Verrechnung von gemeinsamen investitionen in eine mietwohnung

15. Dezember 2005 Thema abonnieren
 Von 
helene ehrhartd
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verrechnung von gemeinsamen investitionen in eine mietwohnung

ich habe eine frage und würde mich sehr freuen,wenn mir jemand zu helfen weiß:

ich habe in einer wohnung als untermieter gewohnt.beim einzug habe ich die wohnung alleine renoviert,weil der hauptmieter verhindert war.alle entstanden kosten von laminat und neuanschaffungen haben wir jedoch gemeinsam geteilt.

nun nach meinem auszug,will der hauptmieter noch die nk abrechnen-ein kleinerer betrag.

doch habe ich auch keine "entschädigung" oder rückzahlung der damals gekauften einrichtungsgegenstände und zubehör erhalten.

weiß jemand,ob man das verrechnen kann?schließlich wurde der laminat und die anderen dinge auch 1.5 jahre von mir benutzt.jedoch mußte ich mir diese dinge in der neuen wohnung erneut kaufen,weil ich dem hauptmieter die sachen überlassen habe,was er auch gerne angenommen hat.

für antwort wäre ich sehr dankbar.

he.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)


Die Kosten für Laminat etc. haben Sie beide getragen. Das Sie die Arbeiten allein ausgeführt haben, denke ich schafft keinen Anspruch auf irgendwelchen finanziellen Ausgleich, es sei denn, Sie hätten diesen im Vorfeld vereinbart.
Sie überlassen dem Hauptmieter die Sachen auch, wenn ich es richtig verstehe, unentgeltlich.

Nun, ich denke, Sie können keine Ansprüche ableiten.

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"Eigentlich bin ich ganz lieb, manchmal!"

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