Hallo zusammen!
Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Ich habe ein WG-Zimmer weitervermietet und der Mieter hat mir für die letzten Monate zu wenig Miete überwiesen ohne mir etwas zu sagen. Auf meine Mahnung reagierte er mit der Aussage, dass er in der Zeit das Zimmer nicht mehr bewohnte und somit nichts verbraucht hatte an Nebenkosten. Darum hatte er das Geld zurückgehalten. Die Sache ist doch die, dass die Nebenkosten eine Vorauszahlung darstellen? Eine Nebenkostenabrechnung erhalte ich erst nächstes Jahr. Nun meine Frage: Darf ich die fehlende Summe aus der Miete mit der Kaution aufrechnen, die ich noch habe? Oder muss ich das Geld über das Amtsgericht vollstrecken lassen? Er hat definitiv einen Mietvertrag unterschrieben, indem die Nebenkosten und die spätere Abrechnung aufgeführt sind.
Danke für eure Hilfe-
Bella
Verrechnung Kaution und Miete
1. Juni 2008
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Frage vom 1. Juni 2008 | 18:20
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Verrechnung Kaution und Miete
#1
Antwort vom 1. Juni 2008 | 18:23
Von
Status: Student (2977 Beiträge, 846x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 1. Juni 2008 | 18:23
Von
Status: Junior-Partner (5335 Beiträge, 2090x hilfreich)
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#3
Antwort vom 1. Juni 2008 | 18:31
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo Scalar12,
er ist schon ausgezogen und es geht nur noch um die fehlende Summe. Für mich stellt sich nun die Frage, ob ich das Geld definitiv nur über einen gerichtlichen Mahnbescheid bekomme oder auch mit der Kaution verrechnen kann, wie es Hanibal bestätigt. Ich würde gerne den "einfacheren" Weg gehen und die Summe verrechnen. Nur weiß ich nicht, ob ich das darf.
Danke euch auf jeden Fall,
Bella
#4
Antwort vom 1. Juni 2008 | 18:34
Von
Status: Junior-Partner (5335 Beiträge, 2090x hilfreich)
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#5
Antwort vom 2. Juni 2008 | 09:23
Von
Status: Unbeschreiblich (50307 Beiträge, 17600x hilfreich)
Natürlich darfst Du die Forderungen mit der Kaution aufrechnen.
Du dürftest sogar die Kaution vorläufig einbehalten und den säumigen Mieter zusätzlich auf Zahlung der ausstehenden Miete verklagen, bzw. einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen.
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