Im Frühjahr 2019 sind wir eingezogen. Jetzt, also knapp 4 Jahre später, lagen erstmals die Nebenkostenabrechnungen für die Jahre 2019, 2020 und 2021 im Briefkasten. In Summe, d.h. für die vergangenen Jahre wird eine Nachzahlung von über 1.000€ gefordert. Als Grund für die verzögerte Erstellung der Nebenkostenabrechnung gibt die Hausverwaltung eine langandauernde Klärung zur Erstellung einer korrekten Heizkostenabrechnung durch die Wärmedienstfirma, Corona und Personalmangel bei sich im Unternehmen an.
Frage: Muss ich zahlen oder kann ich mit Verweis auf nicht eingehaltene Fristen zumindest einen Teil der Forderung ablehnen? Rechtfertigen die vorgebrachten Gründe eine Verlängerung der Frist?
Verspätete Nebenkostenabrechnung
Fragen zur Miete?
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Ausgehend von dem Abrechnungszeitraum 01.01.-31.12.
2019 zu spät, Ansprüche verjährt
2020 zu spät, Ansprüche verjährt
2021 in time
§ 556 BGB
Durch Corona wurde mWn diese gesetzliche Vorschrift nicht geändert, hat also noch Gültigkeit.
Die Nachzahlungen für 2019 und 2020 sind nicht mehr zu leisten. Die Abrechnung 2021 ist noch rechtzeitig erfolgt.
Die genannten Gründe stellen ein Organisationsverschulden der Verwaltung dar und rechtfertigen damit keine verspätete Abrechnung.
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Vielen Dank für Eure erste Einschätzung!
Ich hatte vergessen zu erwähnen, dass in 2019 ein Guthaben zustande gekommen ist. Gilt für Guthaben eine andere Frist? Lautet dann die Rechnung: Nachzahlung 2021 abzgl. Guthaben 2019 = Summe Nachzahlung?
ZitatGilt für Guthaben eine andere Frist? :
Ja
ZitatLautet dann die Rechnung: Nachzahlung 2021 abzgl. Guthaben 2019 = Summe Nachzahlung? :
Richtig
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