Versäumnisurteil und Räumungsklage

1. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
julietta2
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Versäumnisurteil und Räumungsklage

Hallo,
ich hoffe Ihr könnt uns hier ein bisschen weiterhelfen.
Wir sind unverschuldet im letzten Jahr in finanzielle Schwierigkeiten geraten, auf Grund dessen wurde die Wohnung letzten Juli gekündigt, wir leben hier seit 11 Jahren und haben die nicht billige Miete immer pünktlich bezahlt.

Verständlicherweise wurden wir aber dann auf grund der nichtzahlung der Miete gekündigt.
Vor zwei Wochen kam das Versäumnisurteil (wir wurden im Vorfeld nicht über einen Gerichtstermin informiert).
Gegen dieses haben wir formlos Einspruch eingelegt.

Wir sind solange nicht ausgezogen, da wir eigentlich finanziell etwas in Aussicht hatten, was sich aber immer und immer wieder verschoben hat.

Nun die Frage, die Einspruchsfrist ist am Freitag abgelaufen, ich denke nicht das der Einspruch viel Sinn gemacht hat, wie geht es nun weiter, bzw. wieviel Zeit haben wir bis zum Auszug und was kann man machen um diese Frist noch ein bisschen zu verlängern? Wir sind *schon* händeringend auf der Suche nach einer neuen Wohnung.
Sollen wir mit der Hausverwaltung oder dem Besitzer reden, was meint Ihr dazu?
Die müssen doch auch Hohe Kosten für die Räumung vorschiessen, soweit ich weiss? Eigentlich sind sie doch vielleicht froh, wenn wir sagen wir lassen es nicht auf weitere Unannehmlichkeiten ankommen? Welche Wege gibt es und vor alle, wieviel Zeit haben wir, wenn der Vermieter sich auf nichts einlässt, bis der Möbelwagen kommt, was ist wenn wir nicht schnell genug eine Wohnung finden, kann man dann Räumungsaufschub verlangen, wenn man sich willig zeigt auszuziehen?

Wir sind im Moment sogar soweit, das wir Privatinsolvenz anmelden könnten, aber das möchten wir nicht, da es für uns natürlich Nachteile hat, aber wir auch allen Leuten ihr Geld geben wollen.

Für freundliche Antworten wären wir Euch dankbar.

Viele Grüsse,
Julietta

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9 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 788x hilfreich)

--- editiert vom Admin

18x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
julietta2
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

tja, DAS ist aber so, wieso sollte ich lügen?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1426x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
edelmud
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Das stimmt leider.
Hier in Deutschland ist man nie unverschuldet in der Lage die Miete nich zahlen zu können.
Mieter WOLLEN sie nicht zahlen, weil sie andere Sachen für wichtiger erachten.
Habe schon den Spruch "Miete ist Kredit mit 0% Zins" oft gehört.

Ich als VER-Mieter bin auch sehr vorsichtig geworden und im Notfall würde ich niemals auf Versprechen von Mietern hören (ausser in Ausnahmefällen).
Die Kosten für den Rausschmiss sind billiger, je eher man das als Mieter durchzieht...

Tut mir leid, wenn es so hart klingt, aber ist so.

-- Editiert von edelmud am 02.02.2009 15:04

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#5
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@julietta

kein mieter in deutschland muss es bis zu einer räumungsklage kommen lassen.
bis es soweit ist, kommen mindestens 2 briefe des sozialamts.
einmal wenn die klage bei gericht eingeht und dann noch einer wenn der termin nicht wahrgenommen wurde vom mieter.

nach monaten kommst du auf die idee zu handeln? jetzt mit dem vermieter reden, jetzt eine whg suchen?
solche mieter wie du bringen all die redlichen mieter in verruf.

ich fasse es nicht.

damit es nicht mißverstanden wird: ich bin mieter und hatte vor einigen jahren unverschuldet üble schwierigkeiten meine miete zu zahlen. in dem moment als ich merkte, dass ich bald nicht mehr zahlen kann, habe ich die vermieterin vorab informiert, bin von einem amt zum anderen und habe mein problem gelöst.

zieht aus, zahlt eure schulden ab und fertig.

ich befürchte aber, ihr zögert die privatinsolvenz aus gutem grund hinaus: würde sie schon laufen und ihr hättet dann die mietschulden gemacht wäre die restschuldbefreiung ggfalls abgelehnt worden in ein paar jahren. so nehmt ihr die schulden mit in die insolvenz und zuckt nur mit den achseln... ich nenne sowas kriminell :kotz:



sunbee

-----------------
"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung."

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
julietta2
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

*LoL* du bist super sunbee *ironiemodusoff* - Ich danke Euch für Eure ganz, ganz tollen und hilfreichen Aussagen!
Ich hoffe Leute wie Ihr werden nie Eltern!
Unterstellungen und seltsame Vorwürfe wie hier find ich echt unter aller Sau! Und Sunbee, lies mal anständig bevor du Leuten die die Wahrheit sagen solche ****** Aussagen hinwirfst!

**Wir sind im Moment sogar soweit, das wir Privatinsolvenz anmelden könnten, aber das möchten wir nicht, da es für uns natürlich Nachteile hat, aber wir auch allen Leuten ihr Geld geben wollen.**

Aufwiedersehen!
Unfassbar was hier für Sprüche abgehen!

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1426x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Catlady
Status:
Lehrling
(1477 Beiträge, 198x hilfreich)

Also ich muss dazu sagen, dass mir diese tollen gelben Briefe "Postzustellungsurkunde" auch öfter nicht zugestellt wurden. Ging dabei nicht um Miete sondern um einen unberechtigten Mahnbescheid, Vollsteckungsbescheid und so weiter. Habe ich alles nicht bekommen und ohne das ich von irgendwas wusste stand auf ienem der Gerichtsvollzieher da.
Denn das Problem an diesen Briefen ist, die gelten als amtlich zugestellt, nur leider sind die Briefträger schon lange keine Beamten mehr und lange nicht mehr zuverlässig...Den Beweis etwas nicht bekommen zu haben kann man aber leider nicht erbringen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)


@scalar

völlig richtig und hier der §:
sgb XII; §34.
dieser gilt für alle, auch für leute die keine leistung von sonstwoher beziehen.
sogar als ausnahme für leistungsempfänger aus dem sgb II bei dessen bezug eigentlich leistungen aus dem sgb XII ausgeschlossen sein sollen

@cat

klar kommen briefe manchmal nicht an, ein leidiges thema.

im falle einer räumungsklage aber ist das sozialamt gesetzl. verpflichtet, dem potentiell zu räumenden anzuschreiben.
das tun die sozialämter in der regel zwei bis drei mal UND fast immer latscht ein sogen. sozialarbeiter (nicht sachbearbeiter) vor ort.

wenn der mieter sich nicht rührt während des gesamten verfahrens und dann meint es macht sinn, mit dem vermieter zu reden, ist es definitiv zu spät.

sunbee

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"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung."

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