Verrechnung von Mängelbeseitigung mit der Miete

1. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb430679-75
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Beginner
(88 Beiträge, 5x hilfreich)
Verrechnung von Mängelbeseitigung mit der Miete

Hallo. Wir haben Schimmel im Schlafzimmer. Wir haben den Vermieter schon mehrfach geschrieben, dass er den entfernen soll. Entstanden ist der Schimmel durch eine nasse Wand. Inzwischen hat der Vermieter die Wand trocken gelegt (im Mai schon), aber beim Schimmel beharrt er darauf, dass wir selbst Schuld sind. Er weigert sich also etwas gegen den Schimmel zu unternehmen. Wir haben ihm schon zweimal angedroht, wenn er den Schimmel nicht beseitigt, werden wir ihn entfernen und das dann mit der Miete verrechnen. Wie funktioniert das nun? Müssen wir ihm erst ne Rechnung schreiben und ihm die Chance geben, die Rechnung zu bezahlen oder können wir es direkt mit der Miete verrechnen? Oder müssen wir ihm erst nen Kostenvoranschlag gar schicken? Die erste Aufforderung zur Schimmelbeseitigung war übrigens im November 2017.

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7 Antworten
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#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
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Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Also eigentlich müsste der Schimmel ja weg sein?

Egal haben Sie den VM nachweislich aufgefordert?

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#2
 Von 
fb430679-75
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 5x hilfreich)

nein der ist natürlich nicht durch Zauberhand weg. nur weil die Wand nun trocken ist, ist der Schimmel dadurch nicht weg. natürlich habe ich mehrere Nachweise. wie gesagt, seit November diskutiere ich darüber mit ihm. auch per Anwalt

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#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Wenn Sie doch nen Anwalt haben, dann wäre es doch besser dessen Rat zu folgen ... er kann doch ein entsprechendes Schreiben aufsetzen mit Frist und Inaussichtstellung von Selbstvotnahme nach fruchtlosem Ablauf unter Verrechnung entsprechender Kosten mit den lfd. Mietzahlungen.

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#4
 Von 
fb430679-75
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 5x hilfreich)

hat er schon vor Monaten. der Anwalt hat inzwischen die Zusammenarbeit beendet. Doch das Schreiben hat der Anwalt schon im Mai an den Vermieter geschickt. Wir haben den Vermieter selbst nochmal im August aufgefordert, den Schimmel zu beseitigen, weil wir es sonst mit der Miete verrechnen. Nun ist die Frage, wie wir das machen können. Einfach so von der Miete abziehen? Welche Nachweise müssen wir bringen? Oder erstmal ne Rechnung stellen?

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#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Sollte Ihr Anwalt aufgrund des Sachverhalts die Zusammenarbeit beendet haben, sollten Sie Ihre Haltung überdenken.

Wieso meint denn Ihr VM, dass Sie Schuld am Schimmel sind und wieso wächst er noch, obwohl die Wand trocken ist?

Natürlich sollten Sie, wenn, den Schimmel durch einen Fachmann beseitigen lassen, dieser wird Ihnen dann auch eine entsprechende Rechnung ausstellen.

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#6
 Von 
fb430679-75
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 5x hilfreich)

der Anwalt hat die Zusammenarbeit beendet, weil er den Beratungsschein nicht mehr nutzen wollte. Er war der Meinung, er bekommt zu wenig Geld über den Beratungsschein und will sich nicht so viel Arbeit machen. Aber das ist ne andere Geschichte.

Durch das normale Verhalten von Schimmel breitet er sich weiter aus. Die Schimmelsporen verschwinden ja nicht, nur weil die Wand trocken ist.

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#7
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Ohne Feuchtigkeit kein Schimmel. Was meint denn nun der VM genau, warum Sie ursächlich verantwortlich sind für den Schimmelbefall?

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