Hallo,
ich habe folgendes Anliegen:
Heute kam die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2011. Ich habe die damalige Wohnung bis September 2011 bewohnt und bin dann ausgezogen. Ende 2012 bin ich wiederholt umgezogen.
Somit hat mein damaliger Vermieter die Frist von 12 Monaten nach Ablauf des Abrechnungszeitraums versäumt, mir die Rechnung zuzustellen.
Die Rechnung wurde am 28.11. an meine vorherige Adresse verschickt. Ich habe natürlich einen Nachsendeauftrag bei der Post eingerichtet. Auch wenn der Brief von der Post an den Absender zurückgeschickt wurde und nicht an meine neue Adresse weitergeleitet wurde, hatte mein Vermieter noch beinahe den kompletten Dezember Zeit, mir die Rechnung zuzustellen.
Nun hat er mir die Rechnung an meine aktuelle Adresse (Brief vom 16.01.) gesendet und fordert eine Rückzahlung der Nebenkosten.
Ist diese Fristüberschreitung unter Nebenbedingung meines Umzugs rechtens oder kann ich auf die Zahlung unterlassen?
Gruß
Sören
-----------------
""
Verspätete Nebenkostenabrechnung - kann ich die Zahlung unterlassen?
18. Januar 2013
Thema abonnieren
Frage vom 18. Januar 2013 | 17:27
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verspätete Nebenkostenabrechnung - kann ich die Zahlung unterlassen?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
![](http://d1v6uc6bimcvsy.cloudfront.net/graphx/prime/thumb-hoffmeyer-150.png?655)
![](http://d1v6uc6bimcvsy.cloudfront.net/graphx/prime/thumb-reiser-150.png?655)
![](http://d1v6uc6bimcvsy.cloudfront.net/graphx/prime/friedmann-prime-thumb.png?655)
#1
Antwort vom 18. Januar 2013 | 17:39
Von
Status: Lehrling (1227 Beiträge, 481x hilfreich)
quote:
Ist diese Fristüberschreitung unter Nebenbedingung meines Umzugs rechtens oder kann ich auf die Zahlung unterlassen?
von soeren.f am 18.01.2013 17:27
Die Mitteilung von Anschriftenänderungen bis zur vollständigen Abrechnung der Betriebskosten wird als vertragliche Nebenpflicht des Mieters angesehen. Eine Verletzung dieser Informationspflicht durch den Mieter ist sicher ein Fall, bei dem der Vermieter die Verspätung nicht zu vertreten hat.
-----------------
""
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
282.692
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
23 Antworten
-
6 Antworten
-
4 Antworten
-
2 Antworten
-
21 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
39 Antworten
-
25 Antworten