Versicherung erstattet zu geringen Zeitwert. Muss Mieter für den Schaden aufkommen?

10. Oktober 2024 Thema abonnieren
 Von 
almostba
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Versicherung erstattet zu geringen Zeitwert. Muss Mieter für den Schaden aufkommen?

Hallo,
ich habe in meiner Mietswohnung einen Wasserschaden am Boden verursacht. Der KVA den die Vermieterin beauftragt hat veranschlagt 3000Euro als Kosten für einen neuen Boden, die Versicherung hat nach einer Prüfung mitgeteilt, dass der Zeitwert bei 300Euro liegt. Das ist natürlich zu gering um den Boden nur ansatzweise zu reparieren.
Kann der Vermieter verlangen dass ich als Mieter für den Schaden aufkommen? Bringt es irgendwas wenn ich bei der Haftpflichtversicherung nachhake bzw mit dem Anwalt vorgehe?
Danke im voraus!

-- Editiert von User am 10. Oktober 2024 13:21

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36022 Beiträge, 6107x hilfreich)

Zitat (von almostba):
dass der Zeitwert bei 300Euro liegt.
Ja, ein ziemlich oller Boden. Um Reparatur gehts vermutlich nicht mehr.
Zitat (von almostba):
Kann der Vermieter verlangen dass ich als Mieter für den Schaden aufkommen?
Ja, der kann alles mögliche verlangen. d.h. nicht, dass du dafür aufkommen musst.

War es nicht die Gebäudeversicherung der Vermieterin, die den Zeitwert nannte?
Warum hast du den Schaden nicht deiner Privathaftpflichtversicherung gemeldet? Denn du hast den Schaden an fremdem Eigentum verursacht. Klassischer Fall...

Zitat (von almostba):
Bringt es irgendwas wenn ich bei der Haftpflichtversicherung nachhake
ICH würde als Mieter den Schaden ---meiner--- PHV melden und Regulierung beantragen.


Anwalt? Was soll der jetzt?

Eher wohl kein Mietrecht--- :forum:


-- Editiert von User am 10. Oktober 2024 13:37

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
almostba
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
War es nicht die Gebäudeversicherung der Vermieterin, die den Zeitwert nannte?
Warum hast du den Schaden nicht deiner Privathaftpflichtversicherung gemeldet? Denn du hast den Schaden an fremdem Eigentum verursacht. Klassischer Fall...


Ich habe mich vielleicht nicht ganz klar ausgedrückt:
Ich habe den Schaden natürlich meiner Haftpflichtversicherung gemeldet. Und parallel dazu sollte eben die Vermieterin einen eigenen Gutachter engagieren, der einen Kostenvoranschlag angeferigt hat.
Die 300 Euro sind bei dem Gutachten der Versicherung raus gekommen

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#3
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10381 Beiträge, 4608x hilfreich)

Deine Versicherung muss das übernehmen, was du selber bezahlen musst. Wieviel das ist, würde im Zweifel ein Gericht klären. Aber du als Mieter musst jedenfalls nichts draufzahlen.

Um ein sinnvolles Vorgehen vorzuschlagen, wäre es gut zu wissen, ob der Mietvertrag noch läuft. Wenn nein schließt sich die Frage an, ob es eine Barkaution gibt, mit der der Vermieter aufrechnen könnte und wie hoch die ist. Wenn der Mietvertrag noch läuft, könnte es kompliziert werden. Wurde der Schaden schon behoben?

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#4
 Von 
almostba
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich wohne dort nicht mehr. Und der Schaden wurde noch nicht behoben. Und ja es gibt eine Kaution von
500 Euro.




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#5
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10381 Beiträge, 4608x hilfreich)

Zitat (von almostba):
Ich wohne dort nicht mehr.
Das ist gut. Dann muss man auch nicht diskutieren, ob der Vermieter den Schaden beheben muss. Insoweit ist das hier
Zitat (von almostba):
Und der Schaden wurde noch nicht behoben.
auch egal. Es geht "nur" noch ums Geld.

