung wurde durch Fa. Techem am 27.12.2021 erstellt.
Sorgt die verspätete Erstellung der Abrechnung dafür, dass kein Zahlungsanspruch des VM ggü. dem Mieter besteht, oder ist das Gegenteil der Fall?
Sofern weitere Informationen zur Beantwortung der Frage benötigt werden, so kann ich diese gerne im Rahmen meiner Möglichkeiten nachliefern.
Vielen lieben Dank im Voraus!
-- Editiert von Vermillion am 20.01.2022 16:27
Verpätete Nebenkostenabrechnung? Unverschuldet oder nicht?
20. Januar 2022
Thema abonnieren
Frage vom 20. Januar 2022 | 16:27
Von
Status: Beginner (56 Beiträge, 9x hilfreich)
Verpätete Nebenkostenabrechnung? Unverschuldet oder nicht?
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#1
Antwort vom 20. Januar 2022 | 16:32
Von
Status: Unparteiischer (9004 Beiträge, 4238x hilfreich)
Nein. Die Abrechnungsfirma wurde vom Vermieter beauftragt. Fehler der Abrechnungsfirma muss sich der Vermieter zurrechnen lassen. Einzig wenn aus nachvollziehbaren Gründen, welche außerhalb des Einflussbereichs des Vermieters lagen, eine frühere Abrechnung nicht möglich war, könnte der Vermieter mit der verspäteten Abrechnung argumentieren.ZitatSorgt die verspätete Erstellung der Abrechnung dafür, dass kein Zahlungsanspruch des VM ggü. dem Mieter besteht, oder ist das Gegenteil der Fall? :
#2
Antwort vom 20. Januar 2022 | 21:14
Von
Status: Unbeschreiblich (107688 Beiträge, 38056x hilfreich)
ZitatHeiz- und Kaltwasserkostenabrechnung wurde durch Fa. Techem am 27.12.2021 erstellt. :
Bedeutet der Vermieter hätte noch 4-5 Tage für die fristgerechte Zustellung gehabt ... also sein Problem wenn er die nicht nutzt.
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#3
Antwort vom 20. Januar 2022 | 22:19
Von
Status: Unbeschreiblich (44609 Beiträge, 15887x hilfreich)
ZitatBedeutet der Vermieter hätte noch 4-5 Tage für die fristgerechte Zustellung gehabt ... also sein Problem wenn er die nicht nutzt. :
Nicht nur das. Der Vermieter hat vorher fast 12 Monate Zeit, der Techem die für die Abrechnung erforderlichen Daten (z.B. Rechnungen) zur Verfügung zu stellen und Druck auf die Abrechnungsfirma auszuüben.
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