Verrechnung Kaution und Miete

1. Juni 2008 Thema abonnieren
 Von 
Bella123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Verrechnung Kaution und Miete

Hallo zusammen!

Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Ich habe ein WG-Zimmer weitervermietet und der Mieter hat mir für die letzten Monate zu wenig Miete überwiesen ohne mir etwas zu sagen. Auf meine Mahnung reagierte er mit der Aussage, dass er in der Zeit das Zimmer nicht mehr bewohnte und somit nichts verbraucht hatte an Nebenkosten. Darum hatte er das Geld zurückgehalten. Die Sache ist doch die, dass die Nebenkosten eine Vorauszahlung darstellen? Eine Nebenkostenabrechnung erhalte ich erst nächstes Jahr. Nun meine Frage: Darf ich die fehlende Summe aus der Miete mit der Kaution aufrechnen, die ich noch habe? Oder muss ich das Geld über das Amtsgericht vollstrecken lassen? Er hat definitiv einen Mietvertrag unterschrieben, indem die Nebenkosten und die spätere Abrechnung aufgeführt sind.

Danke für eure Hilfe-

Bella

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 838x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2041x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Bella123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Scalar12,

er ist schon ausgezogen und es geht nur noch um die fehlende Summe. Für mich stellt sich nun die Frage, ob ich das Geld definitiv nur über einen gerichtlichen Mahnbescheid bekomme oder auch mit der Kaution verrechnen kann, wie es Hanibal bestätigt. Ich würde gerne den "einfacheren" Weg gehen und die Summe verrechnen. Nur weiß ich nicht, ob ich das darf.

Danke euch auf jeden Fall,

Bella

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2041x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47488 Beiträge, 16808x hilfreich)

Natürlich darfst Du die Forderungen mit der Kaution aufrechnen.

Du dürftest sogar die Kaution vorläufig einbehalten und den säumigen Mieter zusätzlich auf Zahlung der ausstehenden Miete verklagen, bzw. einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.892 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen