Versäumnisurteil (Räumungsklage) im Treppenhaus aufgehängt!

23. April 2006 Thema abonnieren
 Von 
Toni29
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Versäumnisurteil (Räumungsklage) im Treppenhaus aufgehängt!

Hallo

ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.

Ich habe vor einer Woche eine Räumungsklage per Versäumnisurteil bekommen, da ich mit mehr als 3 Mieten im Rückstand bin.

Mein Vermieten hat nun dieses Urteil bei uns um Haus an das Schwarzebrett im Treppenhaus aufgehängt.

Darf mein Vermieter das ?
Wie kann ich mich dagegen wehren ?

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Grüße Toni
Ich bin Ende letztes Jahres Arbeitslos geworden und konnte seitdem meine Miete nicht mehr bezahlen.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

ich hätte jedem sogar ne Kopie zukommen lassen.

Klar darf er das.


det1

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#2
 Von 
latita
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 7x hilfreich)

zu deinem angefragten Problem kann ich leider nichts sagen... wobei ich das als Nötigung empfinden würde.
Aber: geh morgen gleich zum Wohngeldamt und beantrage Wohngeld. Kriegst du Arbeitslosengeld eins oder zwei? Ist der Antrag eventl. noch niht durch? Dann beantrage einen Vorschuss mit dem du deine Rückstände bezahlst. Einfach nicht bezahlen geht nicht. Von allen notwendigen Fixkosten, die man zu zahlen hat, würde für mich die Miete immer an erster Stelle kommen.

Wie stellst du dir das vor eine neue Wohnung zu bekommen? Du musst Glück haben, dass du einen Vermieter findest, dem deine Geldsituation völlig egal ist und der auch keine Vermieterbescheinigung sehen will. Ein Dach über dem Kopf ist doch das wichtigste... neben was zu beißen

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#3
 Von 
Ruth51
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Ihr lieben alle

Habe da mal eine Frage zur Vermieterbescheinigung Verstehe ich richtig dass ich bei einem Mieter eine Beschneining vom vorher gehenden Vermieter verlangen kann ? Habe ich das so richtig verstanden?

Gruss Ruth

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#4
 Von 
latita
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 7x hilfreich)

Also bei mir war das so, dass der neue Vermieter erwartet, dass ich ihm von meinem jetzigen Vermieter eine Bescheinigung mitbringe, in dem mein Mietverhalten erklärt wird... Also die nette Dame meinte, darin stünde dann nur, ob Mietschulden bestehen und so

http://www.runkel.de/vermieterbescheinigung.htm
hier ist ein Link dazu :)

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#5
 Von 
Toni29
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

vielen Dank für Eure Antworten.

Der Antrag zum ALGII + Wohngeld + Vorschuss läuft.

Leider sind die hier bei uns total überlastet und lassen einen im Regen stehen. :(

Grüße Toni

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#6
 Von 
latita
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 7x hilfreich)

normalerweise darf sich ein Amt bei der Bearbeitung eines Antrages nur 3 monate Zeit lassen... von daher hätte ja schon mal was kommen müssen.
Was mir jetzt nur einfallen würde: Mit dem Vermieter reden über deine Situation; noch mal richtig Druck beim Amt machen, mit Verweis auf die Räumungsklage und erwirken, dass die die Miete gleich an den Vermieter zahlen und nicht erst auf dein Konto. So kommt es immer gleich dort an

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