Zitat (von almostba):
Und ja es gibt eine Kaution von 500 Euro.
Okay, die Versicherung will 300 Euro zahlen. Ich würde zunächst mit der Versicherung abklären, dass diese nicht direkt an den Vermieter zahlt. Denn dann besteht die Gefahr, dass der Vermieter die 300 Euro von der Versicherung und zusätzlich die 500 Euro deiner Kaution mitnimmt. Zudem solltest du mit der Versicherung klären, wie diese sich verhält, wenn dir der Vermieter die Kaution nicht auszahlen will.

Hintergrund: Gäbe es keine Kaution, dann müsste dein Vermieter dich verklagen, wenn er mehr als die angebotenen 300 Euro will. Dann würde deine Versicherung die Verteidigung übernehmen (oder mehr bieten). Denn wie gesagt: Die Versicherung muss zahlen, was du zahlen musst. Nun ist es aber so, dass sich der Vermieter an der Kaution bedienen kann ohne zu klagen. Da wäre genau die Frage, ob die Versicherung dich auch da verteidigt und eine Klage auf Rückzahlung der Kaution unterstützt.

Sofern die Versicherung aber nicht an den Vermieter sondern an dich zahlt, geht es für dich - wenn niemand klagt und der Vermieter einfach nur die Kaution behält - um 200 Euro. Das ist halbwegs verschmerzbar. Wenn der Vermieter klagt, wird eh die Versicherung entscheiden, ob sie mehr zahlt oder dich verteidigt. Das ist in dem Sinne für dich die einfachste Lösung.

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#6
 Von 
almostba
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Sofern die Versicherung aber nicht an den Vermieter sondern an dich zahlt, geht es für dich - wenn niemand klagt und der Vermieter einfach nur die Kaution behält - um 200 Euro. Das ist halbwegs verschmerzbar. Wenn der Vermieter klagt, wird eh die Versicherung entscheiden, ob sie mehr zahlt oder dich verteidigt. Das ist in dem Sinne für dich die einfachste Lösung.


Was der Vermieter aktuell machen möchte ist es den Boden ohne Versicherung selbst zu renovieren und mir die Rechnung zu geben. Ich hätte orgendwie gedacht dass die Haftpflichtversicherung in dem Fall in dem der Betrag ausgeschlagen wird, aus dem Schneider wäre. Du sagst das wär sie nicht und sie müssten mich verteidigen?
Ich dachte eher das wäre im Falle einer Anklage dann ein Fall für einen Anwalt meinerseits.

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#7
 Von 
3,141592653
Status:
Student
(2159 Beiträge, 1070x hilfreich)

Ist wirklich der Boden, oder der Bodenbelag kaputt?

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17833 Beiträge, 9740x hilfreich)

Zitat (von almostba):
Ich dachte eher das wäre im Falle einer Anklage dann ein Fall für einen Anwalt meinerseits.

Nein.
Entweder die Forderung des Vermieters ist berechtigt - dann muss Ihre Haftpflichtversicherung zahlen.
Oder die Forderung ist nicht berechtigt, dann muss niemand zahlen (weder Sie, noch die Versicherung).

D.h. wenn der Vermieter Forderungen an Sie stellt, weil er mit den 300€ nicht zufrieden ist, dann geben Sie die Forderung an Ihre Versicherung weiter, zahlen aber auf keinen Fall selbt.

Die Versicherung kann sich dann überlegen, ob sie die 300€ erhöht oder es auf einen Prozess ankommen lässt.
Wenn es zu einem Prozess kommen sollte, wird die Versicherung die Verteidigung übernehmen, denn wenn der Prozess verloren geht (also das Gericht die Forderung des Vermieters als berechtigt ansieht), dann muss ja wieder die Versicherung zahlen.

Das ganze wird leider etwas dadurch verkompliziert, dass noch die Kaution da ist und sich der Vermieter einfach die Kaution nehmen könnte, auch wenn seine Forderung nicht berechtigt ist. Dann müssten Sie (auf eigene Kosten) einen Prozess starten, um die Kaution zurück zu bekommen.

Sie müssen auf jeden Fall verhindern, dass sich der Vermieter die 300€ von der Versicherung einstreicht und dann noch zusätzlich die Kaution einbehält.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127587 Beiträge, 40841x hilfreich)

Zitat (von almostba):
Das ist natürlich zu gering um den Boden nur ansatzweise zu reparieren.

Pech für den Vermieter, wenn der Schaden nur 300 EUR beträgt.



