Verpflichtung zum Flur putzen?

22. Mai 2021 Thema abonnieren
 Von 
go498533-45
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 1x hilfreich)
Verpflichtung zum Flur putzen?

ist man als Mieter einer Mietwohnung generell verpflichtet, den Hausflur zu wischen?
was kann man als Mieter tun, wenn man definitiv nicht den Flur putzen will?




9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1392x hilfreich)

Zitat (von go498533-45):
wenn man definitiv nicht den Flur putzen will?

Dann engagiert man eine Putzfrau, oder fragt im Haus, ob jemand den Job gegen Bares übernimmt.

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#2
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6352 Beiträge, 874x hilfreich)

Zitat (von go498533-45):
ist man als Mieter einer Mietwohnung generell verpflichtet, den Hausflur zu wischen?


Das kommt darauf an, was hierzu im Mietvertrag vereinbart wurde.

Zitat (von go498533-45):
was kann man als Mieter tun, wenn man definitiv nicht den Flur putzen will?


Zitat (von Liane46):
Dann engagiert man eine Putzfrau, oder fragt im Haus, ob jemand den Job gegen Bares übernimmt.


Beste Antwort ever!

Signatur:

Beim Wort Erbrecht hängt es von der Betonung ab, ob man einen Anwalt oder einen Eimer braucht.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128958 Beiträge, 41157x hilfreich)

Zitat (von go498533-45):
ist man als Mieter einer Mietwohnung generell verpflichtet, den Hausflur zu wischen?

Nein. Es kommt darauf an, was vertraglich wirksam vereinbart wurde.



Zitat (von go498533-45):
was kann man als Mieter tun, wenn man definitiv nicht den Flur putzen will?

A) man beauftragt jemanden
B) man lässt es einfach
C) man heiratet
D) man zieht um


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6352 Beiträge, 874x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von go498533-45):
was kann man als Mieter tun, wenn man definitiv nicht den Flur putzen will?


...
C) man heiratet
...


Inwiefern ? Müsste es nicht heißen:

c) man heiratet und im Ehevertrag wird der/die Partner(in) zu entsprechenden Arbeiten verpflichtet?

Signatur:

Beim Wort Erbrecht hängt es von der Betonung ab, ob man einen Anwalt oder einen Eimer braucht.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128958 Beiträge, 41157x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
c) man heiratet und im Ehevertrag wird der/die Partner(in) zu entsprechenden Arbeiten verpflichtet?

Eine solche Regelung dürfte in DE rechtswidrig und somit nicht durchsetzbar sein. In den USA hingegen kann man seitenweise rechtskräftige Pflichten des Ehepartners aufzählen.

Aber wenn ich dazu extra einen Ehevertrag benötige, dann hab ich was falsch gemacht und sollte eher nicht heiraten ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6352 Beiträge, 874x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Aber wenn ich dazu extra einen Ehevertrag benötige, dann hab ich was falsch gemacht und sollte eher nicht heiraten ...


OK ich habe das Konzept der Ehe nie richtig verstanden, aber bitte inwiefern schützt dich eine Heirat vor dem lästigen Putzen?

Signatur:

Beim Wort Erbrecht hängt es von der Betonung ab, ob man einen Anwalt oder einen Eimer braucht.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128958 Beiträge, 41157x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
OK ich habe das Konzept der Ehe nie richtig verstanden,

Es muss ja keine Ehe sein, es reicht eine Beziehung.



Zitat (von Solan196):
, aber bitte inwiefern schützt dich eine Heirat vor dem lästigen Putzen?

Durch eine entsprechende Aufteilung der Aufgaben.
Ich: Geld, Technik, Juristerei, Beschaffung
Sie: Küche, Kinder, Sauberkeit, Einrichtung


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6352 Beiträge, 874x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ich: Geld, Technik, Juristerei, Beschaffung
Sie: Küche, Kinder, Sauberkeit, Einrichtung


Und das hat bei dir tatsächlich geklappt?

Signatur:

Beim Wort Erbrecht hängt es von der Betonung ab, ob man einen Anwalt oder einen Eimer braucht.

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128958 Beiträge, 41157x hilfreich)

Das klappt super.

Klar, ab und an muss man auch mal "Vertretung" machen, aber grundsätzlich ist das doch besser wenn jeder seinen Bereich hat, in dem er sich auskennt, sozusagen "spezialisiert" ist.

Logisch auch, das man das Gegenüber da langsam heranführen muss und nicht in der ersten Woche "den Plan" verkündet.

Wenn ich den ganzen Tag unterwegs bin, dann später noch "den Haushalt machen"? Jeder hat seinen "Job", sein Zeitfenster.

Ok, Scheiben putzen ist aktuell auch mein Job, fällt jetzt unter "Technik" weil wir einen Roboter dafür haben. Damit muss man dann halt leben. Der funktioniert aber nicht so dolle, ich glaub den gebe ich auch wieder zurück.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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