Hallo,
ich habe ein kleines Problem:
Es gibt ein Haus mit mehreren Wohnung und einer Gewerbeeinheit. Die Gewerbeeinheit wurde umgenutzt und deswegen stieg der Beitrag zur Brandversicherung.
Meine Frage: Wer muss die Erhöhung der Brandversicherung tragen?
Alle Mieter?
Der Mieter Gewerbeeinheit?
Die Eigentümergemeinschaft?
Der Eigentümer der Gewerbeeinheit?
Vielen Dank für Eure Hilfe und Grüße
Guggl
Versicherung in der Nebenkostenabrechnung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



Hallo!
Es handelt sich offensichtlich um einen Eigentumswohnungsanlage?
(dann wäre der Order Bauen, WEG...geeigneter!)
Versicherungen werden zunächst von der Eigentümergemeinschaft getragen, dann per verteilerschlüssel auf die einzelnen Eigentümer verteilt.
Vermieter können, wenn dies in Mietverträgen vorgesehen ist, versicherungskosten auf die Mieter umlegen.
In diesem Fall (Gewerbeanteil)
müsste eigentlich etwas dazu in der Teilungserklärung der Eigentümergeimeinschaft zu lesen sein.
Hallo,
Danke erstmal für die Antwort.
Zur Klärung: ich gehöre zu der Gewerbeeinheit
Es handelt sich um keine "klassische " Eigentümerwohnungsanlage. Der Mietvertrag wurde mit dem ursprunglichen Eigentümer geschlossen, dem das ganze Gebüude gehört. Inzwischen hat er allerdings die Gewerbeeinheit "herausgelöst" und an einen neuen Eigentümer verkauft.
Ich habe auch gelesen, die Nebenkosten nach einem Verteilerschlüssel aufgeteilt werden "müssen". Demnach müssen die andere (Wohnungs-)Mieter allerdings die zusätzlichen Versicherungsbeitrag mittragen, obwohl sie nichts dafür können, dass in die Gewerbeeinheit ein Mieter eingezogen ist, der zufälligerweise ein Gewerbe ausübt (Gastronomie), welches eine höhere Versicherungsprämie produziert.
Muß sich der Vermieter streng an den Verteilerschlüssel (m²) halten, oder kann/muss er den Mehrbeitrag herausrechnen und der Gewerbeeinheit voll in Rechnung stellen?
Desweiteren gibt es in der Nebenkostenabrechnung einen Posten "Hausmeister". Dies ist der Sohn des ursprünglichen Eigentümers. Müssen die Mieter der Gewerbeeinheit diesen mitzahlen, obwohl er für sie keine Leistung erbringt. Er räumt z.B. keinen Schnee und erbringt für die Gewerbeeinhait keine Reparaturleistungen, weil diese selber grtragen werden müssen. Meistens, wenn die Heizung ausfällt, schaltet sie einer von uns wieder ein...
Danke und beste Grüße
Guggl
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