Zitat (von almostba):
Kann der Vermieter verlangen dass ich als Mieter für den Schaden aufkommen?

Ja logisch. Du bist der Verursacher.
Da die Versicherung allerdings den Schaden schon beziffert hat und regulieren will, muss man da nicht in Vorlage gehen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36022 Beiträge, 6107x hilfreich)

Zitat (von almostba):
Was der Vermieter aktuell machen möchte ist es den Boden ohne Versicherung selbst zu renovieren und mir die Rechnung zu geben.
Ja, das kann er machen. Du wirst die Rechnung nicht bezahlen.
Der VM kann sich einen (neuen) 3.000,--Boden in die Wohnung legen lassen, das ist seine Sache. Er könnte auch noch einen anderen Handwerker fragen, was das kosten würde...2. Handwerkermeinung statt Gutachter-Ansage!

Er kann dann max. die 500,- von deiner Kaution einbehalten.

Vermieter hat sich einen teuren KVA von einem Gutachter machen lassen für einen ziemlich wertlosen alten Boden? *Neuer Boden*---gerne doch, aber nicht mit Rechnung an dich.

Zitat (von almostba):
Ich dachte eher das wäre im Falle einer Anklage dann ein Fall für einen Anwalt meinerseits.
Vergiss das mit *Anklage und Anwalt*.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Solan196
Status:
Junior-Partner
(5937 Beiträge, 767x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Pech für den Vermieter, wenn der Schaden nur 300 EUR beträgt.


Materialwert zzgl. Handwerkerkosten, ist halt so, wenn man mit Bodenbelag vermietet, sollte man nicht machen.

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#12
 Von 
GefährlichesHalbwissen
Status:
Schüler
(298 Beiträge, 92x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Materialwert zzgl. Handwerkerkosten, ist halt so, wenn man mit Bodenbelag vermietet, sollte man nicht machen.


Auch ein interessanter Ansatz...

Ich habe meine leisen Zweifel, ob man als Vermieter auf Dauer besser fährt, wenn man mit blankem Estrich vermietet. Wenn da zig mal neue Böden drauf, wieder runter, wieder drauf kommen, ist das bestimmt auch nicht so super. Das gibt am Estrich Abnutzungsspuren, die vom Vermieter hinzunehmen sind (da das Verlegen eines Bodens vertragsgemäßer Gebrauch der Mietsache ist) und in absehbarer Zeit dafür sorgen, dass der Estrich so hubbelig wird, dass man keinen Boden mehr drauf verlegen kann. Das kostet auch, wenn man das neu machen muss, und hat dann auch noch eine lange Trockenzeit (= Wohnung nicht vermietbar).

Zusätzlich könnte es etwas schwieriger werden, die richtigen Mieter zu finden. Sowas akzeptieren meist nur finanzschwache Leute, die keine andere Wahl haben, und die sind dann unter Umständen nicht die erste Wahl für Vermieter.

Es hat schon seinen Sinn, warum die allermeisten Vermieter mit Böden vermieten. Die Böden halten in aller Regel nämlich viel länger, als die durchschnittliche wirtschaftliche Lebensdauer vorgaukelt. Und die Böden inkl. der Abnutzung, kalkuliert ein Vermieter normalerweise gleich in den Mietpreis mit ein.

Aber wenn dann doch ein Schaden eintritt, wie hier, bekommt man nun mal lediglich den Zeitwert, wie bei Schadenersatz allgemein üblich.

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#13
 Von 
neuhierangemeldet
Status:
Schüler
(326 Beiträge, 21x hilfreich)

Zitat (von almostba):
Der KVA den die Vermieterin beauftragt hat veranschlagt 3000Euro als Kosten für einen neuen Boden, die Versicherung hat nach einer Prüfung mitgeteilt, dass der Zeitwert bei 300Euro liegt.


Da liegt doch schon der springende Punkt.....

Wenn der Vermieter einen neuen Boden verlegen lassen will, so kostet dieser 3.000 EUR. Der Zeitwert liegt anscheinend nur noch bei 300 EUR.

D.h. der Vermieter hat ja mit der Miete auch das Abwohnen für die 2.700 EUR Wertminderung bezahlt bekommen und daher nicht das Recht auf die Bezahlung eines neuen Bodenbelages durch den Schädiger oder dessen Versicherung.

