Mein Vermieter hat mir, nach mehrmaligen Mahnen in den letzten 5 Jahren, nun endlich die längst fälligen Betriebskostenabrechnungen der Jahre 1997 bis 2001 zugesendet und es stellte sich eine Rückerstattung heraus.( und das auch nur weil ich gedroht hatte die Vorauszahlungen bis zur Zusendung der Abrechnungen einzustellen).
Nach Rücksprache mit der zuständigen Hausverwaltung stellte sich heraus das die Abrechnungsbelege alle jährlich pünktlich an die einzelnen Vermieter zugegangen sind.
Desweiteren versucht der Vermieter auch weiterhin die Rückerstattung der Summe hinauszuzögern, antwortet weder auf emails noch auf Mahnungen die ich per Einschreiben mit Rückschein gesendet habe.
Jetzt meine Frage: Ist der Vermieter bei schuldhaftem Verzug verpflichtet Zinsen auf die vorsätzlich zurückbehaltenen Beträge zu bezahlen.
Für eine Antwort wäre ich dankbar, der Frosch.
Verspätete Betriebskostenabrechnung
20. April 2003
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Frage vom 20. April 2003 | 22:35
Von
Status: Beginner (132 Beiträge, 55x hilfreich)
Verspätete Betriebskostenabrechnung
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#1
Antwort vom 31. August 2003 | 12:00
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
An Deiner Stelle hätte ich schon längst den fälligen Betrag von der Miete einbehalten, ich denke das steht Dir zu.
MfG
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