Das ist ja u.a. auch der Unterschied Privathaftpflicht- und Hausratversicherung. Die Privathaftpflicht des Verursachers ersetzt den Schaden mit dem Zeitwert und die Hausrat des Geschädigten stockt dann auf den Wiederbeschaffungswert auf.

Signatur:

Blockiert User: Anami

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#14
 Von 
Solan196
Status:
Junior-Partner
(5937 Beiträge, 767x hilfreich)

Zitat (von GefährlichesHalbwissen):
Auch ein interessanter Ansatz...


Wenn man Vermietung als Geschäft ansieht, dann muss man Fehlerquellen minimieren. Erfahrungsgemäß nehmen Menschen keinerlei Rücksichten auf Dinge, die ihnen nicht gehören. Der Bodenbelag wird (notwendiger Weise) tagtäglich be"treten" und oft wenig pfleglich behandelt. Warum soll man sich damit rumägern, und ständig investieren, das macht keinen Sinn.

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#15
 Von 
GefährlichesHalbwissen
Status:
Schüler
(298 Beiträge, 92x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Erfahrungsgemäß nehmen Menschen keinerlei Rücksichten auf Dinge, die ihnen nicht gehören.


Ich weiß ja nicht, was Du für Erfahrungen gemacht hast, aber das würde ich so pauschal nicht unterschreiben. Ich persönlich, und auch die überwiegende Mehrzahl aller Menschen, die ich kenne, sind mit anderer Leute Sachen eher vorsichtiger als mit dem eigenen Kram.

Meine Gedanken, die gegen Deinen Ansatz sprechen, habe ich schon genannt, aber natürlich gibt es auch immer wieder Vermieter, die ohne Böden vermieten. Nur halt nicht viele. Und das hat wohl seine Gründe.

Aber wenn Du vermietest, und mit dieser Vorgehensweise gut fährst und auch trotzdem solvente, gute Mieter ansprichst (oder billige Wohnungen an Sozialhilfeempfänger vermietest), dann gibt es natürlich absolut keinen Grund, dass Du daran was änderst :grins:

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
neuhierangemeldet
Status:
Schüler
(326 Beiträge, 21x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Erfahrungsgemäß nehmen Menschen keinerlei Rücksichten auf Dinge, die ihnen nicht gehören.


Das sind aber eher die, von denen nichts zu holen ist....
Wer solvent ist, der hat keine Lust hier etwas zu Schaden kommen zu lassen und das dann bezahlen zu müssen.
Ich würde nie in eine Mietwohnung ziehen, wo ich erst Böden verlegen (lassen) muss.

Signatur:

Blockiert User: Anami

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#17
 Von 
Solan196
Status:
Junior-Partner
(5937 Beiträge, 767x hilfreich)

Zitat (von neuhierangemeldet):
Das sind aber eher die, von denen nichts zu holen ist....


Diese Erfahrung haben wir nicht gemacht, erst ab einen Mietpreis von 18 €/qm aufwärts ist es auffallend anders, da gibt es dann aber auch in den Immobilien meiner Eltern Bodenbeläge etc.

Zitat (von neuhierangemeldet):
Ich würde nie in eine Mietwohnung ziehen, wo ich erst Böden verlegen (lassen) muss.


Das ist doch OK.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36022 Beiträge, 6107x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Wenn man Vermietung als Geschäft ansieht, dann muss man Fehlerquellen minimieren.
Das sehe ich auch so. Welchen Vermieter der TE hatte, ist unbekannt.
Wer eine Kaution von (nur) 500,- gezahlt hat, wird vermutlich in keiner hochwertigen/hochpreisigen Wohnung gewohnt haben und es ist evtl. auch kein gewerblicher Vermieter.

Trotzdem kann es in solchen oder solchen Wohnungen mit solchen oder solchen Mietern zu einem Wasserschaden kommen. Dafür gibts Versicherungen, hier die PHV des Mieters.
Oder aber ggfl. die Versicherung des Vermieters.

Der Vermieter hat sich hier auf einen Gutachter-KVA *eingeschossen*. Mal abwarten, wer was trifft.

Zitat (von Solan196):
Das ist doch OK.
Stimmt---> und hier weder Frage noch Thema.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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